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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Tim_mit am 17. Januar 2018, 17:30:09

Titel: Freistellung
Beitrag von: Tim_mit am 17. Januar 2018, 17:30:09
Hallo Community,
Kurze Frage : wollte Fragen ob man während Jäger SaZ8 sich 15 monate vorher freistellen lassen kann um eine Ausbildung zu beginnen. (Habe diese Information von einer Internetseite und wollte fragen ob es geht ?)
Danke im vorraus,
Tim_mit ;)
Titel: Antw:Freistellung
Beitrag von: KlausP am 17. Januar 2018, 17:33:38
Nein, kann man nicht. Es gibt keinen BFD-Anspruch während der Dienstzeit mehr. Ihre Quelle muss ziemlich veraltet sein.
Titel: Antw:Freistellung
Beitrag von: Tim_mit am 17. Januar 2018, 18:07:20
Die Bundeswehr hilft aber den Leuten die nach der Zeit beim Bund in den Zivilbereich zurück gehen, oder habe ich das falsch in Erinnerung ? Welche Hilfe wird denn dort angeboten? :)
Titel: Antw:Freistellung
Beitrag von: KlausP am 17. Januar 2018, 18:20:35
Gemäß Soldatenversorgungsgesetz haben SaZ 8 im Anschluss an ihre Dienstzeit Anspruch auf 36 Monate Berufsförderung. Zu finden ist das im Paragraphen 5 SVG.

https://www.gesetze-im-internet.de/svg/
Titel: Antw:Freistellung
Beitrag von: Tim_mit am 17. Januar 2018, 18:25:25
Super , danke .
Top Forum und hilfsbereite Community ,
Ich werde gerne wieder darauf zurückgreifen :)
Titel: Antw:Freistellung
Beitrag von: StOPfr am 17. Januar 2018, 18:26:16
Bist du schon Soldat (Saz8) oder willst es noch werden? Fragst du für dich oder jemand anderen? In jedem Fall solltest du schon vom BFD gehört haben (spätestens gerade von KlausP). Ob das die Art Hilfe ist, die du dir vorstellst weiß ich nicht, aber hilfreich ist diese Unterstützung auf dem Weg zurück ins zivile Berufsleben auf jeden Fall.
Die Dauer ist abhängig von der Dienstzeit, der Anspuch nach acht Jahren also höher als nach vier Jahren.
Titel: Antw:Freistellung
Beitrag von: Tim_mit am 18. Januar 2018, 00:11:27
Ein Kollege ist zurzeit SaZ8 und als ich ihn fragte was er nach Bundeswehr machen wollte schaute er mich stutzig an , ich erzählte ihm von der Berufsförderung jedoch war ich mir nicht ganz sicher also wollte ich hier nochmal auf Nummer sicher gehen.
Titel: Antw:Freistellung
Beitrag von: Ralf am 18. Januar 2018, 04:12:51
ZitatEin Kollege
:o
Oder ein Kamerad?
Titel: Antw:Freistellung
Beitrag von: BSG1966 am 18. Januar 2018, 06:50:30
Zitat von: Tim_mit am 17. Januar 2018, 18:07:20
Die Bundeswehr hilft aber den Leuten die nach der Zeit beim Bund in den Zivilbereich zurück gehen, oder habe ich das falsch in Erinnerung ? Welche Hilfe wird denn dort angeboten? :)

Aber wie kommen Sie darauf, dass man dann einfach mal einundeinviertel Jahr vorher den Schuh machen kann??? Ansonsten ja, siehe BFD. Einfach mal ein Beratungsgespräch mit denen machen.
Titel: Antw:Freistellung
Beitrag von: dunstig am 18. Januar 2018, 07:08:42
Naja als SaZ 8 "alter Art" kann man 15 Monate vor DZE vom Dienst freigestellt werden. Darunter könnte der TE durchaus fallen, wenn er vor dem 26. Juli 2012 eingestellt wurde.
Titel: Antw:Freistellung
Beitrag von: D_s am 18. Januar 2018, 13:59:06
Zitat von: Ralf am 18. Januar 2018, 04:12:51
ZitatEin Kollege
:o
Oder ein Kamerad?


ein SF nannte seine Kameraden heute früh auch Kollegen  ::)


Edit:
Auf Wunsch von D_s korrigiert.