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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Jackobär am 28. Januar 2018, 13:07:57

Titel: Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Jackobär am 28. Januar 2018, 13:07:57
Hallo zusammen,
ich bin nun seit 2.1.18 in der Grundausbildung in der Unteroffizierslaufbahn. Nachdem wir nun schon mehrere Prüfungen absolviert und bestanden haben wurde mir und einigen anderen Kameraden vergangene Woche mitgeteilt das schlichtweg vergessen wurde die Sicherheitsüberprüfung bei uns durchzuführen. Diese haben wir vorletzte Woche nachträglich vollzogen, nun wurde uns aber mitgeteilt das wir die Grundausbildung abbrechen müssten weil diese nicht rechtzeitig (Freitag letzter Woche) zurück kam. Nun sollen wir alle in unsere Stammeinheit versetzt werden (ohne Abschluß der Grundausbildung, diese würde wiederholt werden!!!) obwohl wir überhaupt keine Schuld daran tragen, dies wurde vom Karrierecenter einfach vergessen. Nun sollen wir die Leidtragenden sein, das kann doch nicht richtig sein, oder? Meine Kameraden und ich sind ratlos was wir machen sollen. Beschwerdebrief versenden, aber mit Aussicht auf Erfolg?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann uns helfen?
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2018, 13:14:29
ZitatBeschwerdebrief versenden, aber mit Aussicht auf Erfolg?
Das hilft nun auch nichts. Es ist schlicht und einfach verboten eine Waffenausbildug ohne die SÜ zu machen.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: miT am 28. Januar 2018, 13:16:11
 Das ist in der Form aber neu oder Ralf? Wir haben doch das Öfteren Kameraden dessen SÜ erst nach Dienstantritt durchgeführt wurde.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: KlausP am 28. Januar 2018, 13:18:51
Zitat von: miT am 28. Januar 2018, 13:16:11
Das ist in der Form aber neu oder Ralf? Wir haben doch das Öfteren Kameraden dessen SÜ erst nach Dienstantritt durchgeführt wurde.

Das ist dann die Überprüfung für den konkreten Dienstposten, die kann durchaus erst nach Dienstantritt erfolgen und ist in der Regel dann auch höher als eine Ü1.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2018, 13:20:12
Kommt darauf an ob das nun eine DP SÜ ist oder die gem. SÜG.
Für das SÜG: Die GA muss so aufgebaut sein, dass in den ersten 4 Wochen keine (erweiterte? oder wie da der Fachbegriff hierzu ist) Waffenausbildung gemacht wird.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: miT am 28. Januar 2018, 13:21:51
 Dann entschuldigt mein Unwissen, ich wusste dass sich zum Thema Einstellung und Sicherheit einiges ändern sollte doch dass mittlerweile jeder nach dem SÜG  einmal ab gecheckt wird war mir durchgerutscht sorry.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: KlausP am 28. Januar 2018, 13:23:45
Soweit ich das noch richtig im Hinterkopf habe betrifft das alle Bewerber, die nach dem 01(?).07.17 erfolgreich getestet und eingestellt werden.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2018, 13:38:30
Genau.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: S1NCO am 28. Januar 2018, 14:03:36
Das Verfahren, wie von Jackobär ist so zumindest auch im Heer gängig.
Die Rekruten, die nicht rechtzeitig das Ergebenis der SÜ kriegen, werden in ihre Stammeinheiten versetzt.
Dort waren sie dann bis die SÜ da ist und werden dann wieder zum nächsten Termin in die GA eingesteuert.

