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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Bubiboller am 30. März 2018, 19:44:45

Titel: BFD Ansprüche SAZ 9 bzw 10
Beitrag von: Bubiboller am 30. März 2018, 19:44:45
Hallo,
ich habe da mal eine Frage bezüglich meiner späteren BFD Ansprüche.

Ich wurde als SAZ 10 eingestellt, da ich eine ZAW mache und schon Vordienstzeit als GWDL und Reservist auf dem Konto hatte. Normalerweise ist die Uffz Laufbahn mit ZAW ja SAZ 9 Einstellung. Gilt der BFD Anspruch jetzt für mich als SAZ10 oder kann später argumentiert werden, dass ich nach meiner Wiedereinstellung "nur" 9 Jahre gedient habe?

Vielen Dank
Titel: Antw:BFD Ansprüche SAZ 9 bzw 10
Beitrag von: Ralf am 30. März 2018, 19:50:30
Es gilt immer die Gesamtverpflichtungszeit. Natürlich würde das abgezogen werden, was man schon in Anspruch genommen hat.