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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Marvin90 am 18. Dezember 2017, 16:29:39

Titel: Tätigkeitennachweis
Beitrag von: Marvin90 am 18. Dezember 2017, 16:29:39
Hallo,
ich habe mich letzte Woche beim Karriereberater über die Bootsmann Laufbahn im Fachdienst beraten lassen und mit ihm besprochen was ich für die Bewerbung zum nächsten Termin alles besorgen sollte.
Er sagte das ich einen lückenlosen Tätigkeitennachweis benötige, allerdings war ich einige Zeit im Ausland (Neuseeland und England). Für Neuseeland habe ich immerhin im (jetzt abgelaufenen) Reisepass einen Stempel wann ich dort eingereist bin, allerdings keine Nachweise von meinen dortigen Arbeitgebern, da dies mehr Work and Travel war.
Für meine Zeit in England ist dies ähnlich.
Mein Karriereberater sagte ich solle falls ich keine Nachweise darüber mehr auftreiben kann (immerhin ist Neuseeland jetzt auch schon 6 Jahre her) einen eigenen Nachweis schreiben.
Wie sollte dieser denn aussehen?
Noch ein paar Infos zu mir:
Ich bin 27 Jahre alt und habe eine abgeschlossene Berufsausbildung zum IT-Systemelektroniker.
Da ich zur Marine im Fachdienst möchte, spreche ich weiter oben auch vom Bootsmann und nicht vom Feldwebel.
Titel: Antw:Tätigkeitennachweis
Beitrag von: CIRK am 18. Dezember 2017, 16:32:56
Zitat von: Marvin90 am 18. Dezember 2017, 16:29:39
Wie sollte dieser denn aussehen?

Na das ist doch ganz einfach, Sie schreiben, ähnlich einem Lebenslauf, genau auf was Sie von wann bis wann wo genau getan haben.
Titel: Antw:Tätigkeitennachweis
Beitrag von: dunstig am 18. Dezember 2017, 16:36:10
Na so schwer ist das doch auch nicht ;)

"Hiermit versichere ich, dass ich mich in folgemdem Zeitraum
- xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx
in xxxxxxxxx aufgehalten habe und dort folgenden Tätigkeiten (ohne Nachweis) nachgegangen bin:
- xxxxx
- xxxxx
- ....."

Das ganze als Anschreiben mit Briefkopf, Betreffzeile, usw. verfassen oder ähnlich einem tabellarischen Lebenslauf aufbauen.
Titel: Antw:Tätigkeitennachweis
Beitrag von: Marvin90 am 18. Dezember 2017, 18:08:05
Zitat von: dunstig am 18. Dezember 2017, 16:36:10
Na so schwer ist das doch auch nicht ;)

"Hiermit versichere ich, dass ich mich in folgemdem Zeitraum
- xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx
in xxxxxxxxx aufgehalten habe und dort folgenden Tätigkeiten (ohne Nachweis) nachgegangen bin:
- xxxxx
- xxxxx
- ....."

Das ganze als Anschreiben mit Briefkopf, Betreffzeile, usw. verfassen oder ähnlich einem tabellarischen Lebenslauf aufbauen.



Danke
Hätte ja auch durchaus sein können das die Bundeswehr da so ihre Vorschriften für hat   ;)
Titel: Antw:Tätigkeitennachweis
Beitrag von: CIRK am 19. Dezember 2017, 09:01:44
Zitat von: Marvin90 am 18. Dezember 2017, 18:08:05
Danke
Hätte ja auch durchaus sein können das die Bundeswehr da so ihre Vorschriften für hat   ;)

Wenn dem so wäre, dann hätte der Karriereberater Ihnen dass auch mitgeteilt. Woher sollen Sie als Zivilist denn auch die Vorschriftenlage der Bundeswehr kennen - Einfach mal mitdenken!
Titel: Antw:Tätigkeitennachweis
Beitrag von: Andi am 19. Dezember 2017, 10:03:41
Immer entspannt bleiben. Es ist doch absolut verständlich und auch ein gutes Beispiel, dass ein Bewerber einen möglichst guten Eindruck machen will.

Solche Fragen sollten trotzdem immer mit demjenigen geklärt werden, der eben so einen Nachweis von einem haben möchte.

Gruß Andi
Titel: Antw:Tätigkeitennachweis
Beitrag von: Rostocker86 am 19. Dezember 2017, 15:23:00
Hallo,

hilfsweise Steuererklärung aus NZ (IRD Nummer) oder Bankauszug mit Gehaltseingang vom AG (falls vorhanden).

Primär geht es ja um die Bewerbung. Visa und Stempel im Pass sind ja belegt.

vG
Titel: Antw:Tätigkeitennachweis
Beitrag von: Marvin90 am 22. Dezember 2017, 13:01:37
Danke,
An die IRD Nummer habe ich garnicht mehr gedacht.
Titel: Antw:Tätigkeitennachweis
Beitrag von: Marvin90 am 22. Dezember 2017, 13:09:17
Sorry für den Doppelpost finde aber den Edit Knopf nicht :)

Müssen sämtliche Nachweise auf deutsch sein, oder sind sie auch auf englisch in Ordnung?

Titel: Antw:Tätigkeitennachweis
Beitrag von: dunstig am 22. Dezember 2017, 13:21:27
Englisch ist auch in Ordnung.
Titel: Antw:Tätigkeitennachweis
Beitrag von: Ralf am 22. Dezember 2017, 13:22:13
ZitatSolche Fragen sollten trotzdem immer mit demjenigen geklärt werden, der eben so einen Nachweis von einem haben möchte.
Titel: Antw:Tätigkeitennachweis
Beitrag von: dunstig am 22. Dezember 2017, 13:27:54
Zitat von: Ralf am 22. Dezember 2017, 13:22:13
ZitatSolche Fragen sollten trotzdem immer mit demjenigen geklärt werden, der eben so einen Nachweis von einem haben möchte.
Was am 22. Dezember um 13:30h wohl nicht mehr allzu vielversprechend sein wird. Wenn man dann die Unterlagen noch schnellstmöglich zum nächsten Arbeitstag übermitteln will, kann ich die Nachfrage nach Erfahrungen hier schon nachvollziehen. :)

Prinzipiell gebe ich dir aber natürlich Recht.
Titel: Antw:Tätigkeitennachweis
Beitrag von: ulli76 am 22. Dezember 2017, 13:31:02
Einfach auf Englisch einreichen. Will jemand eine Übersetzung, wird man dir das mitteilen.
Andere Sprachen gehen nicht.