Wird zwar mMn zu einigen Kündigern und Frust bei den Gruppen- und Zugführern führen, da man immer Personal zur Ausbildung abstellen muss, man wird aber sehen wie sich das alles einpendelt. Oder auch nicht.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Jackobär am 28. Januar 2018, 14:04:25
Vielen Dank für die Antworten. Aber das wir nun die GA abbrechen und diese zu einem späteren Zeitpunkt auch noch wiederholen müssen kann doch nicht sein, oder? Ebenso verzögert sich alles um mehrere Monate nach hinten was in meinem Fall richtig Auswirkungen hat. Hier haben doch andere die Fehler gemacht, nicht wir! Warum wurde nach der Nachreichung der SÜ vorletzte Woche nicht die Dringlichkeit aufgezeigt damit die ausführende Dienststelle den ganzen Vorgang so beschleunigt das wir die GA weitermachen können? So etwas muss doch möglich sein. Uns wurde gesagt das wir einen Beschwerdebrief schreiben sollen, aber an wen? Wer ist denn dafür verantwortlich?
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Jackobär am 28. Januar 2018, 14:07:36
P.S.: Eigentlich muss die SÜ ja auch schon vom Karrierecenter organisiert bzw. vor Dienstantritt muss doch zumindest das Formular an mich ausgegeben werden. Aber das fiel denen erst 3 Wochen nach Dienstantritt auf das sie uns das gar nicht gegeben haben.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Mike Brisket am 28. Januar 2018, 14:32:56
Zitat von: S1NCO am 28. Januar 2018, 14:03:36
Das Verfahren, wie von Jackobär ist so zumindest auch im Heer gängig.
Die Rekruten, die nicht rechtzeitig das Ergebenis der SÜ kriegen, werden in ihre Stammeinheiten versetzt.
Dort waren sie dann bis die SÜ da ist und werden dann wieder zum nächsten Termin in die GA eingesteuert.

Wird zwar mMn zu einigen Kündigern und Frust bei den Gruppen- und Zugführern führen, da man immer Personal zur Ausbildung abstellen muss, man wird aber sehen wie sich das alles einpendelt. Oder auch nicht.


Sollte das ein gewolltes gängiges Verfahren sein so muss ich mir an den Kopf fassen!
Ich persönlich würde sofort kündigen!
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Mike Brisket am 28. Januar 2018, 14:35:11
Zitat von: Jackobär am 28. Januar 2018, 14:07:36
P.S.: Eigentlich muss die SÜ ja auch schon vom Karrierecenter organisiert bzw. vor Dienstantritt muss doch zumindest das Formular an mich ausgegeben werden. Aber das fiel denen erst 3 Wochen nach Dienstantritt auf das sie uns das gar nicht gegeben haben.

Dann hast du ja erkannt gegen wenn du deine Beschwerde richten solltest!
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: F_K am 28. Januar 2018, 14:50:39
1. Der Soldat beschwert sich bei seinem DV - der sucht dann ggf. die Stelle, die abhelfen kann.

2. Der Soldat erhält ja Sold, direkte Nachteile gibt es nicht.

... Wo da jetzt ne Kündigung helfen soll, ist mir unklar.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Jackobär am 28. Januar 2018, 15:06:42
Kündigen möchte ich auch auf keinen Fall, wir haben da so eine klasse Freundschaft in der GA gebildet, das wäre sehr schade. Es geht mir mehr um die Ungerechtigkeit das wir die GA abbrechen müssen, wir haben ja auch schon einige Prüfungen erfolgreich absolviert, müssen die bei Neuansetzung der GA dann auch wiederholt werden? Irgendwie ist das alles wie in einem schlechten Traum :-(. Hier hat ja eine Dienststelle ihre Pflicht und Aufgabe nicht ausgefüllt, das muss doch dort Konsequenzen haben und nicht wir sollten die Leidtragenden sein.
Beim DV haben wir uns ja auch beschwert, die kämpfen ja auch wie verrückt darum das es eine gute Lösung gibt aber die sind ja auch in manchen Dingen machtlos (kommt von oben und so....).
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: KillBurn93 am 28. Januar 2018, 15:13:41
Die Bundeswehr muss sich an geltendes Recht halten und das sieht halt vor das Sie aktuell die GA nicht weitermachen dürfen sondern erst nach Abschluss der Überprüfung.
Die erworbenen Kenntnisse sollten erfasst werden und nicht nochmal abgelegt werden müssen.
So hart wie es klingt aber im großen Gefüge der Bundeswehr ist dieser Vorfall ein bedauerliches "Einzelschicksal".
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Mike Brisket am 28. Januar 2018, 15:16:08
Zitat von: F_K am 28. Januar 2018, 14:50:39
1. Der Soldat beschwert sich bei seinem DV - der sucht dann ggf. die Stelle, die abhelfen kann.

2. Der Soldat erhält ja Sold, direkte Nachteile gibt es nicht.

... Wo da jetzt ne Kündigung helfen soll, ist mir unklar.

