Welches Verbandsabzeichen/ Wappen der Einheit darf als Reservist am Feldanzug (TD) getragen werden?
Also zu meiner aktiven Zeit (bis 1995) gab es das Verbandsabzeichen (der LL-Brigade) nur am linken Ärmel des Dienstanzugs und für die Einheit (Batallion, bzw. selbst. Kompanien) noch den Brustanhänger an der rechten Tasche. Und den auch am Feldanzug (sofern nicht im Gelände unterwegs).
Mittlerweile scheinen die Brustanhänger verschwunden zu sein, dafür scheint jede Einheit und Abteilung - bishin zur Reservistenkameradschaft und RAG ihr eigenes Abzeichen zu besitzen, dass sowohl in leuchtenden Farben oder auch gedämpft ("subdued") vorhanden ist. Entsprechend "vielfältig" das Erscheinungsbild, das bei DVags und VVags zu Tage tritt.
Und ebenso vielfältig die Aussagen, was denn getragen werden darf oder auch nicht:
1. als Reservist das Abzeichen der letzten Einheit
1.1 dieses auch, wenn die Einheit aufgelöst wurde, bzw.
1.2 dieses nur, wenn die Einheit noch existent ist
2. das Abzeichen des jeweiligen Landeskommandos, bzw.
2.1 Abzeichen des Landeskommandos tragen nur beorderte, bzw. aktive Soldaten
3. Abzeichen der gewählten Reservisten-Kameradschaft oder RAG
4. das allgemeine Reservistenabzeichen (Wappen mit schräg verlaufendem s-r-g; mittitg das schwarze Tatzenkreuz der BW, weiß umrandet)
5. gar nichts
6. ...
Was gilt denn nun/ was ist richtig?
Danke!
P.S.: Dass Fun-Patches (i.e. "Zombie-Hunter") nichts an der Uniform zu suchen haben muss wohl nicht extra erwähnt werden. ::)
Das der Einheit, in der man beordert ist. Ganz einfach.
So schwer, die Ziffer 529 g der Vorschrift zu lesen?
Die meisten der heutigen Reservisten sind unbeordert.
Außerdem erklärt das nicht, was an der Feldbluse (tarndruck) getragen werden darf (und was nicht).
Am einfachsten und sichersten ist es doch, wenn der Brustanhänger des Verbandes, bei dem geübt wird, getragen wird, oder ganz auf Anhänger verzichtet wird. Brustanhänger von ehemaligen Verbänden haben da nix zu suchen.
Liebe MKZ:
Die Vorschrift beantwortet alle Deine Fragen vollumfänglich - ist sogar im Internet durch die BW verfügbar gemacht.
Hilfestellung:
- Verbandsabzeichen sind die Abzeichen der Grossverbände (die sind in der Vorschrift mit Bild drin, geht notfalls auch ohne Lesekenntnisse)
- interne Verbandsabzeichen gibt es ab selbstständige Einheit aufwärts ( also meistens ab Btl Ebene)
Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Vielleicht habe auch ich mich falsch ausgedrückt.
Es geht mir um diese Abzeichen:
(http://abload.de/img/bw-rmelabzeichentzsul.jpg)
Auch für diese Abzeichen gilt die Vorschrift, die ja in diesem Thread schon mehrfach genannt wurde. An dieser Stelle darf ein Verbandsabzeichen oder ein internes Verbandsabzeichen getragen werden. In der Vorschrift kann auch nachgelesen werden, dass immer nur ein Internes Verbandsabzeichen getragen werden darf.
Naja, "Germany" ist immer falsch.
Mittlerweile ist es der Punkt 529 h.
Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
"Reservistinnen und Reservisten, denen das Tragen der Uniform außerhalb eines
Wehrdienstverhältnisses genehmigt wurde, tragen an der Uniform regelmäßig das
Verbandsabzeichen weiter, das sie beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst getragen haben.
Wird eine Reservistin oder ein Reservist für einen anderen Verband beordert, ist das Verbandsabzeichen dieses Verbandes zu tragen.
Wird der Verband, dessen Verbandsabzeichen getragen wurde, aufgelöst
und besteht keine Beorderung zu einem anderen Verband, ist das Verbandsabzeichen
des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr zu tragen."
Hier wird der letzte Satz, aufgrund des Übergangs der Heimatschutzregimenter von den LKo's an das Herr, demnächst bestimmt noch einmal angepasst.
Zitat von: FlaRak31 am 24. März 2025, 15:38:41Mittlerweile ist es der Punkt 529 h.
Aktuell ist Version 3 der Regelung >> dort dann neu
5030. h)