Hallo Community,
Ich bin im Moment noch G(Fa) und werde jetzt bald zum OG und komme nach Delitzsch in den Feldwebelanwärter Lehrgang. Jetzt ist bei dem FA/UA Lehrgang so viel von der oberen Führung geändert worden, sodass ich ein Tag vor Ende des Lehrgangs erfahren habe, das ich eine Schießübung zu wenig erfüllt habe. Dies wurde jetzt dahingehend geklärt, dass ich in Delitzsch nicht den Schießausbilder machen werden, dafür in den anderen Themenbereichen besser ausgebildet werde. Ich soll ein Pilotprojekt sein, da der schießausbilder in naher Zukunft nicht mehr in Delitzsch ausgebildet werden soll. Die Frage die ich jetzt habe lautet, ob ich dadurch Probleme in meiner weiteren Laufbahn haben werde, wenn ich den Schießausbilder später in einem separaten Lehrgang nachhole. Danke schonmal für die Antworten. :)
Moin,
tut mir leid wenn ich das jetzt wieder so schreiben muss aber das ist wieder mal nur Höhrensagen und gefährliches Halbwissen!
Der Schießausbilder ist seit dem 01.01.2018 kein Bestandteil des Feldwebellehrgangs AMT in Delitzsch mehr sondern wird als ein seperater Lehrgang neu aufgelegt!
Die fehlende Schießübung kann jederzeit in der Truppe nachgeholt werden sobald der Lehrgang ansteht um die Vorraussetzungen zu erfüllen!
Und Laufbahnnachteile können dadurch nicht entstehen schließlich ist die Laufbahn so geplant worden!
Danke für die Antwort. :)
Jedoch wieso wurde mir dann von meinem Zugführer gesagt, dass ich jetzt ein spezieller Fall bin und ich mich bei einem bestimmten Hörsaal melden muss, damit ich auch als spezieller Fall behandelt werde. Aber danke für die Info. Ich werde nach Delitzsch reisen und dies mal anfragen. Somit könnte ich ja in meinem eigentlich Hörsaal bleiben und nicht in einen speziellen.
Da gibt es wohl mehrere Möglichkeiten entweder ist der ZgFhr gedanklich noch nicht ganz im neuen Verlauf angekommen oder die Lehrgangsvorraussetzungen für Delitzsch wurden noch nicht geändert und angepasst!
Es gibt ein 4 Seiten lange Liste mit Vorraussetzungen die sie für die Anreise in Delitzsch erfüllen müssen und es kann sein das davon eine fehlt aber mit einer Anfrage und der daraus resultierenden Genehmigung können sie trotzdem auf den Lehrgang anreisen !
Und die Inspektion wird vom BaPersBw festgelegt und die Einteilung in die Hörsäle erfolgt in Delitzsch und ist unabhängig von den Vorraussetzungen !
Ja das hört sich nach meiner Situation an. Ich habe eine Sache die erfüllt werden muss, ich aber nicht habe
Ich darf trotzdem anreisen. Sehr wahrscheinlich ist mein Durchgang der letzte, wo der schießausbilder noch ausgebildet wird. Aber naja ich jetzt erstmal nach Delitzsch und nachfragen was Phase ist.. Naja vielen Dank :)
Nein der letzte Durchgang mit Schießausbilder war letztes Jahr und bei uns sind gerade welche vom AMT zurück und haben keinen Schießausbilder gemacht dafür einen Anteil Methodik!
Ok das ist ja wirklich komisch. Wie würden Sie denn vorgehen? Ich soll mich jetzt am Anreisentag in meiner Inspektion melden und dort angeben das ich in einen bestimmten Hörsaal muss, da durch die fehlende schießubung die Teilnahme am schießausbilder nicht klappt. Anscheinend ist dies ja nicht mehr. Somit könnte ich ja regulär am normalen Hörsaal mitmachen und keine extra Wurst sein. Würden Sie dahinfahren und es vor Ort klären? Bis zum Anreisentag besteht keine Möglichkeit vorher anzurufen.