Ihm entstehen also keine finanziellen Nachteile wenn er mal angenommen die AGA wiederholt?
Hoffentlich kommt der Dienstherr die nochmals entstehenden Mehrkosten auf!!
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2018, 15:16:55
Zitat(kommt von oben und so....).
Nennt sich Gesetz (SÜG) und dessen Ausführungsbestimmungen.
Ja es ist ärgerlich, aber es ändert nichts daran. Vöölig egal, wer im KarrC Bw da gepennt hat, die Tatsache bleibt, dass eine fehlende SÜ keine Teilnahme an der erweiterten Waffenausbildung nach sich zieht.

ZitatIhm entstehen also keine finanziellen Nachteile wenn er mal angenommen die AGA wiederholt?
Nö, er wird genauso besoldet.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: funker07 am 28. Januar 2018, 15:17:06
Formell entsteht dir ja kein Nachteil...auch, wenns erstmal unerfreulich ist.
Die Grundausbildungs- und Stammeinheit kann ich gut verstehen: Ohne Waffenausbildung kann keine sinnvolle Gefechtsausbildung, Wachausbildung usw durchgeführt werden.
Dafür einen Soldaten immer stückweise nachträglich ausbilden zu lassen funktioniert nicht zu einem vertretbaren Aufwand.

Beschweren kannst du dich, ich wüsste aber nicht, wie der Dienstherr dich da entschädigen sollte/müsste. Vielleicht ist es ne Eingabe wert. Wenn der Wehrbeauftragte von sowas weiß, kann er mal an entsprechenden Stellen drauf hinweisen - dir selbst bringt das aber bestimmt nichts.
Versuch das Positive zu sehen: Gefechtsdienst im Mai ist schöner als im Februar. Und sieh es aus Ansporn deine späteren Aufgaben (was auch immer das sein mag) gewissenhaft zu erledigen, um nicht so wie der zu arbeiten, der die Einleitung der SÜ vergessen hat.


Allerdings ist das schon ein arg schlechtes Bild, da würde mich nicht wundern, wenn viele Kündigen.
Wenn es schon an sowas scheitert, würde ich mir stark überlegen, ob die Bundeswehr so brauchbar ist, dass ich mich für x Jahre daran binden möchte....viel mehr Bilder (von funktionierenden Prozessen) dürfte der Rekrut ja noch nicht haben...das Ende der Probezeit kommt aber immer näher.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2018, 15:19:55
Jedes Jahr gibt es zig tausende Einstellungen. Klar, dass da auch mal schief läuft. Genauso wie andersherum: da bringen Bewerber ihre Unterlagen nicht rechtzeitig bei und der Dienstherr bleibt auch auf den entstandenen Kosten und vakanten Dienstposten sitzen. Da wird auch kein Bewerber in "Regress" genommen.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: bayern bazi am 28. Januar 2018, 17:11:55
wenn andere ausbildungen geplant sien - UA - FA -OA - ZAW - enstehen dem TE unter umständen "laufbahnnachteile" weil er nicht zeitgerecht auf die dementpsrechenden weitere LG geschickt werden kann und evtl deshalb längere wartezeiten auf einen LG/weiterbildung hat

wenn es in dieser Hinsicht jetzt bereits schon andeuten würde gibt es nix anderes wei die offizielle Beschwerde beim DV - allein schon um die Verantwortlichen für die Panne zu ermitteln ;)

und ein telefonat mit
dem Herrn in Berlin, um auf diesem weg evtl eine ausnahme genehmigung oder einen "Eilantrag " von oben zu erwirken ;) - eine sofortige überprüfung von einzelen soldaten seitens des MAD oder  anderer  Prüforganisationen dürfte ja nicht soviel dagegen stehen
 
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Mike Brisket am 28. Januar 2018, 17:21:22
Zitat von: Ralf am 28. Januar 2018, 15:16:55
Zitat(kommt von oben und so....).
Nennt sich Gesetz (SÜG) und dessen Ausführungsbestimmungen.
Ja es ist ärgerlich, aber es ändert nichts daran. Vöölig egal, wer im KarrC Bw da gepennt hat, die Tatsache bleibt, dass eine fehlende SÜ keine Teilnahme an der erweiterten Waffenausbildung nach sich zieht.

ZitatIhm entstehen also keine finanziellen Nachteile wenn er mal angenommen die AGA wiederholt?
Nö, er wird genauso besoldet.

