Hallo,
Ich war kürzlich bei der BW beratung und die haben gesagt nach der Laser op muss ich nur 3 Monate warten bis ich zur Bundeswehr kann. Habe dann die Laser op gemacht und jetzt lese ich zwei Monate später das man bis zu einem Jahr warten muss.
ICh hab die lasek gemacht und bin einwenig in sorge das dies doch nicht klappt.
Meine zweite Frage wäre wenn alles funktioniert. Dann muss ich ja der bw Bescheid sagen das ich gelasert wurde. Bei der poliezu gibt es ein Formular dies man ausfüllen mUSS bzw der Arzt wie ist des bei der bundeswehr?
Danke schonmal im voraus
Grüße
Auch beim Musterungsarzt müssen Sie alle Erkrankungen und Operationen, die sich auf Ihre Dienstfähigkeit auswirken könnten, wahrheitsgemäß angeben.
Des meinte ich garnicht, sondern gebe ich des vor der Musterung und bei der Musterung an
Ein Teil der Musterung ist das Ausfüllen eines "militärärztlichen Fragebogens" - dort sind ALLE Operationen und Krankheiten seit Geburt anzugeben, auch die Lasik.
Mit Hilfe dieses Formulars und der Untersuchungen wird dann, ggf. nach Einholung von Facharztgutachten, die Tauglichkeit bestimmt.
Hallo,
habe vor kurzem die ZDV 46/1 (Anlage 3.1/23) gelesen, da ich mich auch mit dem Thema Augenlasern beschäftige.
Soweit wie ich das verstehe, bis du dann T4 (vorübergehend nicht wehrdienstfähig), wenn das Lasern nicht 12 Monate zurück liegt.
Refraktiv-chirurgische Eingriffe,noch nicht 12 Monate zurückliegend
Falls es hier andere Infos gibt, mich würde es auch interessieren ob das so dann stimmt.
Genau diese Antwort gab es von diversen, im Forum aktiven, Bundwehraerzten schon mehrfach.
Wieso bei der Karriereberatung jemand solche windigen Aussagen, wie vom TE geschrieben, raushaut, ist mir auch schleierhaft.
Karriereberater sollen Bewerber über mögliche Laufbahnen und Verwendungen bei der BW beraten. Medizinische Fragen gehören weder zu ihrer Ausbildung noch zu ihrem Aufgabengebiet.
Zitat von: KlausP am 24. August 2017, 16:28:06
Wieso bei der Karriereberatung jemand solche windigen Aussagen, wie vom TE geschrieben, raushaut, ist mir auch schleierhaft.
Was bei der Karriereberatung gesagt wird und was verstanden wird hat regelmäßig wenig miteinander zu tun... ;)
Da ist oftmals der Wunsch der Vater des Gedankens.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass diese 12 Monatsfrist zumindest nicht pauschal existiert.
Habe mir die Augen mittels LASIK im September 2016 korrigieren lassen, Eignungsfeststellung im April 2017, Einstellung zum 01.07.2017 (zumindest, wenn mir nicht ein kleiner Sportunfall kurz zuvor dazwischen gekommen wär >:( )
ich musste lediglich den OP Bericht sowie den Bericht der aktuellsten Kontrolluntersuchung (mindestens 3 Monate postoperativ) einreichen. Jedoch zieht eine Laser OP so einige Verwendungsausschlüsse nach sich, das sollte man bedenken.
Die Ärztln meinte zu mir, die OP müsse mindestens 6 Monate her sein.
So war es in meinem Fall, es mag aber durchaus sein, dass die Entscheidung stark abhängig vom jeweiligen Sachverhalt ist.
Man kann "aus Erfahrung" die Existenz von Regelungen verneinen?
So ein Schwachfug.
Es handelt sich höchstens um ein Beispiel, bei dem nach ärztlicher Entscheidung (OP und Nachuntersuchungs- Bericht) von der grundsätzlichen Frist gerade Mal 2 Monate abgewichen wurde ...
Es ist ja auch nur meine persönliche Erfahrung mit der Thematik, die ich gerne an den TE weitergeben wollte.
Einzige Aussage der Ärztin war während der Untersuchung: "Muss nur wenigstens 6 Monate her sein, wenn sie uns die Unterlagen nachreichen passt das."
Eventuell wird den Ärzten ein Ermessensspielraum bis zu dieser Untergrenze eingeräumt?
Das sind allerdings nur Mutmaßungen, da ich weder Vorschriften noch interne Regelungen kenne, werde ich sicherlich nicht darauf beharren und Regelungen ihre Existenz absprechen.