Hallo Freunde,
Hatte jetzt letzte Woche meine eignugsfeststellung in der Laufbahn der Mannschafter, war alles super bis zu dem Punkt an dem ich das Vorstellungsgespräch ( psychologengespräch) hatte. Da ich vor geraumer Zeit unter Alkohol am Steuer erwischt wurde, würde mir der Einstieg verwährt und eine Sperre von zwei Jahren gesagt. Stimmt das mit den zwei Jahren? Ich bin der Meinung ich hätte mal was von einem Jahr gehört :/
Es wurde eine mangelnde Charakterlich Eignung festgestellt.
Die Einschätzung ist grundsätzlich 2 Jahre gültig.
Die Ergebnisse der Eignungsfeststellung sind grundsätzlich 2 Jahre gültig.
Das Ergebnis der Eignungsfeststellung hat zwei Jahre Gültigkeit.
Ja das stimmt.
Möchte noch jemand? ;D
Ja ich :D
und nein man kann nichts dagegen machen da kein Rechtsanspruch auf Einstellung besteht.
Danke für die schnellen antworten :)
Also heißt das ich könnte mich dann auch erst wieder in zwei Jahren erneut bewerben ? Bekomme ich da nochmal irgendwie ein schreiben oder sowas ?
@ Jens79:
Ja, klar.
@ Alexander:
Selbst eine "einzelne" Straftat führt nicht automatisch zu einer fehlenden Eignung - neben der Tat an sich scheinst Du diese nicht ausreichend reflektiert zu haben, insbesondere weil die Anforderungen an Mannschaftssoldaten jetzt nicht so hoch sind.
Der Bewerbungsprozeß ist damit abgeschlossen - eine erneute Bewerbung in 2 Jahren ist möglich.
Ratschlag:
Ausbildung abschließen / Schulbildung verbessern und dann ggf. in 2 Jahren erneut (auf eine höhere Laufbahn) bewerben - viel Erfolg.
Zitat von: AlexanderGroß920507 am 18. Dezember 2017, 13:25:04
Danke für die schnellen antworten :)
Also heißt das ich könnte mich dann auch erst wieder in zwei Jahren erneut bewerben ? Bekomme ich da nochmal irgendwie ein schreiben oder sowas ?
Nein, Sie bekommen nichts weiter. Wozu auch? Sie wollen doch was von der Bundeswehr und nicht umgekehrt.