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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Dave am 04. Mai 2006, 21:48:08

Titel: 1. Oktober angegeben, nun 1. Juli???
Beitrag von: Dave am 04. Mai 2006, 21:48:08
Moin Moin

Ich habe heute Post vom KWEA bekommen und die schreiben mir, dass "erfährungsgemäß nicht alle einberufenen Wehrpflichtigen ihren Grundwehrdienst antreten und deshalb durch andere Wehrpflichtige ersetzt werden müssen."
Jetzt wäre der Termin der 1. 7. 06, am 24. Juni ist bei mir Abi-Entlassung und ich bin zurzeit noch in der Fahrschule (mache Klassen A+B)

Nun zu meiner Frage:

Könnte es sein, dass der Bund mich trotz meiner noch laufenden Fahrausbildung, die vor kurzem angefangen hat, trotzdem zum 1. Juli einzieht und ich muss all mein gespartes Geld verschleudern und den Führerschein abbrechen?

:-\
Titel: Re:1. Oktober angegeben, nun 1. Juli???
Beitrag von: Ingo314 am 04. Mai 2006, 23:40:16
ich glaube du kannst sie beim bund machen.
Zahlen musst du natürlich selbst.
Titel: Re:1. Oktober angegeben, nun 1. Juli???
Beitrag von: Beobachter am 05. Mai 2006, 00:11:52
Zitat von: Dave am 04. Mai 2006, 21:48:08
Könnte es sein, dass der Bund mich trotz meiner noch laufenden Fahrausbildung, die vor kurzem angefangen hat, trotzdem zum 1. Juli einzieht und ich muss all mein gespartes Geld verschleudern und den Führerschein abbrechen?
Ein begonnener Fahrunterricht ist kein Grund, weswegen man zurückgestellt werden könnte. Falls du also zum 1.7. eingezogen wirst und deinen Führerschein bis dahin noch nicht abgeschlossen hast, dann wirst du wohl deine Fahrstunden auf Samstag verlegen müssen. Für den Tag der Prüfung kriegst du eventuell frei, aber das hängt vom Chef ab.

Wenn ich das aber jetzt richtig verstanden habe, dann hast du ja noch gar keinen Einberufungsbescheid. Wenn du deinen Einberufungsbescheid erhälst, dann hast du 14 Tage Zeit dagegen Widerspruch einzulegen. Oftmals reicht auch schon ein nettes Telefonat mit dem KWEA und du wirst zu deinem Wunschtermin eingezogen.
Titel: Re:1. Oktober angegeben, nun 1. Juli???
Beitrag von: Dave am 05. Mai 2006, 07:12:31
Nein, eine Einberufung habe ich noch nicht. Da steht weiter, dass wenn ich bis zum 24. Juni keine Einberufung zum 1. Juli habe, steht weiterhin der 1. Oktober als Termin.
Ich wäre nur in fatalen finanziellen Schwierigkeiten, wenn ich der Fahrschule nach deren Geschäftsbedingungen hohe Summen zurückzahlen müsste und trotzdem keinen Führerschein habe.

Am besten werd ich da mal anrufen. :-\
Titel: Re:1. Oktober angegeben, nun 1. Juli???
Beitrag von: Dave am 05. Mai 2006, 13:01:18
Also ich hab jetzt mit dem KWEA Kiel telefoniert / Zuteilung. Und der Mensch sagte mir, dass ich einen "Antrag" stellen muss, möglichst schnell, mit der Bitte oder Begründung , wegen meinens Auslandsaufenthalt und den Englisch-Kenntnissen, einzuschicken.

Dann wird der 1. Oktober wohl berücksichtigt.

Hat da jemand mit Erfahrungen gemacht? :-\
Titel: Re:1. Oktober angegeben, nun 1. Juli???
Beitrag von: OG Zälämänder am 07. Mai 2006, 00:43:49
Wenn man nen wirklich triftigen Grund hat (bei mir war's n' Mallorca-Urlaub) dann wird man ohne Probleme zurückgestellt.
Allerdings wüßte ich nicht, wo bei dir das Problem liegt...!
Titel: Re:1. Oktober angegeben, nun 1. Juli???
Beitrag von: Dave am 07. Mai 2006, 12:51:44
 :( mein problem liegt darin, dass ich nicht wirklich Lust hab, nur 1 Woche Sommerferien zu haben (Abiball am 24.6.) und ich auch noch mein Englisch aufpolieren wollte bis zum 1.10.06 und darum nicht zum 1.7. gleich gehen will.

Titel: Re:1. Oktober angegeben, nun 1. Juli???
Beitrag von: Ingo314 am 07. Mai 2006, 13:57:57
diese begründung ist nicht hinreichend.
Ich werde auch zum 1.07 eingezogen
den feind kümmert es im krieg einen dreck ob du dein englisch aufpolieren willst.er knallt dich ab und fertig   >:(
Titel: Re:1. Oktober angegeben, nun 1. Juli???
Beitrag von: OG Zälämänder am 07. Mai 2006, 15:02:23
Also wie's aussieht mußt du wohl dann am 01.07. ran. Sommer-AGA ist natürlich nicht grad optimal, aber wenn du zur Luftwaffe kommst, könnt ihr im Biwak grillen.;)
Und komm jetzt nicht auf den Gedanken, 'nen KDV-Antrag zu stellen, immerhin bist du ja früher fertig oder kannst bis zum Sommer nächsten Jahres FWDL machen, was sich äußerst positiv auf dein Portemonnaie auswirken würde.
Titel: Re:1. Oktober angegeben, nun 1. Juli???
Beitrag von: Dave am 07. Mai 2006, 16:18:14
das ist doch alles voll für`n arsch!!!  >:(  Ich hab jetzt trotzdem ein Schreiben aufgesetzt. Versuchen kann man ja alles mal. Ob`s nachher was bringt, werden wir dann ja sehen.

Ob Wehrpflicht oder nicht, nach 13 Jahren Schule, lauter Prüfungen usw. finde ich, hab ich mir echt mal eine kleine Verschnaufpause verdient  >:(

Aber im Stabsdienst oder als Kraftfahrer hält man sicher auch das aus  ;D Generäle bewirten, oder Kradmelder!!!  ;)
Titel: Re:1. Oktober angegeben, nun 1. Juli???
Beitrag von: Ingo314 am 07. Mai 2006, 16:34:23
Dave mir geht es nicht anders, aber diese "verschnaufpause" die wirst du im Bund haben!
Titel: Re:1. Oktober angegeben, nun 1. Juli???
Beitrag von: Dave am 07. Mai 2006, 19:21:58
Toll, gerad diesen Sommer neues Motorrad und dann sowas  :-\ :'(
Titel: Re:1. Oktober angegeben, nun 1. Juli???
Beitrag von: Metatron79 am 08. Mai 2006, 07:30:06
Zitat von: Dave am 07. Mai 2006, 19:21:58
Toll, gerad diesen Sommer neues Motorrad und dann sowas  :-\ :'(

Das Leben ist leider kein Wunschkonzert. Ist natürlich alles etwas ungünstig gelaufen. Kannst du deinen Führerschein nicht an deinem Standort weitermachen?   ??? Und fahren kannst dort doch auch.

Zitat von: Ingo314 am 07. Mai 2006, 13:57:57
den feind kümmert es im krieg einen dreck ob du dein englisch aufpolieren willst.er knallt dich ab und fertig   >:(
Was für ein hirnverbrannter Bockmist. Was hat das mit dem Thema zu tun?  >:(

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