Moin Moin,
ich habe vor paar Tagen einen Brief vom Finanzamt erhalten, in dem ich aufgefordert wurde eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2011 abzugeben.
Da ich mich mit dieser gesamten Thematik sowieso nicht auskenne, rief ich beim zuständigen Finanzamt an und wollte mich erkundigen warum und weshalb.
Der dortige Angestellte wimmelte mich lustlos ab und wollte kein Gespräch mit mir führen und verwies mich auf die Lohnsteuerhilfe.
Gut, bin ich dort hin und erklärte der Dame alles. Diese erzählte mir dann, dass das Finanzamt nun an alle Zeitsoldaten ran will. Bei mir handelt es sich in dem Fall um meine Weiterverpflichtungsprämie die ich im Jahr 2011 erhalten habe.
Meine Frage an euch: Ist das überhaupt möglich? Die Prämie wurde damals versteuert (nicht wenig) und nun wollen die nochmal dafür Steuern haben???
Seit Juli 2017 bin ich auch aus der Bundeswehr raus, kann es sein, dass die auch meine (besteuerte) Abfindung nochmals besteuern wollen?
Beste Grüße
Steffen
Aus der Tatsache, dass du eine Steuererklärung abgeben sollst, kannst du nicht ableiten, dass du nochmals Steuern bezahlen musst. Es kann ja auch sein, dass Steuern erstattet werden ;).
Korrekt versteuerte Einkommen werden nicht nach einiger Zeit erneut versteuert.
Zitat von: SteffenH1401 am 23. Februar 2018, 13:17:53
Da ich mich mit dieser gesamten Thematik sowieso nicht auskenne
Das soll jetzt keine Werbung sein, aber es gibt den Berufsstand des Steuerberaters (bzw -beraterin), der eigens geschaffen wurde, hier Unterstützung zu leisten (man könnte jetzt böswillig sagen, aus dem Unwissen Kapital zu schlagen - aber das würde diesen hervorragenden Experten nicht gerecht werden).
Diese können gegen ein in meinen Augen wirklich angemessenes Entgelt für Sie 1. die Steuererklärung machen, 2. Sie beraten, wie Sie am meisten da "rausholen" können - gerade bei Soldaten geht da einiges, vorausgesetzt, man hat auch den ein oder anderen Beleg aufgehoben. 3. den Bescheid auf Rechtmäßigkeit überprüfen und Sie gegebenenfalls unterstützen, gegen Unrecht vorzugehen.
Gehen Sie davon aus, dass Sie Ihnen nicht mehr genommen wird, als es Recht und Gesetz vorsehen - doppelte Besteuerung ist definitiv NICHT vorgesehen.
Blöde Frage, haben sie noch nie eine Steuererklärung gemacht ?
Zitat von: Rollo83 am 23. Februar 2018, 13:56:19
Blöde Frage, haben sie noch nie eine Steuererklärung gemacht ?
Ehrlich gesagt, habe ich bis jetzt nie eine gemacht.
Ja, wie schon geschrieben bin ich zurzeit im Lohnsteuerhilfeverein, die Dame dort würde für mich das beste raus holen wollen, damit ich mit einem Plus rausgehe.
Verstehe nur nicht warum die jetzt nochmal Steuern dafür wollen, angeblich wegen 2. Einkommen.
Also Du hast bereits Steuern dafür bezahlt.
Du hattest auch bereits monatlich einen Steuerabzug deiner damaligen Bezüge. Hier handelte es sich aber um die Lohnsteuer!
Am Jahresende macht man für gewöhnlich die Einkommensteuererklärung. Auf das zu versteuernde Einkomen wird die Einkommensteuer fällig. Die bereits entrichtete Lohnsteuer wird als Vorauszahlung gewertet/angerechnet und entsprechend dagegen gerechnet (das ist der Sinn der Lohnsteuer).
Am Ende hast Du entweder eine Steuererstattung, oder Du musst nachzahlen. So auch für das Jahr 2011.
Es ist also nicht gesagt, dass das FA nun noch einmal Geld von Dir bekommt.
So wie ich das sehe, waren Sie durch die Zahlung der Prämie im Jahre 2011 zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. So wie es eigentlich erstmal Jeder in Deutschland ist.
Es sei den, er ist von der Verpflichtung befreit, aufgrund der im Einkommensteuergesetz genannten Tatbestände.
Und wie schon geschrieben, das Finanzamt will da nicht nochmal Steuern haben, sonder will den Veranlagungsfall für 2011 endgültig abschließen und dafür benötigt es halt die Steuererklärung.
Und es geht nicht nur Soldaten so, sondern z. B. auch Rentnern. Das Finanzamt bekommt die Lohndaten oder Rentendaten ja mittlerweile elektronisch übermittelt und dies übermittelten Daten werden anhand von Risikofiltern bewertet und bei Abweichung von der Norm, wird halt eine Steuererklärung angefordert.
Hatte ich letztes Jahr mit meinen Eltern, nach 10 Jahren als Rentner (mit Befreiung von der Abgabe durch das Finanzamt) wurden sie auf einmal wieder aufgefordert für 2016 eine Steuererklärung einzureichen.
Ernsthaft 2011?
Wenn eine AUFFORDERUNG seitens der Finanzbehörde kommt, für das Jahr 2011 eine Erklärung abzugeben, liegt MIT ZIEMLICHER SICHERHEIT etwas vor, was in richtung Hinterziehung geht!
Die reguläre Frist für eine "normale" Erklärung für 2011 ist bereits abgelaufen.
