Guten Abend, liebe Foren Gemeinde,
Wie wäre der richtige Weg, um für eine Einheit auf Kompanieebene, ein neues Wappen genehmigen zu lassen?
Läuft das über den Disziplinarvorgesetzten? Gibt es direkt eine Zuständige Behörde? Ist es überhaupt nötig, sowas genehmigen zu lassen oder gibt es inoffizielle Wege und mittelchein?
Danke schon im Vorfeld
Mit freundlichen Grüßen
FACE
Was für ein Abzeichen?
Haben Einheiten Abzeichen oder nur Verbände?
Dazu gibt es eine Regelung Stichwort "Heraldik". Zu meiner Zeit im Verband war dies durch den Kommodore / Regimentskommandeur zu genehmigen, dass kann sich aber wieder geändert haben (im Zuge der Deregulierung sehr wahrscheinlich sogar).
@F_K: Es gibt tatsächlich legale Einheitsabzeichen die getragen werdrn
Luftwaffe ist da anders als Heer .. der TE nennt Kp
Zitat von: FoxtrotUniform am 17. September 2017, 08:39:18
Dazu gibt es eine Regelung Stichwort "Heraldik". Zu meiner Zeit im Verband war dies durch den Kommodore / Regimentskommandeur zu genehmigen, dass kann sich aber wieder geändert haben (im Zuge der Deregulierung sehr wahrscheinlich sogar).
@F_K: Es gibt tatsächlich legale Einheitsabzeichen die getragen werdrn
Ja, bei selbständigen Kompanien/Vergleichbaren.
Siehe Beispiele aus der PzGrenBrig 40
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Panzergrenadierbrigade_40PzPiKp 400
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:PzPiKp_400.jpgPzJgKp 400
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:PzJgKp_400..png
Danke schonmal, gibt's den hierfür eine Vorschrift oder ähnliches?
Die ehemalige 37/10 (hab jetzt die überführte/neue Regelung nicht im kopf) regelt ja nur Verbandsabzeichen, welche vom Zentrum Innere Führung genehmigt werden, zumindest so wie ich das rausgelesen habe. Aber das ist ja eine ganz andere Ebene.
Auf kleiner Ebene ist die Vorschriftenlage eher unklar.
Um das genauer zu Definieren.
ZSanD - KdoRegSan - SanVersZ - SanStffl Eins - Zg SanUstg < hierfür
würde ich gerne wissen, auf welcher Grundlage man das genehmigen lässt.
Ich kann das neue Logo/Wappen auch dem Kommandeur vorlegen und fragen ob er es genehmigt, warum bzw auf welcher Grundlage weiß ich nicht. :) Kommt sicher gut an ;)
Es hier also um eine Teileinheit unterhalb der Einheitsebene?
Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das auf der Ebene möglich ist.
- TE Wappen sind offiziell nicht erlaubt
- Kp Wappen über DV an Kdr an vorgesetzte Dst
- Vbd Wappen über Kdr an vorgesetzte Dst
Och Facebook:
Das ist nichts unklar - die Anzugordnung regelt alle tragbaren Abzeichen, alle andere ist nicht tragbar.
Im Heer werden Verbandsabzeichen getragen - nach "unten" ist also auf Ebene Btl "Ende" (mit Ausnahme der selbstständigen Einheiten).
Ihr könnt da entwerfen was ihr wollt - dürft es halt nicht an der Uniform tragen - und genehmigen DARF es niemand.
@ MMG:
Das Verfahren ist in der Anzugordnung geregelt.
Hallo, wie ist es dann mit den Kompaniewappen an der BW-Kleidung ?? Hat doch jetzt beim Heer jede Kompanie ihr
eigenes Wappen.
Wie bereits mehrfach geschrieben wurde, sind Interne Verbandsabzeichen zu genehmigen. Nur dann dürfen diese auch getragen werden. Steht alles in der A2-2630/0-0-5.
@ Günther:
Leseverständnisprobleme?
Nur wenige Kp sind selbstständig - alle anderen, also die Mehrzahl, führt kein Wappen.
... und immer daran denken Herr Günther, nicht alles was gemacht wird ist auch zulässig.
