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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: WirdMaHellImHals am 15. März 2018, 14:12:00

Titel: Amtliche Unterkunft kann nicht zur Verfügung gestellt werden - Bedeutung
Beitrag von: WirdMaHellImHals am 15. März 2018, 14:12:00
Hallo zusammen,

für eine Famulatur geht es für mich demnächst an ein BwKrhs.
In der Praktikumsplatzzusage steht der Satz aus dem Betreff.

Was bedeutet das in der Praxis?
Wird dann durch den Dienstherrn ein Hotel gestellt, muss man sich was suchen oder sollte ich den Schlafsack mitnehmen und auf dem Krankenhausgelände meine Dackelgarage aufbauen?

Gruß
Titel: Antw:Amtliche Unterkunft kann nicht zur Verfügung gestellt werden - Bedeutung
Beitrag von: BSG1966 am 15. März 2018, 15:49:36
Das heißt dass Sie mit der Kommandierung und dem Passus der nicht gestellten Unterkunft zum Travel Management gehen können und diese Ihnen dann eine Unterkunft besorgt. Was dann wohl ein Hotel sein wird.

Gelegentlich ist es so, dass es sehr wohl amtliche Unterkünfte in der näheren Umgebung gibt. Die zuständige Person aber einfach keinen Bock hat und den üblichen Satz da einfügt. Wenn man zB in der wenige Kilometer entfernten Kaserne fragt, "lieber Kasernenfeldwebel, haben Sie was mit vier Wänden, nem Bett und ner Dusche aufm Flur für die nächsten vier Wochen?!", dann KANN es sein, dass man damit auch Erfolg hat.

Wie auch immer - wenn Sie nach weit weg kommandiert sind, also nen dienstlichen Auftrag da haben, dann ist der Dienstherr auch dafür zuständig, dass Sie nicht im Freien schlafen müssen.
Titel: Antw:Amtliche Unterkunft kann nicht zur Verfügung gestellt werden - Bedeutung
Beitrag von: WirdMaHellImHals am 15. März 2018, 16:13:04
Zitat von: BSG1966 am 15. März 2018, 15:49:36
Das heißt dass Sie mit der Kommandierung und dem Passus der nicht gestellten Unterkunft zum Travel Management gehen können und diese Ihnen dann eine Unterkunft besorgt. Was dann wohl ein Hotel sein wird.

Das ist die Antwort, mit der Ich gerechnet hatte, vielen Dank!

Der Halbsatz mit dem Schlafsack war natürlich nicht ernst gemeint  ;)
Titel: Antw:Amtliche Unterkunft kann nicht zur Verfügung gestellt werden - Bedeutung
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. März 2018, 16:56:05
In Berlin gibt es schlicht und ergreifend nur zwei Liegenschaften, in denen es Truppenunterkünfte gibt - die Julius-Leber-Kaserne und die General-Steinhoff-Kaserne. Beide sind voll belegt und sind für unseren SanOA auch nicht um die Ecke zu erreichen.

Insofern heißt die Devise: Frühzeitig mit dem Praktikumsbescheid zu Ihrem zuständigen BwDLZ zu gehen, damit die Ihnen eine Unterkunft für Ihre Zeit in Berlin buchen.
Titel: Antw:Amtliche Unterkunft kann nicht zur Verfügung gestellt werden - Bedeutung
Beitrag von: BSG1966 am 16. März 2018, 00:03:23
Zitat von: miguhamburg1 am 15. März 2018, 16:56:05
In Berlin gibt es schlicht und ergreifend nur zwei Liegenschaften, in denen es Truppenunterkünfte gibt - die Julius-Leber-Kaserne und die General-Steinhoff-Kaserne. Beide sind voll belegt und sind für unseren SanOA auch nicht um die Ecke zu erreichen.

puuuuh das ist in einigerlei Hinsicht nur teilweise richtig.

