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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Rikk4 am 19. März 2018, 22:54:26

Titel: Wohnung anerkennen lassen. Aber wozu überhaupt?
Beitrag von: Rikk4 am 19. März 2018, 22:54:26
Hallo, ich bin nach meinen Lehrgängen sofort an meinen neuen (und ersten) Standort gezogen.
Jetzt liegt mir mein TE-Fhr und auch diverse Kameraden in den Ohren, dass ich meine Wohnung doch bitte anerkennen lassen soll.
Worin jetzt aber genau der Vorteil darin liegen soll, hat mir noch keiner so wirklich erläutern können.
Lohnt sich das überhaupt?
Irgendwie soll ich dann berechtigt für Trennungsgeld sein. Aber irgendwie auch nur bei der darauf folgenden Versetzung.
Was doch im Großen und Ganzen auch wieder vollkommen egal ist, wenn ich dann eh wieder umziehen würde?!

Kann mir mal bitte jemand erklären was es damit auf sich hat?
Titel: Antw:Wohnung anerkennen lassen. Aber wozu überhaupt?
Beitrag von: 200/3 am 20. März 2018, 01:59:07
Wenn Ihre Wohnung anerkannt UND berücksichtigungsfähig ist, könnten Sie z.B. bei einer zukünftigen Versetzung mit Umzug die Kosten für den Umzug geltend machen bzw. den Umzug durch ein Unternehmen auf Kosten des Dienstherren durchführen lassen. Hat außerdem Vorteile bezüglich Trennungsgeld bei längeren Lehrgängen etc. Wieso Sie das aber nicht Ihren TE-Fhr bzw. Kameraden gefragt haben, die Ihnen damit ja sooo sehr in den Ohren liegen, erschließt sich mir nicht...
Titel: Antw:Wohnung anerkennen lassen. Aber wozu überhaupt?
Beitrag von: BSG1966 am 20. März 2018, 08:13:41
Wenn Sie keine Wohnung haben, dann muss man Ihnen im Falle des Falles ja auch keinen Umzug bezahlen. Wenn Sie keine Wohnung haben, von der Sie getrennt sind, dann muss man Ihnen auch kein Trennungsgeld bezahlen. Klingelts jetzt?
Titel: Antw:Wohnung anerkennen lassen. Aber wozu überhaupt?
Beitrag von: wolverine am 20. März 2018, 08:27:38
Man könnte auch auf deneinen oder anderen Lehrgang kommandiert werden, zu welchem man nicht extra hinzieht.