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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Jan14758 am 02. April 2018, 14:28:29

Titel: Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten - Rückwirkend?
Beitrag von: Jan14758 am 02. April 2018, 14:28:29
Hallo Zusammen,

ich bin auf der Suche nach jemanden, der sich mit dem Thema "Erschwerniszulagenverordnung" auskennt.

Im Jahr 2016 sind mir Überstunden am WE angefallen, die ich gerne rückwirkend als Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten  beantragen möchte.
Frage: Gilt hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem BGB? Im Internet konnte ich zu der Frist leider nichts finden.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Tolle Grüße

Jan
Titel: Antw:Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten - Rückwirkend?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2018, 14:44:06
Die Zulage wird nicht beantragt, sie ist von der Einheit von Amts wegen zuzuerkennen. Reden Sie als mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten.
Titel: Antw:Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten - Rückwirkend?
Beitrag von: Jan14758 am 02. April 2018, 17:00:18
Ok, vielen Dank für die Antwort.
Titel: Antw:Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten - Rückwirkend?
Beitrag von: Jan14758 am 02. April 2018, 17:01:22
und wie lange beträgt die Verjährungsfrist?
Titel: Antw:Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten - Rückwirkend?
Beitrag von: LwPersFw am 02. April 2018, 17:05:55
Zitat von: Jan14758 am 02. April 2018, 17:01:22
und wie lange beträgt die Verjährungsfrist?


Zentralvorschrift A1-1450/0-5001

Diese regelt in der darin eingefügten Anlage die Grundsätze für die Verjährung von Besoldungsansprüchen.
Titel: Antw:Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten - Rückwirkend?
Beitrag von: Jan14758 am 03. April 2018, 10:42:51
Vielen Dank für den Hinweis! :)