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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Denis Michel am 18. Dezember 2017, 17:22:31

Titel: Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Denis Michel am 18. Dezember 2017, 17:22:31
Hallo zusammen.

Ich habe mich im letzten Jahr bei der Bundeswehr beworben und hatte Mitte diesen Jahres die Eignungsfeststellung bei dem zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr. Dieses habe ich erfolgreich absolviert und bekam die Eignung des Feldwebels.

Bevor ich mich bei der Bundeswehr beworben habe, habe ich bei dem Bundeszentralregister Einsicht über meine strafrechtlichen Verurteilungen in der Vergangenheit beantragt. Die Einsicht wurde dann zum zuständigen Amtsgericht zu geschickt, wo mir dann die Einsicht gewährt wurde. Keine Vorkommnisse, so stand es in dem Schreiben.

Ihm Rahmen der  Eignungsfeststellung, wurde ich der SÜ2 unterzogen. Als die Frage über strafrechtliche Vorkommnisse in meiner Vergangenheit kam, habe ich/konnte ich nur unter Vorbehalt die Sachverhalte schildern, da meine letzten Jugendsünden 9 Jahre zurück liegen und ich mich nicht genau an die Details erinnern konnte. Es waren zwei Verurteilungen und eine Strafe bezüglich Körperverletzung. Ich habe dieses mehrfach betont und der Sicherheitsüberprüfer meinte, dass wenn etwas zu ergänzt gibt oder etwas falsch angegeben wird, so werde ich wieder vorgeladen.

Es war nie meine Intention, zu lügen oder etwas falsches an zu geben und das ich zu meiner Vergangenheit stehe. Dieses sagte ich auch dem Sicherheitsüberprüfer und bat Ihn, dieses zu notieren. Es geht lediglich darum, dass ich mich nicht zu 100% daran erinnern konnte, was alles war, da wie ich schon oben erwähnt habe, es 9 Jahre zurück liegt. Vielleicht habe ich auch etwas vertauscht bei meiner Aussage. Ich bin mir da nicht mehr sicher.

Nun habe ich einen Anruf bekommen, und habe einen Termin im April 2018 um wieder beim Sicherheitsüberprüfer vor zu sprechen. Ich fragte den Anrufer, worum es ginge. Er teilte mir mit, dass ich in der Vergangenheit mit den Strafverfolgungsbehörden zu tun hatte und dazu noch angaben machen müsste. Ich fragte Ihn, ob dieses dann meine Einstellung bei der Bundeswehr zum 01.06.2018 beeinträchtigen könnte und/oder das ich den Vertrag im Januar 2018 bekomme/nicht bekomme. Er sagte mir, dass meine Einstellung bei der Bundeswehr nicht beeinträchtigen würde und da ich ja schon ein Einstellungstermin habe.

Da ich weder Unterlagen aus meiner Vergangenheit bezüglich meine Straftaten habe und im Bundeszentralregister nichts steht bzw. gelöscht wurde, habe ich jetzt Angst, dass ich was falsches angegeben oder Angaben vergessen habe und dieses als Lüge dann aufgenommen wurde.

Über Erfahrungen und Meinungen würde ich mich freuen.

Danke im voraus!
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: SGBunny am 18. Dezember 2017, 21:34:33
Zitat von: Denis Michel am 18. Dezember 2017, 17:22:31
... und im Bundeszentralregister nichts steht bzw. gelöscht wurde

Nur weil *Du* sie nicht mitgeteilt bekommst heisst nicht das sie nicht mehr da sind
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Fragen/3.html?nn=3851466

ZitatBestimmten in § 41 BZRG aufgeführten Stellen (u.a. Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie bestimmten Behörden) ist darüber hinaus auf Antrag eine unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister durch die Registerbehörde zu erteilen.

In Auskünfte an diese Stellen sind auch solche Eintragungen aufzunehmen, die nicht oder nicht mehr in Führungszeugnisse aufzunehmen sind.

Also, das wird die erwähnte Rücksprache sein
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: KlausP am 18. Dezember 2017, 22:06:00
Das steht ja auch im Bewerbungsbogen, dass die Bundeswehr mit der schriftlichen Zustimmung des Bewerbers für eine höhere als die Mannschaftslaufbahn eine unbeschränkte BZR-Auskunft einholt.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: asd am 26. Dezember 2017, 13:17:01
Trotzdem werden Vorfälle nach 5 Jahren aus dem BZR gelöscht. § 46 BZRG - Länge der Tilgungsfrist.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: KlausP am 26. Dezember 2017, 13:42:41
Dann lesen Sie doch mal im Gesetz nach, was dort zur unbeschränkten Auskunft steht.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Pedro89 am 08. Januar 2018, 00:15:06
Sobald ein Eintrag aus dem Bundeszentralregister getilgt ist, wird auch bei einer unbeschränkten Auskunft kein Eintrag vorhanden sein.
Hier werden Grundlegende Dinge verwechselt.

Ehrlichkeit ist natürlich richtig, aber eine 9 Jahre zurückliegende Straftat, die auch bereits getilgt ist, sollte kein Hindernis darstellen.