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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: spectre2 am 06. September 2017, 15:56:42

Titel: Annahme trotz Eintrag im Strafregister?
Beitrag von: spectre2 am 06. September 2017, 15:56:42
Hallo,

Ich habe demnächst einen Gerichtstermin wegen Warenbetrugs im Internet (insg. zwischen 2000-3000€). Es wird wohl Jugendstrafrecht angewendet. Ich würde mich gerne für die Laufbahn zum Feldwebel bewerben. Darf ich hoffen oder kann ich das gleich wieder vergessen?

LG
Titel: Antw:Annahme trotz Eintrag im Strafregister?
Beitrag von: KlausP am 06. September 2017, 16:02:17
So lange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, werden Sie vermutlich gar nicht zum Test zugelassen. Ob Sie dann eingestellt werden können entscheidet die zuständige Abteilung Recht nach Einsicht in das Urteil.
Titel: Antw:Annahme trotz Eintrag im Strafregister?
Beitrag von: ulli76 am 06. September 2017, 17:14:38
Ich würde sagen: Vergiss es. Mach ne Ausbildung oder so, zeig dass aus dir ein rechtschaffener Bürger geworden ist, dann könnte es vielleicht in 3-5 Jahren was werden.