ZitatIch soll mich jetzt am Anreisentag in meiner Inspektion melden und dort angeben das ich in einen bestimmten Hörsaal muss, da durch die fehlende schießubung die Teilnahme am schießausbilder nicht klappt.
Das klingt für mich wie eine klare Anordnung. Da ist es doch völlig egal, was Müller oder Meier hier meint.
Verstehen sie mich jetzt nicht falsch aber auch wenn es eine Anordnung des ZgFhrs ist denke ich das die Kommandierung (schriftl. Befehl) vom BaPersBw mehr ins Gewicht fällt!
Auf dieser Kommandierung steht die Inspektion in der sie sich am angegebenen Tag melden und dort wird dann geklärt in welchen Hörsaal man sie steckt!
Dort wird auch geprüft ob sie die Lehrgangsvorraussetzungen erfüllen!
Sie können natürlich ansprechen das ihnen mitgeteilt wurde das ihnen eine Schießübung fehlt und schauen was passiert!
Ich kann jedoch aus eigener Erfahrung sagen das wir im Hörsaal in Delitzsch fast alle einen unterschiedlichen Ausbildungsstand hatten und wurden trotzdem alle gemeinsam ausgebildet also erstmal Tief durch die Hose atmen und es auf sich zukommen lassen was anderes bleibt ihnen nicht übrig!
Da haben Sie vollkommen Recht. Und das werde ich auch so tun. Nur ich will schon verstehen, wieso mir der normale Werdegang in dem Lehrgang verwehrt wird wegen einer Ausbildung, die anscheinend ja nicht mehr in Delitzsch ausgebildet wird. Das verwirrt mich nur etwas. Naja muss man persönlich in Delitzsch ansprechen. Ich warte einfach mal ab.
Das ist ja das Schöne bei unserem Arbeitgeber: Wir bekommen genau gesagt, was wir zu tun haben 8)
Machen sie sich mal keinen Kopf ihnen wird der Werdegang nicht verwehrt! Es wird einfach nur die Ausbildung umgestellt und angepasst!
Vielleicht kann es dadurch passieren das die Reihenfolge oder Termine einiger Lehrgänge sich verändern oder sich das ganze um eine gewisse Zeit verschiebt (wie in meinem Fall 3 Monate) aber das ändert nichts an dem Werdegang!
Klar verwirren einige Aussagen die schnell mal getroffen werden jedoch muss man manche Dinge einfach mal auf sich zukommen lassen so lebt es sich entspannter! ;)
Ok vielen Dank. :) ich mach mich am. Anreisetag nach Delitzsch auf und lasse. Mich überraschen 😂
Zitat von: SmittyWerben2 am 28. März 2018, 13:49:24
Ich soll mich jetzt am Anreisentag in meiner Inspektion melden und dort angeben das ich in einen bestimmten Hörsaal muss, da durch die fehlende schießubung die Teilnahme am schießausbilder nicht klappt.
Mach genau das.
Und dank der Infos hier im Forum musst du nicht überrascht sein, falls es diesen Lehrgang nicht gibt.
Du kannst natürlich auch fragen, ob das noch nötig ist und du in deinen alten Hörsaal zurück kommst. Alles weitere klärt die Inspektion vor Ort.
Zitat von: Dainese0407 am 28. März 2018, 14:19:01
Das ist ja das Schöne bei unserem Arbeitgeber: Wir bekommen genau gesagt, was wir zu tun haben 8)
Doof nur, dass man da oft genug widersprüchliches gesagt bekommt.
Natürlich melden Sie sich mit dem Hinweis ihres Zugführers.
Zuvor würde ich aber dem letzten Befehlsgeber, hier scheinbar BAPers mit der Kommandierung den Hinweis des Zugführers ebenso mitteilen. Verwaltungstechnisch steckt ja auch was dahinter...