Guten Abend Kameraden,
kurze Frage am Abend.
Wenn man den Verdacht auf Mobbing hat, sich nun beschweren will wegen eines Offiziers, dieser aber im Rang höher ist als der Disziplinarvorgesetzte an wem muss man sich dann wenden?
Dennoch der Disziplinarvorgesetzte?
Vielen Dank
Du wendest dich an deinem Disziplinarvorgesetzen, der leitet alles weitere in die Wege.
Beschweren kannst du dich immer, wenn du glaubst, einen Grund dazu zu haben.
Du kannst aber auch den Fall hier schildern, vielleicht kann hier noch jemand einen Rat dazu geben.
In der Regel sollte die erste Anlaufstelle aber der Kamerad sein, mit dem du ein Problem hast.
Zitat von: funker07 am 18. Januar 2018, 21:21:26
In der Regel sollte die erste Anlaufstelle aber der Kamerad sein, mit dem du ein Problem hast.
...bei Mobbing. "Herr Soundso, mobben Sie mich etwa?!" - "nein." - "oh. Dann ist ja gut, danke."
Naja, je nach Definition geschieht "Mobbing" ja durch eine Gruppe, hier könnte also eher "Bossing" vorliegen.
Da ein "einfacher" Soldat aber wenig mit Stabsoffizieren oberhalb seines DVs zu tun hat, ist dies bemerkenswert.
Wars der Anzug?
Vielleicht noch zu erwähnen, dass Sie selbstbetroffen sein müssen. Also muss der Betroffene Sie unangemssen behandeln und nicht einen Kameraden.
Zitat von: F_K am 19. Januar 2018, 07:14:48
Naja, je nach Definition geschieht "Mobbing" ja durch eine Gruppe, hier könnte also eher "Bossing" vorliegen.
Da ein "einfacher" Soldat aber wenig mit Stabsoffizieren oberhalb seines DVs zu tun hat, ist dies bemerkenswert.
Wars der Anzug?
Wieso ist das bemerkenswert? Es gibt genügend Dienststellen, allen voran Kdo Stäbe und vergleichbares, in denen Soldaten vom Gefreiten bis zum Oberst Tür an Tür miteinander dienen und leben.
Häufig werden aber nicht "weit" Untergebene gemobbt. Weil was hat der Stabsoffizier davon wenn er nen OG "wegmobbt". Viel mehr kann es passieren dass der Stabsoffizier den OG "auf dem Kieker" hat. Das wiederum hat aber nix mit Mobbing zu tun. Sondern wie schon @F_K bemerkte "Bossing". Auch doof aber eben nicht das gleiche.
Es kann aber auch sein - muss nicht, kann aber - dass jemand nicht verträgt wenn ein Vorgesetzter ihn nicht so behandelt, wie es gern hätte. Dies zu ermitteln ist aber nicht unsere Aufgabe.
Offtopic:
@ IchParschippeJetzt:
Beispiel Kampfkompanie - der "einfache" Soldat ist Gruppenführer (Oberfeldwebel), er hat viel mit seiner Gruppe und dem ZgFhr zu tun - manchmal mit dem KpChef (schon deutlich weniger).
Einen StOffz aus dem Stab "sieht" er quasi "nie".
Beispiel höheres Kommando: Da haben wir in den Dezernaten KEINEN Mannschaftssoldaten, da ist der "einfache" Soldat "altgedienter" Feldwebel oder Offizier / StOffz. Mein Abteilungsleiter ist Oberst i. G. (mein DV) - den sehe je nach Lage öfter, den Leiter der Stabsabteilung so gut wie nie (das wäre der nächsthöhere DV, wenn er denn Deutscher wäre).
In dem Beispiel wäre der Soldat, der ranghöher als mein DV ist, und "bossing" betreibt, also mal mindestens General.
However:
Der TE scheint ja eher "raus" zu sein - hier liegt keine Sachverhaltsschilderung vor, also kann man auch nicht helfen.
Hi Kameraden,
ich bin noch da, nur gestern habe ich schon geschlafen nachdem ich den Post geschrieben hab.
Ich würde ungern alles hier aufschrieben, aus Angst der Vorgesetzte könne mitlesen.
Ich war lange Krank (richtig Krank, nicht nur ne Erkältung), ich war über Wochen bei diversen Ärzten, am Standort, Kaserne und daheim. Bei Rückkehr fing das ganze an, mir viel zunehmen auf, das es eine Antipathie gab. Am anfang waren es kleinere Sprüche wie "Ach, es wäre ganz schön wenn Sie mal hier wieder aufschlagen" was ich noch weitgehends ignorierte.
Ich bin immer noch Krank und dennoch zum Dienst erschienen, weil ich eigentlich dringend benötigt werde. Mir wurde untersagt in dienstlichen Angelegenheiten mit dem Dienst KFZ zu fahren (obwohl wir am Standort das so handhaben das wir in der Fahrbereitschaft anrufen und i.d.R. einen bekommen, ohne Auftrag vom Vorgesetzten), ich muss in dienstlichen Angelegenheiten mit den Öffentlichen Fahren zum anderen Standort, auf eigene Kosten. Obwohl ich noch Krank bin, daher fahre ich jedes mal mit dem Taxi und nicht wieder so schwer zu erkranken.
