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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: horst78 am 20. März 2018, 17:23:24

Titel: "Sperrvermerk" für Tätigkeiten/Arbeitgeber nach Entlassung als BS gem. § 46 SG?
Beitrag von: horst78 am 20. März 2018, 17:23:24
hallo,

dies ist mein erster Post obwohl ich schon ein paar Jahre (seit 1999) bei der Bw bin. Kurze Frage an die Profis hier, da ich truppenintern völlig unterschiedliche Infos zum Thema erhalten habe...

Ich bin BS (Major, LogStoffz, LogKdo) und möchte raus aus der Bw über § 46 SG (Entlassung auf eigenen Wunsch). Die Voraussetzung - mindestens 10 Jahre seit Beendigung des Studiums - erfülle ich und seit es das Altersgeld statt der Rentennachversicherung gibt ist dies auch ohne größere Nachteile möglich.

Jetzt habe ich von diversen Quellen unterschiedliche Aussagen zu sogenannten Sperrvermerken im Anschluss an das Ausscheiden aus dem Dienst gehört. So soll es bspw. 5 Jahre nicht möglich sein in derselben Tätigkeit zu arbeiten (kann ich kaum glauben, da dies faktisch ein Berufsverbot wäre). Andere Quellen wiederum sagen man darf nicht zu einer Firma wechseln, mit der man dienstlich zu tun hatte.  Und wiederum andere sprechen davon, dass dies nur eine pro forma Prüfung durch BMVg SE ist, die in 99% ohne Auflagen durchgeht und auch fast alle SaZ, z. B. im IT-Amt/BAAINBw betrifft.

Weiß jemand genaueres und kann mir sagen in welcher Vorschrift dies ggf. geregelt ist?

MkG,
Horst
Titel: Antw:"Sperrvermerk" für Tätigk./Arbeitgeber nach Entlassung als BS gem. § 46 SG?
Beitrag von: Ralf am 20. März 2018, 17:51:36
Schau mal in die GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 63-07-00 rein, da steht alles.
Rechtsnorm ist §20a SG.