Ich bin 18 Jahre alt, in der 11. Klasse und werde diese auch beenden.
Danach habe ich drei Pläne:
A freiwilliger Wehrdienst, um die Fachhochschulreife zu erlangen und mich erneut bei der Bundeswehr zu bewerben
B Berufsausbildung als ziviler Mitarbeiter bei der Bundeswehr
C Berufsausbildung ohne Bundeswehr und weiteres Zivilleben.
Alles steht und fällt erst mal mit der Feststellung der Tauglichkeit zum Freiwilligen Wehrdienst. Man riet mir, mich zum Schuljahresende zu bewerben.
Dann sind aber die Eulen für die Bewerbungen zur Berufsausbildung verflogen und ich verliere Zeit bis zum nächsten Ausbildungsbeginn.
Sollte ich mich nun jetzt für die Berufsausbildungen bewerben, bei Eignung zum FWD die möglichen Ausbildungen wieder absagen?
Oder kann ich mich auch schon vorrausschauend für den FWD bewerben (und bei Eignung die Ausbildungen ganz weglassen)?
Anaximander
Ich würde mich an deiner Stelle erstmal überall dort bewerben, wo ich kann, um mir Möglichkeiten offen zu halten. Absagen kann man ja immer noch.
Die Zeit als FWD für den Praxisteil der Fachhochschulreife anerkennen zu lassen, funktioniert nicht.
Daher hier was wir allen bei solchen "wilden" Ideen raten:
Plan A sollte immer sein, in der Schule den höchstmöglichen Abschluss zu erreichen und nicht über irgendwelchen wilden Ideen mittels Praxiszeit, Abendschule, usw.
Plan B: Hier ist eine Ausbildung oder Studium oder sonstige verwertbare Qualifikation dem FWD oder der Mannschaftslaufbahn vorzuziehen. Dies geht auch bei der Bundeswehr, allerdings nur in einer höheren Laufbahn.
Einen zugesagten Ausbildungsplatz für den FWD abzusagen, ist meiner Meinung nach eine eher dämliche Idee. FWD kann Sinn machen, um die Zeit bis zum Beginn der Ausbildung zu überbrücken.
Nichtsdestotrotz kann man sich auch schon mit großem Vorlauf bei der Bundeswehr bewerben. In der Regel raten wir hier immer, sich ca. 1 Jahr vor gewünschtem Eintrittsdatum zu bewerben.
Zitat... A freiwilliger Wehrdienst, um die Fachhochschulreife zu erlangen ...
Wie kommen Sie denn auf diese Idee, dass das funktionieren soll?
ZitatWie kommen Sie denn auf diese Idee, dass das funktionieren soll?
Das sagte mir der Karriereberater der Bundeswehr. Die 11. Klasse erfüllt den theoretischen Teil und der FWD würde das Praktikum darstellen.
Bildung ist Ländersache, aber allgemein gilt wohl:
Zitat✔eine abgeschlossene, mind. zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein einjähriges / halbjähriges gelenktes Praktikum oder
✔eine nachgewiesene Ausbildung bei der Bundeswehr (die Dienstzeit muss mindestens 4 Jahre betragen haben, mit dienstlicher Verwendung mindestens auf der ATN-Stufe 7; es muss mindestens der Dienstgrad des Unteroffiziers erreicht worden sein) oder
✔eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes.
Da FWD wohl kein "gelenktes Praktikum" ist, schon gar nicht im Bereich eines anerkannten Ausbildungsberufes, würde ich die Möglichkeit verneinen.
Mach die Schule bis zu einem vollwertigen Abschluss zu Ende.
Zitat von: Anaximander am 02. Februar 2018, 14:06:22
ZitatWie kommen Sie denn auf diese Idee, dass das funktionieren soll?
Das sagte mir der Karriereberater der Bundeswehr. Die 11. Klasse erfüllt den theoretischen Teil und der FWD würde das Praktikum darstellen.
Dann sollten Sie sich bei Ihrer Schule oder Ihrem Kultusministerium erkundigen ob und unter welchen Voraussetzungen das funktioniert. Und dann lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
Hatten wir hier doch schon ein paar Mal im Forum, dass dies nicht geht.
Warum wird das von der Bundeswehr denn aktiv so beworben?
Ich war als 15 Jähriger bei einer Infoveranstaltung wo das explizit als Möglichkeit erwähnt wurde und auch als
ich vor 4 Monate den Chat auf der Karriereseite befragt habe weil ich selbst noch den praktischen Teil brauchte (allerdings nur 3 Monate) wurde mir erzählt, dass
das mit einem 12 monatigen FWD möglich ist.
Da ich nur 3 Monate brauchte, hab ich das dann Zivil gemacht. Mit 12 Monaten hätte ich 2018 nicht als OA einsteigen können.
Aber am Ende stellt die Schule die vollständige FHR aus und die sagen dir was sie akzeptieren (Anhand der rechtlichen Gegebenheiten)
Das liegt doch nicht im Ermessen der Bundeswehr.
Es kann passen, muss aber nicht. Arbeitet man während des FWD im Geschäftszimmer/ beim Refü, kann das als kfm. praktischen Anteil anerkannt werden.
Ich war auf vielen Infoveranstaltungen und auch in Beratungsgesprächen. Da wurde es nie aktiv angesprochen.
Ja haben halt unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Aber schreib doch Montag mal die Frage in den Karrierechat.
Aber es geht nur darum, was die Schule sagt. Ich hab in den 3 Monaten Praktikum 2 Monate als TV Techniker Praktikum gemacht.
Weißt du was diese Beruf heute zu 95% ist? Der Generation 60+ ihre TV Geräte zu erklären und einzustellen.
Also wenn er von seiner Schule das ok hat, kann er FWD machen.
ZitatDer Generation 60+ ihre TV Geräte zu erklären und einzustellen.
Na, na! Keine Altersdiskriminierung bitte! DAS kriege ich schon noch selber hin! :D
ZitatJa haben halt unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Aber schreib doch Montag mal die Frage in den Karrierechat.
Das wird auch nicht helfen. Zum einen sitzen dort auch keine Spezialisten, sondern Allrounder, klar bei der Bandbreite der Fragen. Zum anderen -so wie du das richtigerweise geschrieben hast (deswegen verstehe ich auch den Hinweis mit dem KarrChat nicht), ist es Sache der Schule und nicht der Bw, das zu bewerten, was sie anerkennen.