Es gibt zumindest eine Behördeninterne Kontrollmitteilung, das der TE etwas nicht angegeben hat, oder sonstige grobe unstimmigkeiten bestehen!
Das was der TE im Eingangspost schildert, ist höchstwahrscheinlich *mal wieder* nur die berühmte Spitze des Eisberges...
Zitat von: burner71 am 23. Februar 2018, 16:27:23
Ernsthaft 2011?
Wenn eine AUFFORDERUNG seitens der Finanzbehörde kommt, für das Jahr 2011 eine Erklärung abzugeben, liegt MIT ZIEMLICHER SICHERHEIT etwas vor, was in richtung Hinterziehung geht!
Die reguläre Frist für eine "normale" Erklärung für 2011 ist bereits abgelaufen.
Es gibt zumindest eine Behördeninterne Kontrollmitteilung, das der TE etwas nicht angegeben hat, oder sonstige grobe unstimmigkeiten bestehen!
Das was der TE im Eingangspost schildert, ist höchstwahrscheinlich *mal wieder* nur die berühmte Spitze des Eisberges...
Muss ich mein schweizer Bankkonto etwa auch angeben????? Nein, kleiner Scherz.
Naja, dass ich was verschwiegen hätte - wo auch immer - ist mir nicht bewusst oder bekannt, aber die können wohl bis zu 10 Jahre rückwirkend eine Einkommenssteuererklärung verlangen.
Grundsätzlich ist ein Soldat doch ohnehin zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet, sofern die Vorsorgepauschale größer die tatsächlich angefallenen Vorsorgeaufwendungen übersteigt, was bei SaZ / BS immer zutreffen dürfte.
Zitat von: SteffenH1401 am 23. Februar 2018, 16:49:38
Naja, dass ich was verschwiegen hätte - wo auch immer - ist mir nicht bewusst oder bekannt[...]
Naja, ohne dir jetzt was zu unterstellen und nur auf diesen Satz bezogen: Es sind
deine Einkommensverhältnisse. Und du hast
keine Einkommensteuererklärung abgegeben - also hast du ja mindestens fahrlässig was vor dem Finanzamt verheimlicht (oder es versucht). Das man in Deutschland ggf. eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, sollte allgemein bekannt sein, notfalls muss man sich erkundigen oder beraten lassen.
Zitat von: TomTom2017 am 24. Februar 2018, 06:32:27
Zitat von: SteffenH1401 am 23. Februar 2018, 16:49:38
Naja, dass ich was verschwiegen hätte - wo auch immer - ist mir nicht bewusst oder bekannt[...]
Naja, ohne dir jetzt was zu unterstellen und nur auf diesen Satz bezogen: Es sind deine Einkommensverhältnisse. Und du hast keine Einkommensteuererklärung abgegeben - also hast du ja mindestens fahrlässig was vor dem Finanzamt verheimlicht (oder es versucht). Das man in Deutschland ggf. eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, sollte allgemein bekannt sein, notfalls muss man sich erkundigen oder beraten lassen.
Mir ist bis jetzt nur bekannt, dass man eine Steuererklärung abgeben muss, wenn man ein Gewerbe oder ein Besitz hat, ansonsten muss man nichts abgeben - so ist mein Stand, lasse mich da auch gerne eines besseren belehren.
Also egal ob verpflichtend oder nicht, aber jeder Soldat sollte doch selbst ein Interesse daran haben eine Steuerklärung abzugeben. Gerade mit den diversen Anforderungen des Soldatenberufes kommt es doch in 99,99 % der Betroffenen zu einer Rückvergütung.
Zitat von: SteffenH1401 am 24. Februar 2018, 10:39:22
Mir ist bis jetzt nur bekannt, dass man eine Steuererklärung abgeben muss, wenn man ein Gewerbe oder ein Besitz hat, ansonsten muss man nichts abgeben - so ist mein Stand, lasse mich da auch gerne eines besseren belehren.
Das lässt sich wirklich ganz leicht über Suchmaschinen rausfinden, da muss sich nicht erst "belehren" lassen.
https://www.steuertipps.de/die-erste-steuererklaerung/finanzamt-und-formalitaeten/steuererklaerung-ist-die-abgabe-freiwillig-oder-pflicht
Warum diese Belehrungen...?
Auch mit der Prämie fällt der OP nicht in die Gruppe, die zur Abgabe verpflichtet sind. Die Prämie wird durch das BVA korrekt versteuert.
Dennoch, das FA hat die Abgabe der Erklärung gefordert, also mach sie. Und lass dich bspw. bzgl. ggf. nicht mehr vorhandener Belege usw fachkundig beraten.
Zitat von: alpha_de am 24. Februar 2018, 14:43:19
Warum diese Belehrungen...?
Auch mit der Prämie fällt der OP nicht in die Gruppe, die zur Abgabe verpflichtet sind. Die Prämie wird durch das BVA korrekt versteuert.
Meinen Beitrag gelesen? EStG 46(2) Nr. 3...
Ja, habe ich... Es passt aber nicht zur Vorgehensweise der FA, denn diesen ist der Beruf bekannt und sie müssten folglich alle Soldaten usw. aufgrund der dann bestehenden Veranlagungspflicht zur Abgabe einer EStErkl auffordern, wenn diese nicht fristgerecht im Folgejahr abgegeben wird. Das passiert aber nicht.
Ich kann mich zudem an keine Information dazu seitens des BVA erinnern, für jeden "Unsinn" werden der Gehaltsmitteilung Informationen beigelegt... dieser Hinweis, bspw auch auf der jährlichen Mitteilung für die Steuererklärung wäre das sehr sinnvoll.