Hallo Kameraden,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich spiele zur Zeit mit dem Gedanken wieder zur Bundeswehr zurückzukehren. Zur Zeit arbeite ich im Vertrieb als leitende Position und studiere nebenberuflich.
Zu meiner kurzen aber intensiven Bundeswehrlaufbahn:
2009 - 2011
1. AGA PzBtl203 Augustdorf
2. Ausbildung IT Soldat
3. Ausbildung Kraftfahrer und LKW Lappen
4. Auslandseinsatz Feb. - Aug. 2011 Afghanistan, Task Force MeS, Kraftfahrer (EAGLE IV und Truppsoldat)
5. Ende 2011 DZE
Jetzt zu meiner Frage an euch:
Ich habe 2012 aufgrund von einer Trunkenheitsfahrt meinen Führerschein und somit natürlich auch den LKW Lappen verloren und bis heute nicht wieder(Bitte keine Moralaposteln, ich weiß das es scheiße war) wurde verurteilt und musste ne saftige Strafe zahlen.
Ist dies schon ein Grund mich bei einer Berwerbung abzulehnen?
Ich habe zwei "förmliche Anerkennungen" bekommen in meiner Dienstzeit, könnte dies helfen die Trunkenheitsfahrt etwas zu mildern?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Gruß
Wie alt bist Du und in welche Laufbahn willst Du einsteigen?
(Die Trunkenheitsfahrt sollte, wenn da nichts dazu gekommen ist, nicht so ins Gewicht fallen).
Ich bin jetzt 28 Jahre alt und würde gern Felwebel- oder die Offizierslaufbahn einschlagen, welche Richtung genau kann ich Stand heute noch nicht sagen. Letzter Dienstgrad war HG.
Ach, und Nein es ist sonst nichts dazu gekommen.
Bis zum 30. Lj ist alles offen.
Falls du einen milit. verwertbaren Zivilberuf hast, geht es auch über 30. Das selbe auch zum Studium.
Allzu viele Infos gibst du ja nicht: Beruf, Studium, welche Verwendungen du machen willst usw.
Alles andere liegt in deiner Hand.
Zitat von: Ralf am 13. Februar 2018, 15:43:22
Bis zum 30. Lj ist alles offen.
Falls du einen milit. verwertbaren Zivilberuf hast, geht es auch über 30. Das selbe auch zum Studium.
Allzu viele Infos gibst du ja nicht: Beruf, Studium, welche Verwendungen du machen willst usw.
Alles andere liegt in deiner Hand.
Beruf: Teamleiter Vertrieb (Internetdienstleistungen, Online-Marketing), gelernt: Betriebswirt
Studium: Wirtschaft und Mangement
Mir ging es auch erstmal eher darum, ob mir die Trunkenheitsfahrt von vorne rein einen Strich durch die Rechnung macht und ob meine "BW-Erfahrung" das Ganze positiv beeinflusst?
Es ist immer die Gesamtbetrachtung und wie du dich in den Tests schlägst.
Der Betriebswirt ermöglicht je nach FR die Einstellung ab dem DGrad Fw.
Das Studium je nach Abschluss/Erfahrung die Einstellung als OLt.
Zitat von: trebscs am 13. Februar 2018, 15:47:58
Mir ging es auch erstmal eher darum, ob mir die Trunkenheitsfahrt von vorne rein einen Strich durch die Rechnung macht und ob meine "BW-Erfahrung" das Ganze positiv beeinflusst?
Na von vornherein macht es Dir sicher keinen Strich durch die Rechnung. Genausowenig wie Dir die "Bw-Erfahrung" helfen dürfte, da da ja nichts besonderes dabei ist.
Kommt auch auf die Höhe der Verurteilung an.
Ich tenoriere mal:
Alles ist möglich.
Mit abgeschlossenem Studium wäre bei Ihnen sogar die Einstellung mit höherem Dienstgrad in der Offizierslaufbahn möglich.
Daher der Rat: Studium beenden und mit Bachelor bewerben.