Hallo Kameraden,
ich bekomme, da ich Wiedereinsteller bin und demzufolge Erfahrungsstufe 1 war, von Juli bis jetzt, eine Nachzahlung.
Diese sind, laut Besoldungstabelle, gute 280€ Brutto unterschied Stufe 1 auf Stufe 4.
Das einzige, was mich interessiert und ich via Google nix finden kann - erfolgt das Steuerfrei? Oder wie wird mir darauf die Steuer berechnet? Ich frage, da ein PersFw erwähnt hat, dass diese Steuerfrei gezahlt wird, was ich kaum glauben kann.
LG
Das wird für jeden Monat gesondert berechnet und in der Bezügemitteilung aufgeführt. Dazu wird die anteilmäßige Steuer berechnet.
Alles klar.
Vielen Dank der Info Herr Stabsfeldwebel!
Warum bitte sollte diese Nachzahlung steuerfrei sein? Es sind ja die ganz normalen Dienstbezüge die eigentlich hätten monatlich ausgezahlt werden müssen.
Wie zum Teufel kommt ein PersFw auf die Idee das Dienstbezüge steuerfrei sind ?!?!
Zitat von: Rollo83 am 29. März 2018, 06:55:00
Wie zum Teufel kommt ein PersFw auf die Idee das Dienstbezüge steuerfrei sind ?!?!
Nicht wundern, ich habe schon Pflichtige vor mir sitzen gehabt, die behauptet haben, ihr Steuerberater hätte ihnen gesagt, eine Gehaltsnachzahlung wäre Steuerfrei.
Dann werde ich mal einen Antrag stellen, das ich meine Bezüge immer einen Monat später als Nachzahlung bekomme.
Brauche dann ja keine Steuern mehr zahlen. ;D
man muss Steuern zahlen????? :o
Juristen natürlich nicht denn wovon sollen sie dann noch leben bei dem mickrigen Lohn ;)