Guten Abend zusammen,
als RA bei der Bundeswehr ist man oftmals nicht im eigtl. RD eingesetzt.
In welchem Umfang gibt es eine Inübungshaltung und bekommt man diese auch jedes Jahr?
Wie sieht es mit der Weiterbildung zum NS aus? Zugang und Lehrgang?
In welchem Umfang darf man einer Nebenbeschäftigung im zivilen RD (Rotes Kreuz) nachgehen und ist dies gern gesehen?
Vielen Dank
Nur ein kleiner Hinweis:
Bitte die Berufsbezeichnungen ausschreiben, ich hatte jetzt unter RA zunächst "Rechtsanwalt" verstanden, auch die wechseln mal zur Bundeswehr..., nur damit es nicht zu Irritationen kommt...
Zitat von: M05W12S69 am 05. September 2017, 21:01:41
Nur ein kleiner Hinweis:
Bitte die Berufsbezeichnungen ausschreiben, ich hatte jetzt unter RA zunächst "Rechtsanwalt" verstanden, auch die wechseln mal zur Bundeswehr..., nur damit es nicht zu Irritationen kommt...
Wenn man den Rest des Postings liest, sind doch Verwechslungen sehr unwahrscheinlich.
Mit dem Problem stehen Sie wohl eher alleine da...
Hallo zusammen,
da es bisher noch keine Anwort zustande kam. Formuliere ich die Frage allgemeiner.
Wie sind die Erfahrungen mit einer Nebenbeschäftigung im Sanitätsdienst?
Ich kann zu keiner Antwort 100% Garantie geben, aber ja, 4 Wochen Inübungshaltung pro Jahr sind möglich.
Auch wenn ich des Öfteren RA in Notaufnahmen gesehen habe und nicht zwingend auf dem RTW zur Inübunghaltung.
Ich arbeite nebenher auch beim DRK auf 450€-Basis. Nebentätigkeiten beim DRK müssen genehmigt werden.
Im Schnitt sollten es nicht mehr als 8h/Woche sein und wenn die Nebentätigkeit mit dem Dienst in Konflikt gerät, kann die Genehmigung auch widerrufen werden.
Zumindest mein Disziplinarvorgesetzter begrüßte meine Nebentätigkeit, weil ich mich durch meinen Nebenjob auch für den Dienst notfallmedizinisch auf dem Laufenden halte.
4 Wochen Inübungshaltung im Jahr sind vorgesehen, man kann sich aber nicht unbedingt aussuchen, wo man das macht.
Nebentätigkeiten sind kein Problem, allerdings genehmigungspflichtig. Die 8 Stunden/Woche werden gemittelt- also man kann auch längere Schichten an Wochenenden und Feiertagen machen. Dienstliche Interessen gehen allerdings vor. Der Soldat ist allerdings selbst dafür verantwortlich, dass er für seine Nebentätigkeit ggf. Steuern und Sozialabgaben abführt und haftpflicht- und unfallversichert ist.
Die Ausbildung zum NFS ist inzwischen vorgesehen,dazu gibt es aber genauere Bestimmungen je nach Restdienstzeit.
ZitatMit dem Problem stehen Sie wohl eher alleine da...
Auch für mich steht die Abkürzung RA grundsätzlich für Rechtsanwalt. Mittlerweile konnte ich mir zusammenreimen, dass hier der Rettungsassistent gemeint ist. Die Abkürzung RD könnte Rettungsdienst heißen. Aber NS sagt mir in diesem Zusammenhang jedoch immer noch nichts. Die Abkürzung NS kenne ich nur aus dem dritten Reich.
und aus Pornos.
Notfallsanitäter ;)
".. in Deutschland in der Regel NotSan abgekürzt ..."
RettAss für Rettungsassistent.
Wenn jeder "eigene" Abkürzungen verwendet, wird es nicht einfacher, sondern schwieriger (s. o. - q. e. d.)
Danke ;)