Guten Abend
Ich bin zur Zeit Saz 4 und habe die Option auf Saz 25 zu verlängern nur noch 90/5 steht aus.Ich bin 38 Jahre alt und hätte dann DZE mit 60.Laut aktuellen Stand besteht ja ab 55 nicht mehr die Chance in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln somit würde ja nur die Möglichkeit bleiben in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.Nun kommen da Beiträge von 600 Euro ab 65 auf mich zu das könnte ich ja nie bezahlen. Ist denn durch den Gesetzgeber angedacht das sich da noch was ändern könnte?
EDIT: Betreff ergänzt ... passend zur Fragestellung
Am Besten du setzt dich mal mit deinem Sozialarbeiter zusammen.
Er oder Sie kann dich bezüglich Anwartschaft beraten.
Dies ist sehr wichtig.
Zitat von: bundeswehrtyp am 08. März 2018, 21:04:20
Am Besten du setzt dich mal mit deinem Sozialarbeiter zusammen.
Er oder Sie kann dich bezüglich Anwartschaft beraten.
Dies ist sehr wichtig.
Die hilft diesen Kameraden aber nicht ... da diese sich nach Auslaufen der Übergangsgebührnisse zu
100 % privat krankenversichern müssen.
Und da ist man selbst mit einer großen Anwartschaft... um die 40 abgeschlossen... bei einem Beitrag von 500 - 600 € im Monat.
Dies ist das Problem von @Steinhoff.
Siehe auch hier
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html
Die Punkte 2.3.1 und 2 3.2
@LwPersFw:
wenn ich Deine excellenten Beiträge auf die Du verlinkt hast, und die Merkblätter die der Verband verteilt, und die Aussagen meiner AOK richtig verstehe,
dann kann ein SaZ, der nach DZE über 55 ist, wieder in die GKV, wenn er eine Mitgliedschaft ohne Leistung (vulgo: große Anwartschaft) abschliesst.
Die kostet inklusive Pflegeversicherung ca. 55 Euro/Monat. Ich warte stündlich auf die entsprechende Post von meiner AOK, um den Antrag unterschreiben zu können. Sobald ich das habe, werde ich melden. Ich weiss nicht, ob das alleine für die KV der Rentner genügt, d.h. ob die Zeiten der Anwartschaft als Beitragszeiten gelten, und damit die 9/10 Kriterien erfüllen.
Oder hab ich was grob nicht verstanden?
Eisensoldat
Ich vermute, dass der @bundeswehrtyp eine Anwartschaft in der PKV meint. Die bringt mMn nur was für Soldaten, die nach Ausscheiden beihilfeberechtigt werden, also SaZ für die Zeit des Bezugs von Übergangsgebührnissen und für BS. Da muss man dann nur die 30 % Restkosten versichern und nicht wie der TE 100 %.
Zitat von: Eisensoldat am 09. März 2018, 07:43:44
@LwPersFw:
wenn ich Deine excellenten Beiträge auf die Du verlinkt hast, und die Merkblätter die der Verband verteilt, und die Aussagen meiner AOK richtig verstehe,
dann kann ein SaZ, der nach DZE über 55 ist, wieder in die GKV, wenn er eine Mitgliedschaft ohne Leistung (vulgo: große Anwartschaft) abschliesst.
Die kostet inklusive Pflegeversicherung ca. 55 Euro/Monat. Ich warte stündlich auf die entsprechende Post von meiner AOK, um den Antrag unterschreiben zu können. Sobald ich das habe, werde ich melden. Ich weiss nicht, ob das alleine für die KV der Rentner genügt, d.h. ob die Zeiten der Anwartschaft als Beitragszeiten gelten, und damit die 9/10 Kriterien erfüllen.
Oder hab ich was grob nicht verstanden?
Eisensoldat
moin,
das sind auch meine Informationen. Ich habe seinerzeit eine Anwartschaft in der GKV abgeschlossen, kostet um die 50 Euro im Monat und garantiert die Rückkehr in die GKV für Rentner. Ist aber als reine Ruheversicherung ohne irgendwelche Leistungen zu verstehen. Ich hatte mich diesbezüglich mit der IKK auseinandergesetzt und es wurde so seitens der KV bestätigt.
