Hallo Kameradinen und Kameraden,
ich bin schon seit einiger Zeit fleißiger Leser dieses Forums. Es hat mir bisher immer sehr bei meiner Entscheidung geholfen, wieder in den aktiven Dienst gehen.
Ich möchte mich kurz vorstellen. Ich heiße Chris, Beruf Koch, bin 38 Jahre "jung" und komme aus dem schönen Minden in Westfalen. Mein Grundwehrdienst war im Jahr 2000 bei den Heeresfliegern in Bückeburg.
Hier meine Situation:
Ich habe vor zwei Wochen erfolgreich den Eignungstest zum Feldwebel im Allgemeinen Fachdienst absolviert.
Bei der Einplanerin dann der erste Rückschlag! Keine Dienstposten als VerpflFw frei. Es hieß also für mich warten, und hoffen das irgendwann einmal eine Stelle frei wird, oder aber selbst aktiv werden.
Vor ein paar Tagen rief ich den Karriereberater meines Vertrauens an, der mir innerhalb von fünf Minuten passende Stellen (als VerpfStuffz/ SaZ8) nennen konnte. Natürlich nicht das was ich wollte, aber durch die drei Tugenden war ich mir sicher eines Tages Feldwebel durch einen Laufbahnwechsel zu werden. Am besten natürlich in der Zeit wo meine Eignung noch gültig ist, also innerhalb von zwei Jahren. Das wäre aber der absolute Idealfall. Mehrfach betonte ich auch meinen Wunsch, das ich dennoch gern Feldwebel werden würde. Seine Antwort darauf war, das dieses dann bei Eignung, Befähigung und Leistung kein Problem sei.
Heute erhielt ich dann die Eröffnung zur Einplanung.
Auf dem Belehrungsbogen ist ein Kasten angekreuzt, den ich nicht verstehe. Der lautet wie folgt:
Wechsel der Laufbahn und/oder Weiterverpflichtung von aktiven Soldaten sind nur eingeschränkt möglich und orientieren sich an den Vorgaben der Bedarfsträger im BmV, Zuständig für die Zusage und Genehmigung eines Laufbahnwechsels/einer Weiterverpflichtung ist das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.
Hier nun der Satz der mich stutzig macht: Ein Laufbahnwechsel ist grundsätzlich nicht vorgesehen!
Meine Frage nun, verzichte ich darauf irgendwann einmal die Laufbahn zu wechseln wenn ich diese Belehrung unterschreibe?
Wie habe ich diesen Passus zu verstehen?
Ich würde mich über die ein oder andere Antwort sehr freuen.
Kameradschaftliche Grüße
Chris
Der Laufbahnwechsel ist möglich, aber nicht (automatisch) vorgesehen.
Du hast, trotz Eignung, keinen Anspruch darauf.
Du verzichtest auf nichts - Dir wird nur die Lage deutlich gemacht.
Vielen dank für die schnelle und leicht verständliche Antwort! Damit lässt sich arbeiten;)
Dann kann ich ja den Einplanungsbescheid bedenkenfrei unterschreiben und in den Briefkasten werfen!
VG
Chris
Es bleibt das Risiko, das trotz Eignung, Befähigung und Leistung keine Stelle verfügbar ist oder mit besseren Soldaten besetzt wird.
Viel Erfolg.