Hallo zusammen,
Ich beginne im August diesen Jahres meine Berufsausbildung zum Konstruktionsmechaniker.
Nach der Ausbildung möchte ich auf jeden fall meinen Whrdienst ableisten und meinen Wehrdienst evtl. um ein paar Monate verlängern, und mich dann als SAZ bewerben.
Es ist ja so das man nach den neun Monaten Wehrdienst vom früheren Arbeitgeber wieder eingestellt werden muss.
Wie sieht es denn aber aus wenn ich jetzt meinen Wehrdienst um ein paar Monate verlängere und dann merke, die Bundeswehr ist nichts für mich. Ist mein früherer Arbeitgeber auch dann verpflichtet, wenn die 9 Monate bereits überschritten sind, mich wieder einzustellen oder stehe ich dann auf der Straße?
Vielen Dank für eventuelle antworten im voraus
soweit ich weiss, gilt diese arbeitsplatzsicherung nur für die wehrPFLICHTzeit.
Was nicht ganz stimmen kann, da man für gewöhnlich bis etwa zum 45. Lebensjahr (als Mannschafter) wehrpflichtig ist ;D
Jedenfalls findet sich alles wesentliche zu diesem Thema im "Arbeisplatzschutzgesetz" (ArbPlSchG), das sich im Internet unter www.gesetze-im-internet.de finden lässt. Kurz gefasst, kann man sagen, dass dieses Wehrpflichtige betrifft, die auf Grund einer Einberufung ihren GRUNDwehrdienst oder eine Wehrübung leisten müssen. Für Wehrpflichtige, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, ruht das Arbeitsverhältnis hingegen NICHT.
Andere Regelungen gelten bei befristeten Arbeitsverhältnissen - diese werden nicht durch den Wehrdienst/die Wehrübung verlängert, eventuell steht der Wehrdienstleistende also anschließend auf der Straße, wenn das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit ausgelaufen ist.