Hey Leute
Ich habe eine dringende Frage an euch.
Folgendes:
Ich war nett von Montag bis Mittwoch in Düsseldorf zur Eignungsfeststellung.
Alles soweit ganz gut geschafft... Dann kam das Gespräch.
Mich wurde nach Schulden gefragt.
Ich weiß nicht warum, evtl an der Aufregung und der nervösität, habe ich dort "NEIN" gesagt....
Dennoch habe ich welche.
Es war unbewusst, dort mit nein zu antworten.
Möchte es gerne gerade biegen.
Habe ich die Chance, einfach in Düsseldorf anzurufen und versuchen, dass klar zu stellen?
Habe Natürlich jetzt bange, dass die dann "Tschau" sagen.
Ich hoffe ihr könnt meine Frage verstehen und mir die eine oder andere Antwort geben
Hast du es im Bewerbungsbogen denn angegeben?
Nein, leider nicht...
Ich weiß nicht warum!
Muss an der ganzen Aufregung gelegen haben
Jetzt habe ich natürlich echt Angst.
Möchte es schnell klären
Im Bewerbungsbogen vor Aufregung vergessen? Hoffentlich haben Sie nicht vor Aufregung vergessen, sich den auch gründlich durchzulesen!
Von was für einer Höhe von Schulden sprechen wir denn und wie wurden die verursacht?
Es klingt alles unglaubwürdig, verstehe ich.
Sonst ist alles sorgfältig ausgefüllt worden !
Es sind schulden von insgesamt ca 15.000 euro
Alles entstanden in der Vergangenheit mit meiner Ex-Frau
War bis vor kurzem zahlungsunfähig.
Dementsprechend kam auch der eine oder andere Brief vom Inkasso Büro.
Ähm ja- und das hast du 2x mal eben so vergessen ::)
Die EINZIGE! Chance die du noch hast ist das nachzumelden.
Wie gesagt, klingt alle sehr komisch
Kann dich/euch verstehen.
Dennoch will ich es ja jetzt schnell aus der Welt schaffen.
Deswegen meine Frage.
Will es ja nicht verheimlichen oder so.
Ich habe jetzt geplant, Montag morgen direkt im karrierecenter in Düsseldorf anzurufen
Diesen Plan solltest du in die Tat umsetzen!
Wie Ulli schon schrieb: Eine einzige Chance!
Du hast doch bestimmt die "[...]Erklärung über Verurteilungen / schwebende Verfahren sowie finanzielle Verpflichtungen" unterschrieben? - Wenn ja, dann hast du doch eine Ausfertigung bekommen, oder? - Wenn das ebenfalls zutrifft, steht unter Punkt 2, dass du Veränderungen zu den Angaben im Bewerbungsbogen unverzüglich zu melden hast. Also machen.
Ob das ein Einstellungshindernis darstellt, wird dann geprüft.
Zitat von: TomTom2017 am 02. Februar 2018, 22:22:58
Ob das ein Einstellungshindernis darstellt, wird dann geprüft.
Zahlungsunfaehigkeit = Ueberschuldung = Erpressbarkeit.