Hallo,
ich habe da mal eine Frage bezüglich meiner späteren BFD Ansprüche.
Ich wurde als SAZ 10 eingestellt, da ich eine ZAW mache und schon Vordienstzeit als GWDL und Reservist auf dem Konto hatte. Normalerweise ist die Uffz Laufbahn mit ZAW ja SAZ 9 Einstellung. Gilt der BFD Anspruch jetzt für mich als SAZ10 oder kann später argumentiert werden, dass ich nach meiner Wiedereinstellung "nur" 9 Jahre gedient habe?
Vielen Dank
Es gilt immer die Gesamtverpflichtungszeit. Natürlich würde das abgezogen werden, was man schon in Anspruch genommen hat.