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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Littlesky am 30. April 2006, 15:29:50

Titel: Fahrkarte von der BW
Beitrag von: Littlesky am 30. April 2006, 15:29:50
Ich habe eine Frage wegen der Fahrkarte die man als FWDL GWDL bekommt. Ich selbst wohne in Berlin und bin stationiert in Erfurt. Natürlich habe ich für die Fahrt eine entsprechende Karte bekommen. Nun ist es aber so, dass meine Lebensgefährtin in Freiburg (also genau entgegengesetzt meines Heimatortes) wohnt. Auf dauer ist es natürlich schwierig immer wieder selbst das Geld dafür aufzubringen weswegen mich folgendes interessieren würde:

Gibt es die möglichkeit mehrere Heimatorte in die Karte eintragen zu lassen (es sind ja genug Zeilen vorhanden). Eventuell über eine Eintragung als Zweitwohnsitz oder ähnlichem.

Ich wäre für Hilfe diesbezüglich sehr erfreut. Vielen Dank
Titel: Re:Fahrkarte von der BW
Beitrag von: peppie am 30. April 2006, 15:37:19
Nein, da werden nur andere Standorte eingetragen, wenn du z.B auf Lehrgänge gehen musst (z.B SGA, führerschein ect) als GWDL'er/FWDL'er. Oder du wirst versetzt, dann wird ein neuer Standort eingetragen, aber nur weil deine Freundin woanders wohnt, wird wohl kein anderer Standort eingetragen.

Alle angeben ohne Gewähr, da es nur vermutungen sind..
Titel: Re:Fahrkarte von der BW
Beitrag von: Huey am 30. April 2006, 16:35:43
Die Fahrten gelten nur zwischen deinem Dienstort und deinem Wohnort....

Wohnst du bei deiner Freundin, ist dies dein Wohnort-weist du dieses dem Gezi irgendwie nach, wird halt der alte Wohnort gestrichen, und der neue eingetragen....

Ansonsten ist dein Besuch bei deiner Freundin dein Privatvergnügen, für das der Dienstherr nicht aufkommt....
Titel: Re:Fahrkarte von der BW
Beitrag von: Timid am 30. April 2006, 17:13:06
Zitat von: Huey am 30. April 2006, 16:35:43Wohnst du bei deiner Freundin, ist dies dein Wohnort-weist du dieses dem Gezi irgendwie nach, wird halt der alte Wohnort gestrichen, und der neue eingetragen....

Anders formuliert: Die Karte gilt zwischen Wohnort und Standort. Der Wohnort ist dabei die Adresse, unter der du bei der Bundeswehr gemeldet bist, und an die du auch z.B. den Einberufungsbescheid bekommen würdest/hast. Ziehst du um (z.B. zu deiner Freundin), dann ändert sich der Wohnort (in den meisten Fällen aber zumindest die Adresse), was du sowieso im GeZi angeben musst. Ändert sich der Wohnort dadurch, dann wird auch der Bahnberechtigungsausweis geändert.

Andernfalls ändert sich nichts, und du bleibst auf den Kosten für die Fahrten zu deiner Freundin, aus dem von Huey genannten Grund, selber sitzen.
Titel: Re:Fahrkarte von der BW
Beitrag von: Sliver (Gast) am 30. April 2006, 20:04:24
Nur so am Rande: Die Bw-Fahrkarte gilt als Bahncard 25. Damit bekommst du die Bahnfahrkarte zu deiner Freundin wenigestens etwas billiger...
Titel: Re:Fahrkarte von der BW
Beitrag von: Littlesky am 30. April 2006, 23:40:21
Zitat von: Sliver (Gast) am 30. April 2006, 20:04:24
Nur so am Rande: Die Bw-Fahrkarte gilt als Bahncard 25. Damit bekommst du die Bahnfahrkarte zu deiner Freundin wenigestens etwas billiger...

Hab ich gewusst...trotzdem Danke auch an alle anderen de mir geholfen haben