Manchmal gibt es auch positives aus der Ecke 90/5 und Co. zu berichten!
Viele stoßen sich ja allzugern am BMI, es ist völlig klar - die Gleichung Gewicht durch Größe² ist wenig aussagekräftig, da ja der muskulöse hier ähnliche Werte erreichen kann wie der muskellose, der einfach nur etwas zuviel "Reserven" mit sich herumträgt (hmm, das gibt dem Wort 'Reservist' ne ganz neue Bedeutung!).
Um die Formel etwas zu verbessern wird nun in einem Pilotprojekt ab dem neuen Quartal der Koppelschlossneigungswinkel als zusätzlichen Faktor in die Gleichung mit aufgenommen, also
Gewicht*Koppelschlossneigungswinkel/Größe²
denn, je mehr sich selbiges neigt, desto weniger ist der Mensch nur der Muskeln wegen schwer.
Natürlich wird man es damit nicht jedem recht machen und es wird wahrscheinlich auch keine 100%ige Sicherheit geben - aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Mit einer flächendeckenden Einführung wird ab Quartal I/2019 gerechnet, ein Entwurf für eine neue ZDV liegt derzeit im KdoSanDstBw.
Gern geschehen!
Das ist ja nicht die einzige Änderung, die in Kraft getreten ist.
Mit Beginn des neuen Studienjahres werden nunmehr auch Studiengebühren erhoben, Für die UniBw HH richtet sich dieser am Semesterbeitrag der Uni HH.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienverlauf/beitraege-gebuehren/semesterbeitrag.htmlFür die UniBw Mü richtet sich dieser an dem Semestergebühren der LMU München.
https://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/abc_auswahl/gebuehr/stud_werksbeitrag/beitragshoehe/index.htmlDieser Beitrag ist durch die Studenten selbst zu tragen (kann aber von der Steuer abgesetzt werden), er soll auch ein wenig vorbeugen, dass der Ansporn zu lernen erhöht wird.
War nicht auch mal im Gespräch, dass man bei Lehrgängen Trennungsgeld bezahlen muß?
Nur, wenn die Lehrgangsstätte zur eigenen Dienststelle im räumlichen Zusammenhang liegt. Die Begründung war/ist, dass der Vorteil der heimatnahen Lehrgangsteilnahme größer als das TG der Auswärtigen sei. Ist aufgrund einer Beschwerde eines auswärtigen Soldaten so entschieden worden. Die Umsetzung fehlt noch.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe: Die studierenden OA / Offiziere an den Universitäten der Bundeswehr müssen nun Gebühren dafür entrichten? :o
Ja ja ... immer schon auf das Datum achten ... ;) 8)
Selbst hier... ::)
;D
Zitat von: KlausP am 01. April 2018, 11:41:14
War nicht auch mal im Gespräch, dass man bei Lehrgängen Trennungsgeld bezahlen muß?
Trennungsgeld musste auf Lehrgängen schon immer bezahlt werden ....
.... sagte ich zumindest schon immer meiner Frau ... 8)
Zitat von: Al Terego am 01. April 2018, 13:50:12
Zitat von: KlausP am 01. April 2018, 11:41:14
War nicht auch mal im Gespräch, dass man bei Lehrgängen Trennungsgeld bezahlen muß?
Trennungsgeld musste auf Lehrgängen schon immer bezahlt werden ....
.... sagte ich zumindest schon immer meiner Frau ... 8)
Weiß ich. Als ich 1993 auf dem Spießlehrgang in Sonthofen war hatten wir im Hörsaal auch so einen Vertreter. :D Der hat sich extra vor Ort noch ein Konto eingerichtet, weil just ab diesem Zeitpunkt TG und Reisekosten nur noch unbar gezahlt wurden.
Es gibt Beziehungen, in denen Beteiligte tatsächlich Geld BEZAHLEN würden wenn sie mal raus dürften...