Hallo,
ich interessiere mich für eine Offizierslaufbahn mit Maschinenbaustudium nach dem Abitur. Natürlich peile ich einen Master an und habe Fragen
zu dem Studienzeiten, die ich so in der Form leider nirgends gefunden habe.
Die Regelstudiendauer für den Bachelor/Master ist mit 4 Jahren angegeben, der Bachelor muss in 3 Jahren fertig sein (Ich hab auf der unibw gesucht und gefunden).
- Was passiert wenn ich den Bachelor nicht in 3 Jahren schaffe (Ich glaube +1 Semester kann man verlängern)? Muss ich dann das Studium abbrechen, bleibe aber in der Offizierslaufbahn?
- Gleiches für den Master: Wäre ich nach nicht bestandenen Master für ein weiteres Studium gesperrt und wäre ich dann noch Offizier?
Aktuell glaube ich, dass ich im zivilen Studium ggf etwas mehr Flexibilität habe und weniger Risiko im Studium falls mal etwas schief geht.
Ich bin dankbar für Antworten
Marcel
Du wirst SOLDAT. In erster Linie Soldat, dann Offizier und dann erst Akademiker. Das Studium ist zweitrangig und man hat später nur in Ausnahmefällen etwas damit zu tun. Ich hoffe, dem bist du dir bewusst, denn bisher klingt es nicht unbedingt danach.
Zum Studium: Dieses findet in Trimestern statt. Der Bachelor ist in 7 Trimestern in der Regelstudienzeit abzuschließen (2 1/4 Jahre), kann auf Antrag aber verlängert werden. Dann geht man jedoch nur mit dem Bachelor von der Uni ab, macht nicht mehr den Master und dient die restliche Dienstzeit normal ab. Da das Studium wie o.g. zweitrangig ist, ists der Bundeswehr mehr oder weniger egal, ob man Bachelor oder Master ist. Demzufolge ist ein Durchfallen im Master auch nicht wirklich entscheidend.
D.h. Nach dem Bachelorstudium geht die Offizierskarriere weiter.
Danke für die schnelle Antwort und schöne Weihnachten.
Marcel
Zitatists der Bundeswehr mehr oder weniger egal, ob man Bachelor oder Master ist.
Es kann nur später in Auswahlkonferenzen als negativer Punkt einbezogen werden. Und die Beförderung zum OLt ist später, als bei einem Masterabsolventen.
ZitatAktuell glaube ich, dass ich im zivilen Studium ggf etwas mehr Flexibilität habe und weniger Risiko im Studium falls mal etwas schief geht.
Dagegen gilt es halt abzuwägen, dass du dich um die Rahmenbedingungen nicht kümmern musst: Essen, Schlafen, Geld. Du bekommst ja immerhin ein vollbezahltes Studium, deswegen sind auch die Anforderungen anderes.
Zitat... D.h. Nach dem Bachelorstudium geht die Offizierskarriere weiter. ...
Nee, da geht das "richtige" (Truppen)Leben erst los. Vor und während dem Studium ist der Offizieranwärter/Jungoffizier ja nur in Watte gepackt und er erhält das Soldat sein nur in homöopathischer Dosierung. ::) Ich empfehle Ihnen ganz dringend, sich mit dem Berufsbild eines Offiziers vertraut zu machen. Die (mindestens) 13 Dienstjahre bestehen nicht nur aus dem von der BW gesponserten Studium!
Die Beförderung zum Oberleutnant ist, insofern man ohne Verzögerung nur den verlängerten Bachelor macht nicht beeinflusst. Die Beförderungszeit bleibt bei 2,5 Jahre nach Beförderung zum Leutnant.
ZitatDann geht man jedoch nur mit dem Bachelor von der Uni ab, macht nicht mehr den Master und dient die restliche Dienstzeit normal ab. Da das Studium wie o.g. zweitrangig ist, ists der Bundeswehr mehr oder weniger egal, ob man Bachelor oder Master ist.
Es ging um die Frage, was passiert, wenn man nur mit einem BA abschließt.
ZitatZitat
ists der Bundeswehr mehr oder weniger egal, ob man Bachelor oder Master ist.
Es kann nur später in Auswahlkonferenzen als negativer Punkt einbezogen werden. Und die Beförderung zum OLt ist später, als bei einem Masterabsolventen.
Weißt du zufällig, wie das AKTUELL genau gehandhabt wird?
Ist der Master ein Ja/Nein-Kriterium oder wird da nach Studiengang differenziert? Hat der LRT-Bachelor damit einen Nacheil zu dem Pädagogik-Master?
(Ich bin quasi letzte Woche mit dem Bachelor fertig geworden und überlege, auf den Master zu verzichten)
Wieso "verzichten"? Dein Regelstudiumziel ist der Master. Gem. des Erlasses kannst du da nicht einfach drauf verzichten.
Es ist kein ja/nein Kriterium, die Konferenz entscheidet immer anhand des Gesamtbildes.
