Hallo alle zusammen!
Ich versuche jetzt schon Erfolgslos seit einer Weile in Sachen trennungsgeld etwas schlauer zu werden..
Ich hoffe, dass mir jemand von euch meine Frage beantworten kann.
Zu meiner Situation:
Ich bin seit 01.08. diesen Jahres bei der Bundeswehr und habe bislang bei meinem Vater in seiner Eigentumswohnung gelebt. Da ich in absehbarer Zeit in meine stammeinheit komme, will ich dann auch gleich dorthin ziehen, würde dann aber kein tg beziehen können.
Zu meiner Frage: ist es möglich mich jetzt noch in die Wohnung meines Vaters schreiben zu lassen (angenommen die Wohnung erfüllt alle Bedingungen), um tg zu empfangen?
Und was hat es dann genau mit der Entfernung zur kaserne auf sich (Umkreis von 30km... etc)
Danke im Voraus
Nein können Sie nicht mehr und Sie müssten Mieter sein und einen Mietvertrag vorlegen.
klingt ein wenig so, als wollte man einen Betrug vorbereiten...
Nehmen wir an, dass mein Vater einen untermietervertrag Auflegen möchte und nun Miete von mir verlangt. Wie sieht die Sache dann aus?
Eine Miete, die auch real bezahlt wird und als Einkünfte dem Finanzamt angezeigt wird?
Wie schaut es mit dem Verfügungsrecht über die Wohnhng aus?
Datum vom Mietvertrag müsste vor dem Datum des Zugangs des Einberufungsbescheids liegen.
Habe ein ähnliches Problem - Mietvertrag ab 01.04. und Einstellung zum 01.04. Konnte ich mittlerweile durch Heirat lösen ;)
Umziehen kommt nicht infrage, da meine Frau Haus+Hof erbt und ihr+mein Umfeld 1,5 Stunden vom Standort entfernt liegt.
Nächstgelegende Kaserne/Truppenarzt wären auch 70km/50min, daher macht auch eine Versetzung kaum Sinn. Region Braunschweig ist tot..
Zitat von: Sksksusq am 26. Oktober 2017, 20:02:54
Nehmen wir an, dass mein Vater einen untermietervertrag Auflegen möchte und nun Miete von mir verlangt. Wie sieht die Sache dann aus?
Das Thema war schon mehrfach im Forum.