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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: shocker619 am 29. August 2017, 13:17:47

Titel: Meldung nach Statuswechsel?
Beitrag von: shocker619 am 29. August 2017, 13:17:47
Moin,

Ich wurde im Einsatz zum BS ernannt.
Hier scheiden sich die Geister bei folgender Fragestellung:

Gibt es eine offizielle Art und Weise, wie man sich in seiner Stammeinheit nach Ernennung zum BS melden muss? Einige sagen ja, andere sagen, dass es da keine Meldung gibt, also nicht "Herr/Frau xy, Oberfeldwebel vw, ich melde mich mit neuem Status". So oder so ähnlich.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

MfG
Titel: Antw:Meldung nach Statuswechsel?
Beitrag von: CIRK am 29. August 2017, 13:34:07
Sorry, aber die Frage versteh ich nun wirklich nicht. Melden Sie Sich doch einfach bei Ihrem Vorgesetzten mit Ihrem neuen Status und alles ist gut.

Muss denn heute alles haarklein ausformuliert vorgegeben sein?
Titel: Antw:Meldung nach Statuswechsel?
Beitrag von: shocker619 am 29. August 2017, 13:39:27
Es geht mir auch weniger um die Formulierung, als um die Notwendigkeit einer offiziellen Meldung.

Titel: Antw:Meldung nach Statuswechsel?
Beitrag von: CIRK am 29. August 2017, 13:48:06
Schon klar, darauf bezog sich auch mein Beitrag. Es wird nirgendwo stehen, dass es verboten ist, sich bei Ernennung zum BS während eines Einsatzes, nach diesem Einsatz (oder auch während diesem) bei seinem DV mit neuem Status zu melden.

Auch wenn er dies ggf. schon länger als Sie selber weiß, so wird er es Ihnen nicht übel nehmen.
Titel: Antw:Meldung nach Statuswechsel?
Beitrag von: miguhamburg1 am 29. August 2017, 13:53:24
Ich finde, dass beim Thema "Persönliche Veränderungen melden" doch der gesunde Menschenverstand eine gute Richtschnur ist, gerade wenn es um so positive Dinge wie Beförderung oder Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten geht. Dabei schwingt doch eigener Stolz mit und die Freude, die man mit anderen - hier seinen unmittelbaren Vorgesetzten teilt, gerade wenn das Ereignis wie bei Ihnen offenbar nicht im eigenen Truppenteil erfolgte und man dort hereinschaut.

Insofern stellt sich doch überhaupt nicht die Frage, ob man sich deshalb melden müsse. Sondern, dass man sich oim gegenteil freut, so etwas melden zu dürfen!
Titel: Antw:Meldung nach Statuswechsel?
Beitrag von: shocker619 am 29. August 2017, 13:54:11
Thread kann geschlossen werden...
Titel: Antw:Meldung nach Statuswechsel?
Beitrag von: Ralf am 29. August 2017, 16:47:10
Na denn...
Titel: Antw:Meldung nach Statuswechsel?
Beitrag von: Andi am 29. August 2017, 18:02:52
Und nein, gemäß Vorschrift meldet man sich nur nach Beförderungen bei seinen Vorgesetzten mit neuem Dienstgrad, soweit sie die Beförderung nicht selbst durchgeführt haben.

Gruß Andi