Hallo,
ich habe heute etwas gehört, und würde gerne wissen inwieweit das Ganze korrekt ist.
Und zwar: Wenn man Heimschläfer ist, kann man dann nach irgendeinem Berechnungsschlüssel Spritkosten o.ä. geltend machen; meine nicht den Mobilitätszuschlag, der im Allg. bei Heimschläfern sowieso gering ist.
Im konkreten Fall wurde mir zugetragen,dass so jmd. ~550€ in den 6 monaten seiner Stammeinheitszeit bekommen hat, was ja durch den Mob-Zuschlag nicht zu erreichen wäre.
danke im voraus.
mkg,
dennis
naja, in dem Mob-Zuschlag sind doch die Benzin-Züschüsse enthalten, würde mich schwer wundern wenn man sich die nochmal extra bezahlen lassen könnte ;D
ich möchte - mit verlaub - nicht wissen was du oder wer auch immer glaubt sondern was wer weiß
Wenn du es so genau WISSEN willst, dann frag deinen ReFü oder die zust. Truppenverwaltung! ::)
M
das habe ich ja auch vor. Weisst also auch du nix davon??? - Das Inet hat mich auch net weitergebracht. Wie gesagt ich habe es hört, und nun habe ich das Ganze von nem anderen Gesichtspunkt betrachtet, DENN derjenige der das gesagt, dessen Stammeinheit war das Heeresamt in Köln...ist es möglich dass die dort keinen Unterkünfte haben/anbieten oder nur sehr begrenzt, und dieses Geld quasi eine Art Aufwandsentschädigung sein könnte?
dennis
P.S. unter dem punkt kann man ruhig schreibn, was man GLAUBT ::)
ich bin der Meinung dass man den Glauben anderer Menschen tolerieren sollte, siehe auch Grundgesetze ;)
Frage 1: Welchen Status hast du? SaZ oder GWDL?
Frage 2: Welchen Status hat dein Bekannter?
Als GWDLer kriegt man die PKW-Kosten in der Regel nicht Bezahlt. :P
Betonung liegt auf "in der Regel", da man in solchen Angelegenheiten nie 100% sicher sein kann!
Häng im Endeffekt alles vom zuständigen ReFü bzw. Vorgesetzten ab. Wie schon so oft!!! ;D
Zitat von: Dennis812 am 26. April 2006, 18:09:37DENN derjenige der das gesagt, dessen Stammeinheit war das Heeresamt in Köln...ist es möglich dass die dort keinen Unterkünfte haben/anbieten oder nur sehr begrenzt, und dieses Geld quasi eine Art Aufwandsentschädigung sein könnte?
Da ich selbst einen Kameraden im Heeresamt in Köln kenne, weiß ich dass die dort tatsächlich keine dienstlichen Wohnungen (auch für GWDL nicht) haben. Da man als GWDL jedoch einen Anspruch auf eine Unterkunft hat, müssen die dementsprechend entschädigt werden. Frag mich jetzt aber nicht nach Details, denn das wäre eine Frage für einen ReFü.
Nur so zur Info: Bei einer Wehrübung hatte ich ein ähnliches Phänomen, nämlich eine Dienststelle, in der es keine Unterkünfte gab, und die auch in den umliegenden Kasernen keine Unterkünfte anbieten konnte.
Ergebnis war (auf Antrag) eine Befreiung von der Pflicht zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft, dafür gab es dann eine kleine Aufwandsentschädigung für die regelmäßigen Fahrten zwischen Liegenschaft und Wohnort. Klein deshalb, weil es sich wirklich nur um sehr kleine Beträge handelte, mit denen ich zumindest selbst in einem Jahr nicht auf 550 Euro gekommen wäre ...
Spritkosten wurden allerdings nicht erstattet.
Zitat von: BPz M88 am 26. April 2006, 19:29:50
Frage 1: Welchen Status hast du? SaZ oder GWDL?
Frage 2: Welchen Status hat dein Bekannter?
Ich bin bis 31.03.2006 GWDLer, genau wie mein Bekannetr auch. Macht das in dem Fall einen Unterschied?
@ Beobahcter: Direkt nach Details will ich auch nicht fragen, aber weisst du zufällig ob es dort diese "Ausnahme"-Zahlung gibt, bzw er sie bekommt?