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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: MarlonSmart am 07. März 2018, 14:25:25

Titel: Unterkunfts-Fragen ?!
Beitrag von: MarlonSmart am 07. März 2018, 14:25:25
Guten Tag :)
Ich bin auf der Suche nach etwas schriftlichem ^^
Wir alle kennen die Unterschiede zwischen Mannschaftsunterkunft, Unteroffzier- und Feldwebel etc.
Aber leider finde ich keine genauen Angaben ab wann etwas dafür zutrifft. Woran werden die Unterschiede gemacht ? Größe und Ausstattung ? Entfernung zur nächsten Dusche/WC ? Und wo finde ich das schriftlich ?
In der ZV "Die Liegenschaften der Bundeswehr" habe ich da keine genaueren Angaben gefunden. (Ich gebe zu, dass ich nicht alle fast 300 Seiten gelesen habe)

Wäre aber super wenn hier jemand noch etwas hilfreiches findet :)
Merci !
Titel: Antw:Unterkunfts-Fragen ?!
Beitrag von: ulli76 am 07. März 2018, 14:39:55
Es gibt die GMIF (vielleicht lerne ich auch irgendwann wie man das richtig abkürzt) als Planungsgrundlage. Ein Anrecht auf eine bestimmte Unterkunft gibt es nicht.
Titel: Antw:Unterkunfts-Fragen ?!
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. März 2018, 16:03:48
Das ist ja nicht die Frage gewesen.

Die von Ulli genannte GMIF als Grundlagendokument ist ein Richtwert, welche Größe, Beschaffenheit und Ausstattung militärisch genutzte Räume aufweisen sollen, wenn sie völlig neu gebaut würden. In Bestandsgebäuden sind diese Vorgaben halt oft nicht umzusetzen. Deshalb hat auch kein Soldat einen Anspruch darauf, dass ihm eine Unterkunft zugewiesen wird, die diesen Vorgaben entspricht. Je nach Verfügbarkeit in der Liegenschaft kann davon im positiven (besser) oder negativen Sinn abgewichen werden.

Im Allgemeinen sieht die GMIF für

Uffz o.P. eine Zweimannstube mit Waschbecken
Uffz m.P. eine Einzelstube mit Waschbecken
Offz eine Eintelstube mit Badezimmer vor.
Titel: Antw:Unterkunfts-Fragen ?!
Beitrag von: Andi am 08. März 2018, 16:14:19
Wie schon gesagt befinden wir uns bei diesem Thema im Bereich der "Grundsätzlichen militärischen Infrastrukturforderung" (GMIF) (zu finden als als Regelungen in der Reihe C1-1810/0-60XX).

Die konkreten Unterkunftsstandarts werden in der C1-1810/0-6011 "Wörterbuch zur DIN 277+", Satz 201, laufende Nummer 1.1.1. bis 1.1.9 definiert.

Wichtig ist diese Einstufung vor allem, weil sie die Grundlage für die finanzielle Abgeldung der Unterkunftsgestellung für über 25. jährige ist. Diese findet aber nicht durch den einzelnen Soldaten oder die Einheit anhand dieser Tabelle statt, sondern durch das zuständige BwDLZ im online-Bundeswehrliegenschaftsmanagement.

Am Ende definieren sich darüber also nicht etwa die Ansprüche auf eine bestimmte Unterbringung, sondern die durch den freiwillig in der Gemeinschaftsunterkunft wohnenden Soldaten zu zahlenden Kosten gemäß gesonderter Kosteneinstufung.

Gruß Andi