Ich wurde nun persönlich bedroht von einem Offizier, ich musste zweimal fragen ob er das wirklich gesagt hat, ich konnte das nicht fassen. Den genauen Satz möchte nicht hier wiedergeben, dies war aber nun der Hauptgrund warum ich mich dazu entschliesse etwas dagegen zu machen. Ich kann und will das nicht mehr, persönliche Bedrohungen, Erniedrigungen (ich wäre nichts Wert) und Erpressung gehen zu weit!!
In meiner gesamten Zeit bei der Bundeswehr habe ich so etwas noch nie aus dem Mund eines vorgesetzten gehört.
Kameradschaftliche Grüße
Zitat von: funker07 am 18. Januar 2018, 21:21:26
Du wendest dich an deinem Disziplinarvorgesetzen, der leitet alles weitere in die Wege.
Beschweren kannst du dich immer, wenn du glaubst, einen Grund dazu zu haben.
@ John, lesen Sie auch hier:
Beitrag vom 06.02.2017
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.90.html
Und ... entscheidend ist nicht ... wie wir hier Ihre Schilderungen bewerten... ob man es Mobbing, oder wie auch immer nennt...
Wenn Sie für sich das Verhalten des Betreffenden klar als Fehlverhalten bewerten, dass auch klar formulieren können,
wehren Sie sich dagegen.
Denn u.a. genau für solche Fälle wie Mobbing wurde die im o.g. Beitrag genannte Stelle eingerichtet.
ZitatBeispiel höheres Kommando: Da haben wir in den Dezernaten KEINEN Mannschaftssoldaten,
So pauschal stimmt dies nicht.... Wir haben allein in unserem Dezernat 5 Mannschafter...
ZitatNaja, je nach Definition geschieht "Mobbing" ja durch eine Gruppe
In der Bw wird Mobbing
auch als Tat eines Einzelnen definiert.
Auch sog. "Bossing" ... bleibt Mobbing... bleibt ein Fehlverhalten...
Auch hier:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54169.msg561927.html#msg561927
@ LwPersFw:
Nur zur Klarstellung: Ich habe NICHT behauptet, es gäbe in Kommandos keine Mannschaftssoldaten in Dezernaten (dazu müßte ich ja alle SollOrgs aller Kdos kennen), sondern ich habe als Beispiel aufgeführt, dass in MEINEM Dezernat in MEINEM Kommando keine Mannschaftssoldaten in der SollOrg sind.
Ansonsten:
Zitatich muss in dienstlichen Angelegenheiten mit den Öffentlichen Fahren zum anderen Standort, auf eigene Kosten
Geht es hier um "dienstliche" Angelegenheiten oder um Krankheitsfahrten zum Arzt?
Ersteres, insbesondere auf eigene Kosten, wäre ein schweres Dienstvergehen.
Zitat... Ich bin immer noch Krank und dennoch zum Dienst erschienen, weil ich eigentlich dringend benötigt werde. ...
Tut mir leid, aber dazu kan. ich nur "selber schuld" sagen. Wenn man so krank ist, dass die Dienstfähigkeit nicht gegeben ist (und das wird ja der Truppenarzt in diesem Falle wohl festgestellt haben) ist das in meinen Augen ein Verstoß gegen die Pflicht zur Gesunderhaltung und damit ein Dienstvergehen Ihrerseits.
Zitat von: JohnDoe28 am 19. Januar 2018, 09:53:58
Ich wurde nun persönlich bedroht von einem Offizier, ich musste zweimal fragen ob er das wirklich gesagt hat, ich konnte das nicht fassen.
Von einem Vorgesetzten direkt bedroht worden? Wieso muss dann noch "überlegt" werden?
Beschwerde an den nächsten Vorgesetzten, ggf. Anzeige, wenn die Sache so klar ist.
Zitat von: JohnDoe28 am 19. Januar 2018, 09:53:58
Ich wurde nun persönlich bedroht von einem Offizier, ich musste zweimal fragen ob er das wirklich gesagt hat, ich konnte das nicht fassen.
Drohung mit z.B. körperlicher Gewalt oder Ankündigung einer z.B. einer erzieherischen Maßnahme?
Falls ersteres: Auf jeden Fall eine Beschwerde schreiben.
Erpressung?
Ohne Detailkenntnisse: Ein Vorgesetzter hat es nicht nötig zu erpressen oder zu nötigen - er befiehlt einfach was er möchte - und dann wird die Laube gefertigt (OK, beim Befehlen kann man was falsch machen - keine Frage ...).
Manchmal gibt es die Notwendigkeit unwilligen Soldaten die Folgen ihres Handelns aufzuzeigen - dass sind dann empfindliche Übel, da aber gesetzlich so vorgesehen, daher ist dies keine Nötigung ...
Ist doch völlig egal was war. Glaubt der TE, ungerecht behandelt worden zu sein, schildert er den Sachverhalt in einer Beschwerde.
Klar, Beschwerde ist immer eine Option.
Vorsorglich: Eine Beschwerde ist eine dienstliche Angelegenheit, daher Wahrheitspflicht.
Bei unwahren Inhalten können diverse Straftaten verwirklicht werden.
.. er darf also bei "Glauben" eine Beschwerde einlegen - da sollte aber kein "Glaube" drin sein, sondern Fakten (möglichst belegbar).
Daher mein Ratschlag - das Gespräch suchen, ggf. mit einem neutralen Dritten.