Moin, mal... ne ganz dumme Frage: Wenn man einen Bekannten hat, der Reservist ist und man selber ist Zivilist... Darf dieser Reservist eigendlich seinen Bekannten eigendlcih mal mit zum Training nehmen? Also Schießtraining und so ist klar: Nein, aber jetzt.. was weiß ich, Hindernissparcours oder... Dürfen dahin Zivilisten mitgenommen werden?
Es gibt die möglichkeit als sogenannter " förderer " einer reservistenkameradschaft beizutreten-wie das ganze abläuft kann dir die rk erklären-gibts in deiner nähe mit sicherheit eine!
Danke, hab gleich mal hingeschrieben :) Sry, dass ich jetzt erst antworte, aber da so lange keine Antwort am, hab ich hier irgendwann nicht mehr reingeschaut :( Aber danke für den Hinweis, hab mich gleich draufgestürtzt :D
Zudem kann man nach vorheriger Anmeldung bei vielen Reservistenveranstaltungen auch als Zivilist teilnehmen.
Gruß Andi
Aber was darf der Zivilist dann schießen?
Nur Pistole auf 10er Ringscheiben?
Oder geht MG auf Männchenscheiben auch?
Ich hab mal gelesen das man als Zivilist kein MG schießen darf weil es eine Kriegswafffe ist
Zitat von: mailman am 23. Juni 2006, 17:39:28
Aber was darf der Zivilist dann schießen?
Alles, wofür er entsprechend eingeweisen und ausgebildet wurde.
ZitatIch hab mal gelesen das man als Zivilist kein MG schießen darf weil es eine Kriegswafffe ist
Wo hast du das denn gelesen? *g* Als Privatmensch darf man keine vollautomatischen Waffen besitzen, aber gegen das Schießen bei der Bundeswehr spricht nichts.
Gruß Andi
In irgendeinem Forum (ist schon länger her) beschrieb das jemand was Zivlisten bei solchen Schießen dürfen oder nicht und das es bei Verstößen mächtig Ärger für den Leitenden gibt.
Ja, den gibt es, wenn die entsprechenden Personen nicht richtig ausgebildet und eingewiesen waren und deshalb Unfälle passieren.
Außerdem ist es für Zivilisten verboten auf Zielscheiben zu schießen, die eindeutig Menschen symbolisieren.
Waffengesetz § 15 (6) sagt folgendes aus:
(6) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig
Dieser § 15 wird bei öffentlichen Schießveranstaltungen der Bundeswehr auch auf das Schießen auf Schießanlagen oder -bahnen der BW angewendet.
Ausnahme: Angehörige von Polizei und ähnlichen Behörden und Reservisten.
Sollte es dennoch in der ein oder anderen Einheit oder RK praktiziert werden, daß Zivilisten (nicht Reservisten) auf solche Scheiben schiessen, so ist das eine STRAFTAT!
Gruß
G4st
Darum wurden auch einer Referendarin während der Ausbildung bei der Polzei im Schießkino keine "Lagen" eingespielt sondern sechs rote Luftballons! ;D