Ohne die individuellen Umstände zu kennen: Auf den geschenkten Master zu verzichten (was nicht so einfach geht), ist gelinde gesagt recht dämlich. Man hat nicht nur den geringeren Abschluss im Vergleich mit den anderen Offizieren, sondern später auf dem Arbeitsmarkt ebenfalls einen Nachteil.
Davon abgesehen gibt es außer dem absichtlichen rausprüfen lassen keine wirkliche Möglichkeit, da einfach drauf zu verzichten. Und dies könnte Konsequenzen haben, falls man doch noch mal einen Master in der Richtung machen möchte.
Man kann tatsächlich recht einfach auf den Master verzichten, und das ist im Bereich LRT sehr häufig so geschehen. Das Modell nennt sich dann verlängerter Bachelor. Dafür musste man nur den nötigen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen und schon war man nicht im Master. Ist natürlich eher der Weg des geringsten Widerstands..
Zitat von: HIFiRE am 26. Dezember 2017, 14:21:43
Man kann tatsächlich recht einfach auf den Master verzichten, und das ist im Bereich LRT sehr häufig so geschehen. Das Modell nennt sich dann verlängerter Bachelor. Dafür musste man nur den nötigen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen und schon war man nicht im Master. Ist natürlich eher der Weg des geringsten Widerstands..
Darum geht es hier aber nicht. Bumblebee ist bereits mit dem Bachelor fertig und möchte nun verzichten.
Darüber hinaus ist diese simple Art der Verlängerung auch eher ein Münchner Modell. In Hamburg ist das nicht immer so ohne weiteres möglich.
Aber wie gesagt, es hat eher Nachteile und keinen einzigen Vorteil. Darüber hinaus muss man sich immer erklären und gerade bei Leuten im selben Werdegang hat es immer einen bestimmten Eindruck, der nicht gerade positiv ist. ;)
Naja, möglich ist es, indem du die Zulassung zum Masterstudiengang einfach nicht beantragst, was dann aber auch schnell ein Dienstvergehen sein kann....
Aber das "eindeutige" Feedback hier ist einschlägig mit dem von anderer Stelle - vermutlich werde ich den Schmarrn durchziehen.
ZitatEs ist kein ja/nein Kriterium, die Konferenz entscheidet immer anhand des Gesamtbildes.
Danke Ralf!
Dieser "verlängerte Bachelor" ist wieder so ein Uni-Ding, das nicht mit dem Erlass konform geht.
Regelstudienziel für die studOffz, studOA ist es, in dem Studiengang, in den sie eingeplant wurden, über den Bachelorabschluss den Masterabschluss zu erreichen.
Das Erreichen des Masterabschlusses innerhalb der Regelstudienzeit ist für den weiteren militärischen Werdegang vorteilhaft. Ein Überschreiten der Regelstudienzeit, ein Nicht-Erreichen des Regelstudienziels Masterabschluss (Beendigung des Studiums mit einem Bachelorabschluss) oder ein ohne Abschluss beendetes Studium kann die Laufbahnchancen im Rahmen der ganzheitlichen vergleichenden Betrachtung von Eignung, Befähigung und Leistung beeinträchtigen.
Danke für die vielen Antworten. Das Forum ist wirklich klasse.
Was passiert bei Überschreitung der Studienzeit, wenn das nicht das gleiche ist wie ein Nicht-Erreichen? Wird dann die Dienstzeit angepasst und man kann noch 1-2 Trimester dranhängen?
Danke Marcel
Es gibt in dem Sinne kein Verlängern der Studienzeit um mehrere Trimester. Diese gegenüber der Regelstudienzeit um drei Monate längere Höchststudienzeit kann ausschließlich bei einer notwendig werdenden und von der UniBw genehmigten Wiederholung der Master-Arbeit in Anspruch.
Danke,
dann würde ich mal sagen "challenge accepted" :). Jetzt muss mich die Luftwaffe nur noch wollen...
Marcel
Auch das mit dem einen Jahr verlängern muss man halt nur beantragen. Ich kann natürlich nur für München sprechen, aber gerade in den letzten Jahren wurde das sehr liberal gehandhabt. Gründe die ausreichend waren, waren zum Beispiel psychischer Natur (Burn Out, Bore Out, Depressionen), Verletzungs-/krankheitsbedingter Ausfall, aber auch absehbares Nichterreichen des Studienziel nach dem ersten Jahr. Es gab sehr viele Rückstufungen die durchgegangen sind bei denen man nur mit dem Kopf schütteln konnte.
Hallo,
muss man bei einer Rückstufung dann auch die Dienstzeit verlängern?
Marcel
Diese Frage kann ich jetzt nicht beantworten, aber ich glaube, der Offizierberuf ist nichts für Sie.
Ich frage nur interessehalber, schließlich liegt man dann ja auch der Bundeswehr für ein Jahr auf der Tasche ohne Gegenleistung...
Zitat von: Marcel763 am 26. Dezember 2017, 17:50:57
Hallo,
muss man bei einer Rückstufung dann auch die Dienstzeit verlängern?
Marcel
Ja. Und man wird in der OA-Crew runter gestuft.