Guten Tag werte Herren, Damen und Trolle,
folgender Sachverhalt:
Ich werde zum 01.10.2018 das Studium der Humanmedizin, dann als SaZ 21, bei der Bundeswehr aufnehmen. Aussage des BAPersBw ist, dass mein Jahresurlaub, kaufmännisch gerundet dann nur noch 23 Tage betragen würde, da ich ab dem Oktober zum Studium freigestellt werde.
In der SUV finde ich keine treffende Aussage und bevor ich im BAPersBw schlafende Hunde wecke, wollte ich schauen, ob wer Schlaues mir hier eine Vorschrift nennen oder eine Aussage dazu tätigen kann.
Liebe Grüße!
Wieso sollte es anders sein? ???
Na das einzige was ich finde wäre SUV Nr. 243.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das Studium untern den §5 SVG fällt. Sind für mich Böhmische Dörfer...
Nur wer "arbeitet" oder dient, bekommt Urlaub.
In Freistellung, wo man "immer" Urlaub hat, erwirbt man keine Urlaubsansprüche.
Also kein Nachweis. Danke für die Antworten :)
Zitat von: NoHandsJimmy am 22. Februar 2018, 13:20:33
Ich werde zum 01.10.2018 das Studium der Humanmedizin, dann als SaZ 21, bei der Bundeswehr aufnehmen. Aussage des BAPersBw ist, dass mein Jahresurlaub, kaufmännisch gerundet dann nur noch 23 Tage betragen würde, da ich ab dem Oktober zum Studium freigestellt werde.
Du wirst
nicht freigestellt, du wirst
beurlaubt. Und damit ist deine Frage auch bereits beantwortet: Solange du für das Studium beurlaubt bist erwirbst du keinen Urlaubsanspruch und kannst auch keinen Urlaub abbauen. Das wäre ja sonst Urlaub vom Urlaub.
Zitat von: NoHandsJimmy am 22. Februar 2018, 13:20:33
In der SUV finde ich keine treffende Aussage und bevor ich im BAPersBw schlafende Hunde wecke, wollte ich schauen, ob wer Schlaues mir hier eine Vorschrift nennen oder eine Aussage dazu tätigen kann.
Was für "schlafende Hunde"? Man hätte dir den entsprechenden Erlass für die Beurlaubung der SanOA während des Studiums gegeben und dann hättest du keine Fragen mehr gehabt.
Zitat von: NoHandsJimmy am 22. Februar 2018, 13:32:02
Na das einzige was ich finde wäre SUV Nr. 243.
Die Soldatenurlaubsverordnung (SUV) hat Paragraphen, keine Nummern.
Zitat von: NoHandsJimmy am 22. Februar 2018, 13:32:02
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das Studium untern den §5 SVG fällt. Sind für mich Böhmische Dörfer...
Nein, natürlich nicht. Da geht es im die Förderung ehemaliger/ausscheidender Soldaten.
Gruß Andi
Wahrscheinlich die passende Quelle zu Andis Aussage:
https://www.gesetze-im-internet.de/soldurlv/__11.html
Danke, damit bin ich vollstens zufrieden :)