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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: LEADER am 29. April 2006, 17:21:19

Titel: fahrtgeld als fwdl
Beitrag von: LEADER am 29. April 2006, 17:21:19
hoi wollte fragen ob man als fwdl auch fahrtgeld bekommt?
Titel: Re:fahrtgeld als fwdl
Beitrag von: Kobold am 29. April 2006, 17:25:00
Schlechte Frage.
Was soll denn Fahrtgeld sein???

Meinst Du Reisekostenvergütung bei Kommandierungen? Dann kriegst Du ´ne Bahnfahrkarte vom Bund oder halt finanziellen Ausgleich, wenn Du ein privates Kfz benutzt / benutzen musst.

Mobilitätszuschlag gibts für FWDL ja nicht mehr.
Titel: Re:fahrtgeld als fwdl
Beitrag von: leader12345 am 29. April 2006, 17:31:49
ja ich meinte ob man halt da eine entschedigung bekommt oder ob das dann wie bei sazlern zählt?
Titel: Re:fahrtgeld als fwdl
Beitrag von: Kobold am 30. April 2006, 14:34:20
Ja was?

WOFÜR eine Entschädigung?
Titel: Re:fahrtgeld als fwdl
Beitrag von: Digger am 30. April 2006, 15:02:47
als FWDL'er bekommst du einmal im Monat nen Mobilitätszuschlag.. Wird halt einmal per RoutenProgramm ausgerechnet und dann bekommst das.. ich bin auch FWDL'er und bekomm das auch + diese Bahnfahrkarte

MFg
Titel: Re:fahrtgeld als fwdl
Beitrag von: Timid am 30. April 2006, 15:12:56
Zitat von: Digger am 30. April 2006, 15:02:47als FWDL'er bekommst du einmal im Monat nen Mobilitätszuschlag.. Wird halt einmal per RoutenProgramm ausgerechnet und dann bekommst das.. ich bin auch FWDL'er und bekomm das auch + diese Bahnfahrkarte

MFg

Eh, falsch! Ein GWDL bekommt den Mobilitätszuschlag plus Bahnberechtigungsausweis. Ein FWDL hingegen bekommt den Mob-Zuschlag NICHT! Bzw. sobald man Anspruch auf den erhöhten Wehrsold (ab dem 10. Dienstmonat) hat, entfällt jeder Anspruch auf den Mob-Zuschlag.
Titel: Re:fahrtgeld als fwdl
Beitrag von: Digger am 30. April 2006, 23:41:33
hmm davon haben se uns nix erzählt das das dann entfällt...  Aber dann hat man das wenigstens bis dann
Titel: Re:fahrtgeld als fwdl
Beitrag von: Erik am 01. Mai 2006, 01:29:01
wie siehts denn bei Offiziersanwärtern aus ? Ich fang zum 1.8. an. Krieg ich dann in der ersten zeit irgendwie ne Bahnkarte gestellt oder sogar noch nen Zuschuss wenn ich mit dem Auto fahre !?

Meine das mal irgendwo gelesen zu haben.
Titel: Re:fahrtgeld als fwdl
Beitrag von: Chuckie85 am 01. Mai 2006, 11:26:49
Kommt drauf an, wenn du mit Widerruf unterschrieben hast, bist du die erste Zeit ja praktisch GWDLer. Somit müsstest du auch dieselben Leistungen wie diese bekommen.

Wo fängst du denn an? Ich muss am 1.10. nach Fürsty.
Titel: Re:fahrtgeld als fwdl
Beitrag von: LEADER am 01. Mai 2006, 11:31:53
also ich würde 350 km fahren was würde ich da bekommen mit dem Mob-Zuschlag so ungefähr?
Titel: Re:fahrtgeld als fwdl
Beitrag von: Timid am 01. Mai 2006, 12:42:49
Zitat von: LEADER am 01. Mai 2006, 11:31:53also ich würde 350 km fahren was würde ich da bekommen mit dem Mob-Zuschlag so ungefähr?

Bitte die Suchfunktion nutzen, da werden genug Treffer bei rauskommen, sogar mit Quellenangaben ...
Titel: Re:fahrtgeld als fwdl
Beitrag von: Sliver (Gast) am 01. Mai 2006, 18:21:17
Auszug aus meiner Homepage:

Mobilitätszuschlag:
Entfernung Wohnort-Kaserne pro Kilometer 0,51 € zusätzlich im Monat / Maximal aber 204 € (400 Km)
(Bei dem Status KzH (Krank zu Hause) wird kein Mob.-Zuschlag gezahlt.)

Also 350km x 0,51 € = 178,5 € im Monat Mob.Zuschlag
Titel: Re:fahrtgeld als fwdl
Beitrag von: Huey am 01. Mai 2006, 18:23:15
Als SaZ bist du für deine Fahrtkosten grundsätzlich selbst verantwortlich.

Du bekommst vom Dienstherrn bei Lehrgängen die An- und Abreise gezahlt, und desweiteren je nach Familienstand alle 2-6 Wochen eine (!) Familienheimfahrt.