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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: dunstig am 28. Februar 2018, 08:45:38

Titel: Zentralerlass B-1340/26
Beitrag von: dunstig am 28. Februar 2018, 08:45:38
Guten Morgen,

die im Betreff genannte Vorschrift wurde letztens in der Teamleiterrunde vom Chef vorgestellt mit dem Hinweis, dass einige Kameraden ihm gesagt hätten, sie würden zugunsten der Tätigkeit und der Standortsicherheit auf Karriere verzichten, wenn es diese Möglichkeit denn gäbe.

Da in meinem Team jemand Interesse geäußert hat und meiner Meinung nach sämtliche Vorgaben zutreffen, würde ich gerne 1-2 Dinge von unseren Personal-Experten wissen:

- Inwiefern ist die in der Vorschrift genannte Möglichkeit in der Praxis wirklich anwendbar und wurde dies in der Vergangenheit schon genutzt? Oder entspricht man damit einfach nur der rechtlichen Vorgabe der Durchlässigkeit der Laufbahnen und die Vorschrift findet in der Praxis keine Anwendung?
- Da derjenige bereits A11 ist und die für den Dienstposten nötigen Ausbildungen abgeschlossen hat, gehe ich davon aus, dass keine weiteren (Laufbahn-) Lehrgänge nötig wären?
- Inwieweit wäre eine Garantie möglich, dass derjenige seine Fachtätigkeiten weiter an der bisherigen Dienststelle ausführt und nicht irgendwo anders, wo evtl. höherer Bedarf ist? Denn immerhin wäre die Tätigkeit und der Standort die Gründe für den Wechsel.
- Bestünde in der Zukunft die Möglichkeit, wieder zurück in die ursprüngliche Laufbahn zu wechseln, sollten sich die persönlichen Rahmenbedingungen ändern?

Und evtl. könnte noch einer der Moderatoren den Thread in den richtigen Bereich verschieben, da ich unter Laufbahn und Karriere keine Threads eröffnen kann. ;)

Schon einmal vielen Dank und Gruß

Gruß
Titel: Antw:Zentralerlass B-1340/26
Beitrag von: Ralf am 28. Februar 2018, 09:38:01
Diese Möglichkeit ist eine Möglichkeit des Dienstherrn und kein Antragsdelikt ("die der Zustimmung des Offz bedarf"). Sie kann nur in Ausnahmefällen genutzt werden, was in der Vorschrift durch ein "besonderes dienstl. Interesse" sich wiederfindet. Gleichzeitig muss dabei auch vermieden werden, dass hier "durch die kalte Küche" ein BS-Status ergattert wird und damit eine Besserstellung zu abgelehnten OffzTrD-Antragstellern erfolgt.
Das besondere dienstl. Interesse war bspw. bei Spezialistenverwendungen im EinsFüDst und FlgDst gegeben. Also auch in Verwendungen, für die es regelmäßig nicht ausreichend gute Bewerber in der Lfb OffzMilFD gibt.
Titel: Antw:Zentralerlass B-1340/26
Beitrag von: dunstig am 28. Februar 2018, 09:53:11
Danke für die Informationen Ralf.

Dementsprechend lese ich für unseren Bereich eher schlechte Chancen aus deinem Beitrag raus. Schade, denn es wäre gerade für uns eine gute Möglichkeit, die quasi nicht besetzten OffzMilFD Stellen mit qualifiziertem Personal zu besetzen und wertvolle Erfahrung zu behalten und nicht an die Firma abzugeben.

Wie du ja weißt, hat in den letzten Jahren bei uns nicht ein SaZ einen Antrag auf Übernahme zum BS gestellt, eben weil als StOffz die Standortsicherheit und Fachtätigkeit nicht mehr gegeben wären.
Titel: Antw:Zentralerlass B-1340/26
Beitrag von: Ralf am 28. Februar 2018, 10:32:39
Beantragen kann man ja alles.
Titel: Antw:Zentralerlass B-1340/26
Beitrag von: dunstig am 28. Februar 2018, 10:57:31
Das werden wir wohl auch, da der Chef bereits signalisiert hat, dass er bei Interesse bereit ist, den Prozess mit BAPersBw mal durchzuspielen.

Ich habe die Informationen entsprechend weitergegeben und besagter Kamerad möchte sich die nächsten Tage Gedanken machen.

Es wird auf jeden Fall interessant zu beobachten, wie der Fall ausgeht, sollte entsprechendes Interesse auch weiterhin bestehen.