Auf der Intranetseite des zuständigen Bereichs des Zentrums Innere Führung - auf der auch die heraldischen Vorgaben dargelegt werden - ist eine nicht abschließende Liste mit internen Verbandsabzeichen. Hier sind durchaus Einheiten des Heeres (z.B 1. Panzerdivision, Stabs/Fernmeldekompanie) aufgefüht, daher trifft die Regelung auch in der Praxis auf das Heer zu.
Zitat von: FoxtrotUniform am 19. September 2017, 09:00:59
... Hier sind durchaus Einheiten des Heeres (z.B 1. Panzerdivision, Stabs/Fernmeldekompanie) aufgefüht, daher trifft die Regelung auch in der Praxis auf das Heer zu.
Selbstständige Einheiten führen ja auch durchaus ein Verbandsabzeichen, wie bereits geschrieben wurde.
Gilt das auch für die Luftwaffe? Bei uns hatte auch jede Kompanie/Staffel ein eigenes Wappen, egal ob im Luftwaffenausbildungsregiment oder Objektschutzregiment.
Auch im Heer hat praktisch jede Kompanie ihr eigenes Wappen, die Ausgangsfrage war aber, was am Anzug getragen werden darf und da sind die Regeln eindeutig (auch für die Luftwaffe) und wurde bereits in diesem Thread erläutert.
Die werden dann aber z.B. nicht als Brustanhaenger am Dienstanzug getragen. Da ist das interne Verbandsabzeichen des Regiments zu tragen. Interne Verbandsabzeichen als Brustanhaenger gibt es nur ab selbständige Einheit aufwärts.
Zitat von: KlausP am 19. September 2017, 09:17:12
Die werden dann aber z.B. nicht als Brustanhaenger am Dienstanzug getragen. Da ist das interne Verbandsabzeichen des Regiments zu tragen. Interne Verbandsabzeichen als Brustanhaenger gibt es nur ab selbständige Einheit aufwärts.
Sag ich doch.
ZitatAuch im Heer hat praktisch jede Kompanie ihr eigenes Wappen
Quelle?
Nochmal: Ich kann mir auch ein Wappen "basteln" und dann sagen, ich habe "mein eigenes Wappen".
Wappen im Sinne der Vorschriften / der Bundeswehr werden durch Zentrum Innere Führung genehmigt und in der Wappenrolle geführt - und genehmigungsfähig sind nur Wappen ab Ebene selbstständige Einheit aufwärts.
(Und ja, mir ist schon bekannt, dass ich regelmäßig sogar "Wappen von RKs" abnehmen lasse, die sogar wie ein Großverbandsabzeichen am Feldanzug getragen werden.
Da meinen dann "Kameraden", dass eine RK mit nicht mal 30 Mitgliedern doch eine selbstständige Einheit ist ... Gelächter.)
Zitat von: F_K am 19. September 2017, 09:32:45
ZitatAuch im Heer hat praktisch jede Kompanie ihr eigenes Wappen
Quelle?
Jahrzehntelange praktische Erfahrung
Zitat von: F_K am 19. September 2017, 09:32:45
Nochmal: Ich kann mir auch ein Wappen "basteln" und dann sagen, ich habe "mein eigenes Wappen".
Richtig, so meinte ich es ja auch. Wollte dem Kameraden von der Luftwaffe damit ja auch nur klar machen, das es zwar Kompaniewappen geben mag, diese aber weder offiziell genehmigt noch zu tragen sind. Hab mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Lieber F_K, wir müssen hier einfach sauber unterscheiden zwischen Verbandsabzeichen - das sind die Ärmelwappen, die bei HUT auf der Dienstanzugjacke und dem Mantel angebracht werden,
den internen Verbndsabzeichen, die als Brustanhänger von HUT und LUT am Knopf der rechten Brusttasche angebracht werden sowie
den Abzeichen, die Soldaten auf dem Feldanzug, Fliegerkombi, Panzerkombi, Bord- und Gefechtsanzug Marine getragen werden können.