Wenn es denn um Berlin gehen sollte, dann gibt es erstens neben der General-Steinhoff-Kaserne ein paar Bushaltestellen weiter noch die.... weißnichtwiedieheißt-Kaserne, halt die, wo in Kladow noch die Sanität eine Kaserne unterhält. Desweiteren ist zweitens die Julius-Leber-Kaserne in Bezug aufs Bundeswehrkrankenhaus ziemlich sehr gut angebunden da selbe Ubahnlinie. Ich hörte von einem Vorgang, in dem Kameraden, die zum Rettungsdienst-Praktikum am BWK waren, in verkehrstechnisch weit ungünstiger gelegenen Unterkünften logieren durften.

Schlussendlich - wie gesagt, travel management - die werden dafür bezahlt, dass Sie sich darüber keine weiteren Gedanken machen müssen.
Titel: Antw:Amtliche Unterkunft kann nicht zur Verfügung gestellt werden - Bedeutung
Beitrag von: miguhamburg1 am 16. März 2018, 07:43:31
BSG1966 - mit Verlaub, hier am Standort kenne ich mich wohl schlicht besser aus. Ich sprach nicht von militärischen Liegenschaften in Berlin, von denen gibt es eine Reihe, ich sprach von Liegenschaften mit Truppenunterkünften. Und von denen gibt es schlicht und ergreifend die von mir genannten. In der Blücher-Kaserne in Kladow (und die meinten Sie) ist der Führungsbereich Berlin des SanRgt 1 untergebracht - und dort gibt es keine genutzten Truppennterkünfte mehr. Die dort diensttuenden Unterkunftspflichtigen sind in der benachbarten General-Steinhoff-Kasere untergebracht.

Und die beiden von mir genannten Truppenunterkünfte sind voll belegt, in ihnen werden keine nicht in diesen beiden Liegenschaften/Dienststellen beschäftigten Soldaten untergebracht.
Titel: Antw:Amtliche Unterkunft kann nicht zur Verfügung gestellt werden - Bedeutung
Beitrag von: WachBtl am 16. März 2018, 08:23:47
Moin moin,

mit Verlaub miguhamburg1, ganz so zutreffend, dass es in der J-L-K keine freien Plätze gibt, ist es nicht. Wir haben zwei Kameraden dort untergebracht, die für vier Monate in Berlin auf ziviler Weiterbildung sind. Und das ohne Probleme. Anruf Spiesse, Rückfrage an stvKdr WachBtl, und schwupps, wurden die Zimmer zur Verfügung gestellt. Und wenn ich an die 4./ WachBtl denke, füllen die mit ihrer momentanen Stärke lange nicht ihren Block aus....

Nachfragen lohnt immer
Titel: Antw:Amtliche Unterkunft kann nicht zur Verfügung gestellt werden - Bedeutung
Beitrag von: BSG1966 am 16. März 2018, 11:46:31
Exactly.

Um Gottes Willen, ich will niemals den Experten in Sachen militärische Liegenschaften geben und erst recht nicht die scheinbar vorhandene Expertise in Frage stellen, aber wie mein Vorposter gesagt hatte - in der Praxis (!!) zeigt es sich regelmäßig dass Soldaten sehr wohl Unterkünfte in Liegenschaften erhalten, die keine freien Unterkünfte haben. Zauberei!
Titel: Antw:Amtliche Unterkunft kann nicht zur Verfügung gestellt werden - Bedeutung
Beitrag von: Krypton1984 am 20. März 2018, 12:32:54
Auch wenn es nicht ganz zum Thema passt:

Zitat von: miguhamburg1 am 16. März 2018, 07:43:31
In der Blücher-Kaserne in Kladow (und die meinten Sie) ist der Führungsbereich Berlin des SanRgt 1 untergebracht - und dort gibt es keine genutzten Truppennterkünfte mehr. Die dort diensttuenden Unterkunftspflichtigen sind in der benachbarten General-Steinhoff-Kasere untergebracht.

Was ist den mit den Unterkünften in der Blücherkaserne passiert? Meine Dienstzeit da ist zwar schon 'ne Weile her, aber Unterkünfte gab es da definitiv; wenn auch nicht im guten Zustand!
Titel: Antw:Amtliche Unterkunft kann nicht zur Verfügung gestellt werden - Bedeutung
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. März 2018, 20:49:03
Die Gebäude sind aus der Nutzung genommen, weil dort keine Truppe wie früher das JgBtl 1 und später das SanRgt stationiert sind.