Ich habe auch nie von einer Benachteiligung bei der Besoldung gesprochen sondern vielmehr über die nochmaligen Ausgaben im Rahmen der Wochenendheimfahrten die so nicht entstanden wären.
Abnutzung Kfz, Spritkosten etc.
Natürlich muss man dies in Abhängigkeit der Entfernungen betrachteten!
Mehrausgaben bleiben jedoch die so nicht angefallen wären.
Aber als Uffz verdient man ja mittlerweile wie ein Popstar!
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2018, 17:43:30
Zitatwenn andere ausbildungen geplant sien - UA - FA -OA - ZAW - enstehen dem TE unter umständen "laufbahnnachteile" weil er nicht zeitgerecht auf die dementpsrechenden weitere LG geschickt werden kann und evtl deshalb längere wartezeiten auf einen LG/weiterbildung hat
Das kann auch so passieren, wenn nicht ausreichend Trainingsplätze da sind.

Zitatdem Herrn in Berlin, um auf diesem weg evtl eine ausnahme genehmigung
Die kann es nicht geben. Die zweifelsfreie Nichtangehörigkeit zu gewissen Organisationen kann ja auch "der Herr aus Berlin" nicht attestieren.

ZitatMehrausgaben bleiben jedoch die so nicht angefallen wären.
Und die hat man auch in anderen Fällen, ein Lehrgangsort ist weiter weg als ein anderer usw usw usw.
Reisekosten werden gem. BUKG erstattet. Unterkunft wird gestellt, auf Lehrgängen sowieso.
Kommt Leute, nun lasst doch mal die Kirche im Dorf, ihr tut ja so, als ob zum ersten Mal eine Lehrgangsablösung erfolgt, die ein Soldat nicht zu verschulden hat. Wie oft werden Lehrgangsablösungen durchgeführt, weil jemand seine Voraussetzungen nicht hat (Sprache, Sport, Auszug ZMK usw). Auch da hat der Soldat manchmal nur mittelbar Schuld, weil er die Lehrgangsvoraussetzungen schlichtweg nicht kannte.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: KlausP am 28. Januar 2018, 17:57:34
Der "Herr aus Berlin" wird den Teufel tun und irgend etwas entgegen der geltenden Rechtslage (und um nichts Anderes geht es hier!) anzuleiern.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Mike Brisket am 28. Januar 2018, 18:13:17
Dann hoffen wir mal das dies Einzelfälle bleiben und nicht zur Gewohnheit wird.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: KlausP am 28. Januar 2018, 18:58:45
Mich würde interessieren, wann der TE seine Eignungsfeststellung hatte und ob alle Betroffenen (er schrieb ja von mehreren Kameraden) über das selbe KC eingestellt wurden.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2018, 19:19:16
Das ist in der Tat verwunderlich, weil wohl wenig anderes im letzten halben Jahr so präsent war wie die Neueinführung der Verfahrensweisen wegen des SÜG.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: miT am 28. Januar 2018, 20:56:38
Bin kein Jurist... Ist eine hierdurch verzögerte Laufbahnausbildung nicht ein "Nachteil", alleine durch die verspätete Beförderung ist es ein Verdienstausfall über jeden Dienstgrad hinweg? Denkfehler?
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2018, 21:10:22
Nein, es gibt durchaus auch andere Ausbildungen, die nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden können. Beförderungszeiten sind immer Mindest- und Kannbestimmungen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Und wegen bspw. 3 Monate Verzögerung ist auch nur selten ein sog. Laufbahnnachteile zu erwarten. Dafür kommen ja in der Folge noch jede Menge andere Lehrgänge.

Nimm mal die ganzen Soldaten, die im Beförderungsstau stehen: alles erfüllt, aber nicht ausreichend Planstellen vorhanden: wo findet denn dann da eine Ausgleichzahlung statt, wenn jemand bspw. nicht frühestmöglich in A08, A08Z, A14, A15 etc eingewiesen wird?

Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: miT am 28. Januar 2018, 21:29:20
ja, da können manche ein Lied von singen, ist auch wahr.  ::) Erklärung akzeptiert  ;D
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Kestrel am 28. Januar 2018, 22:01:53
Daß das genau so kommen würde, war bereits Mitte / Ende 2015 absehbar. Da gab es im Bereich von Teilen des BAPersBw genügend Stimmen, die vor diesen hier beschriebenen "Einzelfällen" eindringlich gewarnt haben. Andere Teile des selben Hauses aber meldeten vollmundig in Richtung Mysterium, daß sei doch alles kein Problem und mit einigen zusätzlichen DP im Bereich der Personalgewinnungsorganisation sowie des MAD leicht zu handhaben. Und die Leute von R II 3, die die ganze Sache  mit der rechtlichen Regelungen außerhalb des SÜG vorbereitet (also verzapft...) haben, hatten damals wie auch noch heute ohnehin ganz andere Prioritäten. Außerhalb des SÜG deshalb, weil insbesondere das BMI einer Anpassung des eigentlichen SÜG niemals zugestimmt hätte; der erste dahingehende Versuch (SÜ 1 pauschal für alle) wurde damals also ganz schnell aufgegeben. Erst im zweiten Anlauf konzentrierte man sich dann auf die Kriegswaffenausbildung und das SG, weil man sich hier mit keinem anderen Ressort abzustimmen hatte.

Also nahm die Sache seinen Lauf, die gesetzliche Regelung über das SG wurde ohne großes Aufsehen zu erregen implementiert. Es gab ein paar zusätzlche DP beim MAD, den KarrC Bw sowie beim BAPersBw - und gut war.



Heute müssen Bewerber bzw. gerade frisch eingestellte Soldaten mit der damaligen Entscheidung ebenso leben wie das bei den KarrC Bw und im BAPersBw damit befasste Personal. Meistens klappt es ja auch, aber eben nicht immer. Beschweren kann man sich natürlich, wenn jemand in dieser Kette tatsächlich einen konkreten Fehler gemacht haben sollte oder man das zumindest annimmt. Fehler passieren, das sind auch nur Menschen. Deswegen - also wegen einer Beschwerde - wird der MAD aber trotzdem nicht schneller arbeiten... Und manchmal hat man auch ohne handwerklichen Fehler einfach nur etwas Pech und die Überprüfung dauert ein wenig länger als bis zum "Stichtag" während der Grundausbildung.

Meine Empfehlung an dieser Stelle, falls man davon betroffen ist: Eingaben schreiben und zum Platz der Republik absenden. Das bringt im jeweiligen Fall zwar erstmal rein gar nichts, denn der "Mann in Berlin" hat selbstverständlich keinen Einfluss auf ein laufendes Sicherheitsüberprüfungsverfahren. Aber irgendwann stapeln sich dann so viele diesbezügliche Schreiben auf den Tischen seiner Mitarbeiter, daß er sich der Sache vielleicht noch einmal grundsätzlich annimmt. Das könnte - zumindest rein theoretisch - zu einem gewissen politischen Druck und zumindest zu einer Überarbeitung der internen Abläufe im Bereich der Personalgewinnungsorganisation führen. Das wäre ja schließlich nicht das erste Mal - und dafür braucht es auch keiner gesetzlichen Änderung. Denn an der Absicht zur grundsätzlichen Überprüfung von Bewerbern werden mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auch noch der nächste Minister und seine diversen Nachfolger festhalten.
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: BulleMölders am 29. Januar 2018, 08:23:14
Ganz ehrlich, für mich ließt sich das ganze hier nach dem Motto, "Lerne klagen ohne zu leiden" oder auch "Jammern auf ganz hohem niveau"!
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: F_K am 29. Januar 2018, 08:42:30
@ Kestrel:

Ich bin etwas verwundert:

- Erst leitest Du mit guten Argumenten her, warum die Änderung im SG erfolgen MUSSTE und auch dort zielführend ist.
- Dann redest Du von "verzapft".
- Dann BESTÄTIGST Du den politischen Willen dieser Änderung (Gesetzgeber und so ....).

Auch wenn wir hier Einzelfälle bedauerlich finden - so belegen diese doch (Ausnahme der Regel), dass es im Prinzip funktioniert.

Job well done!
Titel: Antw:Fehlende Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: femalesoldier am 29. Januar 2018, 11:49:56
Zitat von: Jackobär am 28. Januar 2018, 15:06:42
Hier hat ja eine Dienststelle ihre Pflicht und Aufgabe nicht ausgefüllt, das muss doch dort Konsequenzen haben und nicht wir sollten die Leidtragenden sein.
Beim DV haben wir uns ja auch beschwert, die kämpfen ja auch wie verrückt darum das es eine gute Lösung gibt aber die sind ja auch in manchen Dingen machtlos (kommt von oben und so....).

Willkommen in der Bundeswehr :D