Während bei den ersten beiden Gruppen die Tragevoraussetzungen aus meiner Kenntnis heraus weit überwiegend klar sind und eingehalten werden, gibt es bei den Stoffabzeichen und zwar TSK-/OrgBer-übergreifend und ganz offensichtlich mit Billigung oder aufgrund von Unkenntnis der jeweiligen Führung sowohl die Variante, dass ein Verband einheitlich das interne Verbandsabzeichen als Stoffabzeichen trägt, als auch, dass der Stab und jede Kompanie dieses Verbandes unterschiedliche Abzeichen (nämlich in den Kompanien die Kompaniewappen) tragen.
Update: Es scheint da eine Änderung der Vorschrift gegeben haben, insoweit ändert sich auch meine Aussage:
Zitat532. Interne Verbandsabzeichen (IntVbdAbz) sind alle nach den Heraldischen Grundregeln95 genehmigten
Wappen und Embleme des Bundesministeriums der Verteidigung, der Kommandobehörden,
Ämter, Dienststellen und Truppenteile aller Organisationsbereiche, welche mindestens die
organisatorische Größe einer Einheit aufweisen, die die Zusammengehörigkeit fördern und der Eigendarstellung
dienen.
Interne Verbandsabzeichen dürfen nicht aus Haushaltsmitteln beschafft werden. Anschaffung und
Anbringung erfolgen auf eigene Kosten und dürfen daher den Soldatinnen und Soldaten nicht befohlen
werden.
Insoweit, wenn entsprechend genehmigt, führen jetzt auch Einheiten aller OrgBereiche Wappen.
Man lernt nie aus ...
Zu meiner aktiven Zeit hatte in meinem Bataillon jede Kompanie ihren Wimpel in "Kompaniefarbe" mit eigenem Wappen drauf. Inzwischen werden die Wappen in der Stoffausführung von vielen Soldaten mit Klett an der dafür vorgesehenen Stelle der Feldbluse getragen, jedenfalls im Tagesdienst.
Kp-"Wappen", auch bei nicht selbstständigen, sind doch älter als das Feuer. Ich habe im Heer bisher noch kaum eine Kp gesehen, die kein eigenes Emblem hatte. Ob als Ärmelpatch, über den Kp-Gebäudeingang gepinselt, als Plakette auf Holz im Aufenthaltsraum oder in dem ein oder anderen Btl als Aufkleber auf den Fahrzeugen und auch Gefechtsfahrzeugen der Kp.
Ich kann mir leider nur schwer vorstellen, dass hier in einem Großteil aller Kompanien über Jahrzehnte hinweg gegen geltende Vorschriften vertoßen wurde...das wäre doch schon vor Jahren irgendwem sauer aufgestoßen.
Och 200/3,
es mag ja "schon immer" Kp Wappen gegeben haben - am "Anzug" aber eben nicht.
Die Änderung hat es offensichtlich erst mit der Version 2 der neuen Anzugordnung gegeben - die ist erst seit 1. 11. 2016 "auf dem Markt".
Keine Ahnung, wo Du so lebst, aber Feuer gibt es schon deutlich länger ...
In der A2-2630/0-0-5 mit Stand Juli 2015 wird es auf selbständige Einheit begrenzt.
ZitatIch kann mir leider nur schwer vorstellen, dass hier in einem Großteil aller Kompanien über Jahrzehnte hinweg gegen geltende Vorschriften verstoßen wurde...das wäre doch schon vor Jahren irgendwem sauer aufgestoßen.
Oder man hat einfach aufgegeben dagegen etwas zu unternehmen, es dann akzeptiert und nun genehmigt.
Die grundlegende Regelung ist nicht neu, nur war diese - zumindest in meinem Dunstkreis - nicht wirklich bekannt.
Getragen werden interne Verbandsabzeichen als Stoffabzeichen auf dem rechten Ärmel bzw. als Brustanhänger und zwar bis auf Einheitsebene (der Begriff selbständige Einheit verwirrt hier nur); Eigentlich nicht schwer.
Darüber hinaus seien noch Einsatzabzeichen sowie einsatzbezogene Verbandsabzeichen erwähnt, die im Inland keine Anwendung finden.
