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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: OSG d.R. am 09. November 2017, 02:58:57

Titel: Wiedereinsteller/Doppelbestrafung
Beitrag von: OSG d.R. am 09. November 2017, 02:58:57
Guten Kameraden und Kameradinen,

ich weiß nun nicht wie ich wirklich damit anfangen soll... und vllt kann mir jemand eine Antwort darauf geben...
Wie ich bereits erwähnt habe, bin ich Oberstabsgegreiter der Reserve und nun möchte ich gerne wieder einsteigen.

Nur das Problem ist, gegen mich wurde ein Verfahren schon während meiner Dienstzeit angehängt und ich wurde nun Zivil verurteilt...
Ich bin durch das Gerichtsurteil weder Vorbestraft noch sonst etwas.
Mir wurde nur eine Geldstrafe auferlegt die weit unter 30 TS steht.

Die WDA hat das Verfahren als Dienstvergehen nun anerkannt und somit beendet. Nur jetzt ist es so, das ich auf Grund dessen durch den Dienstherren gesperrt wurde. Kommt das nicht einer Doppelbestrafung gleich????
Meine Quellen sind Paragraph 18 WDO und Paragraph 103 Abs 3 Grundgesetz.

Kann man dagegen etwas tun?
Titel: Antw:Wiedereinsteller/Doppelbestrafung
Beitrag von: F_K am 09. November 2017, 07:32:21
@ OSG:

Geldstrafe ist GeldSTRAFE - du bist vorbestraft, auch wenn du ggf. bezüglich dieses Punktes lügen darfst.

Nein, es ist keine Doppelbesteuerung.

Wo wurde was angehängt?
Titel: Antw:Wiedereinsteller/Doppelbestrafung
Beitrag von: OSG d.R. am 09. November 2017, 08:00:11
Mir wurde vor gut eineinhalb Jahren eröffnet, dass gegen mich militärisch ermittelt wird und dies an die zivile Staatsanwaltschaft übergeben wird. Vor gut acht Monaten wurde die Angelegenheit vor einem zivilen Gericht nicht zu meinem Gunsten verhandelt und entschieden.

Kann man bezüglich der Sperre ggf was unternehmen?
Titel: Antw:Wiedereinsteller/Doppelbestrafung
Beitrag von: KlausP am 09. November 2017, 08:09:32
Nein, können Sie nicht.
Titel: Antw:Wiedereinsteller/Doppelbestrafung
Beitrag von: Andi8111 am 09. November 2017, 08:13:49
Und mit einem abgabepflichtigen Dienstvergehen, welches ein Gerichtsverfahren mit Geldstrafe auslöste, wird das mit der Wiedereinstellung auch nach der Sperre nix.
Titel: Antw:Wiedereinsteller/Doppelbestrafung
Beitrag von: ulli76 am 09. November 2017, 10:34:11
Die Sperre ist keine Strafe, sondern betrifft die Nichteignung.
Titel: Antw:Wiedereinsteller/Doppelbestrafung
Beitrag von: HerrZog am 09. November 2017, 13:39:35
Die Bundeswehr ist nicht verpflichtet Sie einzustellen. Wenn Sie Scheiße gebaut haben und daher nicht mehr als Soldat geeignet sind, dann ist das  so...