Zitat von: Eisensoldat am 09. März 2018, 07:43:44
....dann kann ein SaZ, der nach DZE über 55 ist, wieder in die GKV, wenn er eine Mitgliedschaft ohne Leistung (vulgo: große Anwartschaft) abschliesst.
Die kostet inklusive Pflegeversicherung ca. 55 Euro/Monat.
Ich warte stündlich auf die entsprechende Post von meiner AOK, um den Antrag unterschreiben zu können.
Bei der Anwartschaft für die GKV gibt es kein "groß" bzw. "klein".
Es ist im Prinzip eine Freiwillige Mitgliedschaft ohne Leistungsbezug.
Wenn die GKV korrekt handelt, kann diese
i.d.R. nur innerhalb der ersten 3 Monate nach Ernennung zum SaZ abgeschlossen werden.
Zitat von: Eisensoldat am 09. März 2018, 07:43:44
... Ich weiss nicht, ob das alleine für die KV der Rentner genügt, d.h. ob die Zeiten der Anwartschaft als Beitragszeiten gelten, und damit die 9/10 Kriterien erfüllen.
Diese Freiwillige Mitgliedschaft ohne Leistungsbezug
+ sichert den Zugang zur GKV auch nach dem 55. Lebensjahr
+ zählt als Mitgliedschaft in der GKV für den Zugang zur KVdR
Ob dann der Zugang zur KVdR möglich ist, muss anhand der 9/10-Regel berechnet werden
Zitat von: Vwdr 43 am 09. März 2018, 08:10:40
...und garantiert die Rückkehr in die GKV für Rentner...
Achtung... dies stimmt so pauschal nicht...
Wie o.g. garantiert sie den Zugang zur GKV.
Ob man dann als Rentner Zugang zur KVdR hat, muss individuell anhand der 9/10-Regel berechnet werden!
Im Anhang
"Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung"
Stand: 01.01.2018
[gelöscht durch Administrator]
Übersehe ich gerade etwas?
Der TE ist beim Ausscheiden aus der Bundeswehr 60 Jahre alt. Die Altersgrenze für die Altersvollrente beträgt dann 67 Jahre (Stand heute). Der TE wird höchst wahrscheinlich also ohnehin noch 7 Jahre sozialversicherungspflichtig arbeiten und ist somit in der GKV versichert. Für die sozialversicherungspflicht genügt es hierbei mindestens 450,01 € zu verdienen.
Zitat von: Nouqie91 am 14. März 2018, 11:04:42
Übersehe ich gerade etwas?
Der TE wird höchst wahrscheinlich also ohnehin noch 7 Jahre sozialversicherungspflichtig arbeiten und ist somit in der GKV versichert. Für die sozialversicherungspflicht genügt es hierbei mindestens 450,01 € zu verdienen.
Das stimmt ab 55 nicht...
...siehe SGB V § 6 Abs 3a
Ah, wieder was gelernt. Danke.
Rational betrachtet bleibt eigentlich nur regulär aus der Bundeswehr auszuscheiden, als Zivilist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein, wieder eingestellt zu werden und dann direkt zum Dienstantritt eine Anwartschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen.
Ein anderes gangbares Konstrukt würde mir tatsächlich nicht einfallen.
Selbst wenn Gesetzesänderungen geplant sein würden (was mir nicht bekannt ist) und selbst wenn die angedachte Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung (für Mannschaften mit Spitzenleistungen die BS-Möglichkeit zu schaffen) ist das keine Garantie für dich.
Die Frage ist, ob die Bundeswehr dich ohne weiteres zu den gleichen "Konditionen" wieder einstellen würde.
Gruß Andi
JEDER ... der die Ambition hat... über das 55. Lebensjahr hinaus SaZ zu sein...
Sollte sich intensiv mit der Thematik Krankenversicherung nach DZE...
...vor... bzw spätestens innerhalb der ersten 3 Monate nach Ernennung zum SaZ beschäftigen !!!
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html
Dort u.a. im Beitrag vom 11.06.2017...
Die beiden Merkblätter des DBwV lesen... !