Zitat von: FoxtrotUniform am 19. September 2017, 11:15:36
[...](der Begriff selbständige Einheit verwirrt hier nur); Eigentlich nicht schwer.[...]
Eine selbständige Einheit gehört keinem Verband an (Btl/Rgt) und ist i.d.R. direkt einer Division untergestellt. Diese wären ohne Verbandsabzeichen, daher die Aufnahme "selbständige Einheit" in der alten Vorschrift.
@ MMG, woher Sie nur immer Ihre Informationen beziehen: Selbstständige Einheiten (also Kompanien) finden sich ab der Großverbandsebene, zum Beispiel bereits bei Brigaden (nämlich deren Stabskompanien). Und die Internen Verbandsabzeichen auf Brustanhänger sind nach wie vor erst ab Verbandsebene und selbstständige Einheiten zulässig, da gibt es eigentlich keuen Anlass zur Verwirrung, FoxtrotUniform.
Zitat... als Brustanhänger und zwar bis auf Einheitsebene (der Begriff selbständige Einheit verwirrt hier nur) ...
Definitiv nicht. Selbständige Einheiten gab und gibt es im Heer ab der Brigade aufwärts (StKp, PzPiKp, PzJgKp, InstKp ...). Dass davon inzwischen nur noch die StKp übrig geblieben ist ändert daran nichts. Bei der Luftwaffe wird es nicht anders sein, für die anderen TSK/OrgBer ist mir die genaue Abgrenzung nicht geläufig.
Wie sich eine elbständige Einheit definiert ist mir klar. Aber kann mir jemand eine Quelle für die diese Einschränkung beim Heer nennen?
@ FU:
Alle Versionen der "Anzugordnung der Bundeswehr", inklusive nach neuer Vorschriftenlage.
Lediglich die "letzte" Version 2 enthält die Einschränkung "selbstständig" nicht mehr.
(Daher auch meine Fehleinschätzung - die Einschränkung in der alten ZDV 37/10 kannte ich - und vor dem Post hatte ich nur auf meinem Smartphone gegengeprüft - da war aber noch Version 1 "drauf").
Zitat von: miguhamburg1 am 19. September 2017, 11:33:02
@ MMG, woher Sie nur immer Ihre Informationen beziehen: Selbstständige Einheiten (also Kompanien) finden sich ab der Großverbandsebene, zum Beispiel bereits bei Brigaden (nämlich deren Stabskompanien). Und die Internen Verbandsabzeichen auf Brustanhänger sind nach wie vor erst ab Verbandsebene und selbstständige Einheiten zulässig, da gibt es eigentlich keuen Anlass zur Verwirrung, FoxtrotUniform.
Ja, die Brigade war gemeint.
Ich fragte explizit nochmals, da Mig erneut auf die Beschränkungen auf selbständige Einheiten im OrgBer Heer hinweist, was nach den mir zur Verfügung stehenden aktuellen Regelungen - darunter die Anzugordnung - nicht den Tatsachen entspricht (daher mein Hinweis, dass diese Abgrenzung nur verwirrt). ;-)
Explizit nochmals:
- "Früher" (in diesem Fall bis 1. 11. 2016) hat es interne Verbandsabzeichen nur für Verbände (also ab Btl) gegeben, mit der Ausnahme, dass selbstständige Einheiten auch intVbdAbz haben durften.
- Es gab eine Vorschriftenänderung (Version 2) der aktuellen Vorschrift, die diese "Einschränkung" nunmehr aufhebt - intVbdAbz sind nunmehr ab Einheitsebene zulässig.
Sogesehen hast Du "Recht", dass der Begriff jetzt etwas Verwirrung schaffen könnte, zum Verständnis der Änderung ist er aber wichtig.
(Migu hat halt meinen Hinweis auf die Vorschriftenänderung noch nicht zur Kenntnis genommen).
Doch, hatte er, aber sah keinen Bedarf für einen zusätzlichen Beitrag. Damit ist diese Frage ja nun geklärt.
Unabhängig von der "Ärmelabzeichenfrage" gibt es natürlich auch weiterhin selbstständige Einheiten.