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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Gunner am 25. Februar 2018, 20:22:58

Titel: Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: Gunner am 25. Februar 2018, 20:22:58
Hallo Zusammen,

ich würde mich gerne als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr bewerben.

Ich war von 09 - 11 als FWDL dabei.

Im Juni 2013 wurde ich zu 7 Monaten Jugendstrafe auf 3 Jahre Bewährung wegen Inverkehrbringen von Falschgeld und Betrug verurteilt.

Wenige Tage vor Ablauf der Bewährung wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Ausspähen von Daten begonnen. Hier wurde ich 2018 zu 2 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Grund: Ich habe mich mit dem Passwort dass ich während einer Anstellung bei einer Firma damals bekommen habe unrechtmäßig erneut eingeloggt, obwohl ich dort nicht mehr gearbeitet habe.

Habe ich nun noch Chancen oder wars das?
Titel: Antw:Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: ulli76 am 25. Februar 2018, 20:29:02
So lange deine Bewährung läuft, wird das eh nix.
Titel: Antw:Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: Ralf am 26. Februar 2018, 05:13:02
Das ist die Fortsetzung von diesem hier?!
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61519.msg634418.html#msg634418
Titel: Antw:Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: TomTom2017 am 26. Februar 2018, 06:01:28
Zitat von: Gunner am 25. Februar 2018, 20:22:58
Hier wurde ich 2018 zu 2 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Grund: Ich habe mich mit dem Passwort dass ich während einer Anstellung bei einer Firma damals bekommen habe unrechtmäßig erneut eingeloggt, obwohl ich dort nicht mehr gearbeitet habe.

Zu 2 Monaten Freiheitsstrafe und nicht auf Geldstrafe? - Das ist schon ziemlich ungewöhnlich (§ 47 I StGB).

Zudem scheinst du ja mit deinem ehemaligen Arbeitgeber ja nicht im Guten getrennt zu haben...
Titel: Antw:Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: BSG1966 am 26. Februar 2018, 07:48:17
Zitat von: ulli76 am 25. Februar 2018, 20:29:02
So lange deine Bewährung läuft, wird das eh nix.

...und danach wundern Sie sich bitte nicht, wenn in der Eignungsfeststellung erhebliche Zweifel an Ihrer charakterlichen Eignung aufkommen werden. Aber hey, bewerben schadet nichts, Sie wären nicht der erste und nicht der letzte, der trotz Vorstrafen genommen wird.
Titel: Antw:Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: F_K am 26. Februar 2018, 09:08:03
Einfache Mathematik:

- 2018 plus 3 Jahre = 2021 -> Erst dann kann eine Einstellung erfolgen (MUSS aber nicht!)
- Der TE ist dann vermutlich an der 30 Jahre Grenze, dies schränkt die Möglichkeiten ein.

Daher, wie immer, Plan B und C - aber als Plan A und B.
Titel: Antw:Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: Gunner am 26. Februar 2018, 09:52:48
Danke für eure Antworten!

Dann ist die 30er Grenze schon durch. ;-)

Es gab die 2 Monate anstatt einer Geldstrafe dadurch, dass die Straftat während der Bewährungszeit begangen wurde.

Im Moment ist die Bundeswehr Plan B, rein aus finanziellen Gründen.
Titel: Antw:Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: BSG1966 am 26. Februar 2018, 14:26:22
...schieben Sie es mal ruhig auf Plan C oder D. Während der Bewährungszeit wiederholt straffällig geworden heißt ja nicht mal nur dass man Recht und Gesetz nicht so wirklich kapiert, sondern dass erzieherische Maßnahmen wie eine Bewährung auch nicht fruchten.
Titel: Antw:Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: Gunner am 26. Februar 2018, 14:52:37
Zitat von: BSG1966 am 26. Februar 2018, 14:26:22
...schieben Sie es mal ruhig auf Plan C oder D. Während der Bewährungszeit wiederholt straffällig geworden heißt ja nicht mal nur dass man Recht und Gesetz nicht so wirklich kapiert, sondern dass erzieherische Maßnahmen wie eine Bewährung auch nicht fruchten.

Ist absolut ok.

Die Frage ist, lohnt sich eine Bewerbung jetzt überhaupt, oder sollte ich erstmal zumindest die Hälfte der Bewährungszeit abwarten?
Titel: Antw:Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: dunstig am 26. Februar 2018, 15:03:27
Zitat von: ulli76 am 25. Februar 2018, 20:29:02
So lange deine Bewährung läuft, wird das eh nix.
Titel: Antw:Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: TomTom2017 am 26. Februar 2018, 22:37:54
Zitat von: BSG1966 am 26. Februar 2018, 14:26:22
...schieben Sie es mal ruhig auf Plan C oder D. Während der Bewährungszeit wiederholt straffällig geworden heißt ja nicht mal nur dass man Recht und Gesetz nicht so wirklich kapiert, sondern dass erzieherische Maßnahmen wie eine Bewährung auch nicht fruchten.

Zumal 7 Monate Jugendstrafe eine ziemliche Hausnummer sind. Jugendstrafe ist das Ultima Ration im Jugendstrafrecht (vorher kommen u.a. Verwarnung, Sozialdienst, Wochenendarrest, Dauerarrest), da muss schon viel vorgefallen sein, z.B. Besitz eines entsprechendes Vorstrafenregisters und/oder die Begehung einer schwerwiegenden Tat. Und drei Jahre Bewährung sagt auch schon was aus, die Gerichte beginnen üblicherweise mit zwei Jahren (§ 56a I StGB) - vor allem im Jugendstrafrecht.
Titel: Antw:Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: BSG1966 am 27. Februar 2018, 06:30:56
Zitat von: Gunner am 26. Februar 2018, 14:52:37
Die Frage ist, lohnt sich eine Bewerbung jetzt überhaupt, oder sollte ich erstmal zumindest die Hälfte der Bewährungszeit abwarten?

Hä??? Sie sollten die gesamte Bewährung abwarten!

Was denken Sie denn, wenn jemand zu Ihnen kommen würde und sagt, ich hab so viel Scheiße gebaut dass ich Knast auf Bewährung kriege und DANN nochmal OBWOHL ich auf Bewährung war (also "letzte Chance, wenn Du das versaust, kriegst Du so richtig auf den Sack") NOCHMAL Scheiße gebaut und hab es bis jetzt noch nicht hinbekommen einen gesamten Bewährungszeitraum straffrei mein Leben auf die Reihe zu bekommen (das soll nicht heißen, Sie hätten Ihres nicht auf der Reihe - nur eben noch nicht lange). Bitte stellen Sie mich ein, in einen Bereich in dem man mit Waffen hantiert, ggf Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen hat und im parlamentarischen Auftrag unterwegs ist.
Titel: Antw:Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: Angelilalo am 27. Februar 2018, 09:16:37
Wenn ein Gericht an der Stelle noch das Jugendstrafrecht als "Karte" zieht, haben die Damen und Herren den Eindruck, dass Sie noch nicht charakterlich erwachsen sind. Warum sollte die Bundeswehr das anders sehen? Plan C, D und E erscheinen mir auch hilfreicher als eine Bewerbung bei uns.

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Titel: Antw:Vorstrafe und Wiedereinstellung
Beitrag von: Gunner am 28. Februar 2018, 08:21:01
Jetzt wird ein bisschen viel durcheinander gebracht hier.

Message ist aber soweit klar.

Danke für die Infos!