Hallo Kameraden ,
ich habe eine Frage zu der Weiterverpflichtungsprämie, da ich im Internet und in den Texten&Gesetzen nicht wirklich fündig werde.
Gibt es diese Prämie für das Jahr 2018 überhaupt noch? Wenn ja, wer erhält diese und was für Vorraussetzungen muss man dafür erfüllen?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe und Wünsche ein schönes Wochenende.
kameradschaftliche Grüße,
Lucas
Ja, Grundlage ist §44 BBesG und der Zentralerlass hierzu für die Gewährung des Personalbindungszuschlages ist der A-1336/3.
Im Zentralerlass in der Anlage sind die einsprechenden Verwendungen ausgeworfen. Grob gesagt: in den letzten 3 Jahren der Dienstzeit und die Verwendung (mit ggf. einer regionalen Einschränkung) muss aufgeführt sein. Die Personalführer schreiben hierzu oftmals auch direkt an.
Auch in der GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 28-02-00 kann man entsprechendes nachlesen.
Guten Abend,
momentan ist das Thema Weiterverpflichtungsprämie auch in den Reihen meines Zuges, wieder mal, sehr aktuell und jeder meint es besser zu wissen... welche Dienstgrade bzw Verwendungen es betrifft ist mir bekannt, aber zum Verständnis für mich: Muss man sich in den letzten 36mon seiner dienstzeit befinden, um überhaupt diese Weiterverpflichtungsprämie erhalten zu können, oder kann jeder der ausgeschriebenen Dienstgrade in entsprechenden Verwendungen die Prämie erhalten, falls man verlängert wird?
Grüße
Weiterverpflichten kann sich jeder, einen Personalbindungszuschlag gibt es in den letzten 36 Monaten der Dienstzeit.
Danke für die Antwort! Das ist das, was ich wissen will!
Gruß
Lesen Sie die von Ralf zitierte GAIP des BAPersBw.
Dort ist alles genau erläutert.
Noch als wichtiger Zusatz:
Die 36-Monats-Frist gilt nicht bei einer Weiterverpflichtung mit Laufbahnwechsel.