Hallo Zusammen,
ich bin auf der Suche nach jemanden, der sich mit dem Thema "Erschwerniszulagenverordnung" auskennt.
Im Jahr 2016 sind mir Überstunden am WE angefallen, die ich gerne rückwirkend als Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten beantragen möchte.
Frage: Gilt hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem BGB? Im Internet konnte ich zu der Frist leider nichts finden.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Tolle Grüße
Jan
Die Zulage wird nicht beantragt, sie ist von der Einheit von Amts wegen zuzuerkennen. Reden Sie als mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten.
Ok, vielen Dank für die Antwort.
und wie lange beträgt die Verjährungsfrist?
Zitat von: Jan14758 am 02. April 2018, 17:01:22
und wie lange beträgt die Verjährungsfrist?
Zentralvorschrift A1-1450/0-5001
Diese regelt in der
darin eingefügten Anlage die Grundsätze für die Verjährung von Besoldungsansprüchen.
Vielen Dank für den Hinweis! :)