Moin,
kennt sich jemand aus, wie wird der Verdienstausfall fuer Selbstaendige in 2015 berechnet?
Lage: RDL im November 2015, P fordert Steuerbescheid von 2014 an.
Problem: Einkuenfte in 2014 sehr gering, da erst wenige Monate selbstaendig taetig gewesen.
Erfülle die Forderung, gibt zusätzlich den Bescheid von 2015 ab und begründe entsprechend.
Bescheid abwarten, ggf. Rechtsmittel einlegen.
Du bist zur Mitwirkung verpflichtet.
danke,
werde ich machen und beide Bescheide von 2014 und 2015 mit schicken.