Hallo zusammen,
weiß jemand, bis wann man die sogenannte Wandeloption vom alten zum neuen BfD-Recht nutzen kann?
Danke im voraus!
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe: es gibt keinen zeitlichen rahmen, also bspw. nur noch 2018 o.ä.
Haben Sie schon mal Ihren BFD-Berater kontaktiert?
Das ist der falsche Ansprechpartner, der richtige ist der S1, der das über den Personalführer prüft, wenn erforderlich.
Interesshalber: Was meint der Kamerad mit "Wandeloption"?
Altes Recht mit Freistellung während der Dienstzeit zu neuem Recht mit längerer Förderung nach der Dienstzeit.
Danke