Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: jazzna am 24. April 2018, 09:42:02

Titel: "freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: jazzna am 24. April 2018, 09:42:02
Guten Tag,
da ich zu diesem Thema leider nichts im Internet finde, wende ich mich an euch!
Unser San-Bereich hat ein "tolles" Schreiben zur Terminvereinbarung gemacht. Jedoch kommen mir manche Zeilen etwas komisch vor... Ich weiß, dass man als Soldat keine freie Arztwahl hat! Jedoch wenn mehrere Truppenärzte sich am Standort aufhalten, sollte man sich doch entscheiden könne, zu welchem man geht! Wenn ja gibt es dazu ein Gesetz/eine Verordnung die das regelt?
Auch ist es bei uns im Sanbereich "Mode" geworden Sprechzeiten für Medikamentenausgabe, 90/5 Termine usw. zu machen. Bis zu einem gewissen grad verstehe ich das. Jedoch gibt es immer mehr Teilzeitkräfte, die zu diesen Zeiten einfach nicht da sind. Oder der Auftrag lässt es einfach nicht zu, sich an diese Zeiten zu halten. Jedoch wird nun mit "Meldung an Disziplinarvorgesetzten" gedroht. In wie weit ist das zulässig? Und kann man jm dem nicht um kurz vor 0700 schlecht war, aber dem es vllt um 0900 nicht mehr gut geht einfach als Sanbereich wieder wegschicken, da er ja nicht in den Neukrankenmeldezeiten da war?
Danke schon mal für die Antworten! 
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: San-Verzweiflung am 24. April 2018, 12:13:13
Bei uns kann man zwar den Arzt wählen, wenn nicht gerade viele krank oder sonstwas sind, aber sonst herrschen bei uns dieselben "Zustände" wir bei dir.

Letztens hat einer gewagt, nachmittags mit Übelkeit über der Toilette zu hängen. Anrufen im San-Bereich hat nicht gefruchtet. Dann ist einer rüber gegangen um Hilfe zu holen und stand vor einem abgeschlossenen Gebäude und musste klingeln. Die Tür blieb erstmal verschlossen. Er war aber energisch, irgendwann hat sich dann doch jemand bequemt, aufzumachen.
Im Winter stehen die Leute auch vor der Tür, weil man noch "organisatorische Zeit" oder sowas braucht. Sieht man durchs Fenster, kann man das morgentliche Kaffeekränzchen beobachten. Die Neukranken ins Warme zu lassen ist nicht.

Das ist alles nicht so ganz rund organisiert habe ich den Eindruck und weil San ja in der Befehlskette ganz woanders ist, kann auch niemand was dagegen tun.

Nicht alles ist schlecht bei unserem San, aber die Dinger oben sind bei uns Standard. Nicht nachvollziehbar.
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: dunstig am 24. April 2018, 12:15:09
ZitatDas ist alles nicht so ganz rund organisiert habe ich den Eindruck und weil San ja in der Befehlskette ganz woanders ist, kann auch niemand was dagegen tun.
Haben die Betroffenen schriftlich Beschwerde eingelegt?
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: KlausP am 24. April 2018, 12:23:53
Zitat von: dunstig am 24. April 2018, 12:15:09
ZitatDas ist alles nicht so ganz rund organisiert habe ich den Eindruck und weil San ja in der Befehlskette ganz woanders ist, kann auch niemand was dagegen tun.
Haben die Betroffenen schriftlich Beschwerde eingelegt?


Genau, sonst ändert sich das nie. Und die Beschwerden immer beim eigenen Disziplinarvorgesetzten einreichen, damit der auch gleich über die Zustände informiert ist! Der ist sowieso verpflichtet, Beschwerden der für die Entscheidung zuständigen Stelle zuzuleiten, man muss sich die also nicht selber mühsam raussuchen.
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: San-Verzweiflung am 24. April 2018, 12:37:05
Da bin ich überfragt wegen Beschwerden. Irgendwann gabs da mal wohl was, aber ich kenne den Zusammenhang nicht.

Die Zustände sind auf jeden Fall beim Chef und wohl auch darüber nicht unbekannt, da bin ich mir sicher.

So ne Beschwerde ist ja auch nicht ohne, ich glaube wer richtig betroffen ist, der traut sich das auch nicht.
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: KlausP am 24. April 2018, 12:42:48
Dann aber nicht rumflennen, wenn die Sanis machen was sie wollen. Manchen Leuten ist nicht zu helfen ...
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: dunstig am 24. April 2018, 12:47:00
Kann mich da Klaus nur anschließen. Dann läuft das ganze für mich unter: "Selber Schuld, wer es mit sich machen lässt. Dann aber bitte nicht beklagen."
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: F_K am 24. April 2018, 12:55:54
Um die Frage zu beantworten:

- ein Soldat hat KEINE freie Arztwahl (sondern UTV)
- ein Soldat hat keinen Anspruch auf einen bestimmten TrArzt oder eine Wahlmöglichkeit zwischen örtlich verfügbaren TrÄrzten.

Unabhängig davon besteht der Anspruch auf UTV mit allen (positiven) Folgen.

Wie schon gesagt: nicht jammern, handeln!
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: ohman am 24. April 2018, 14:08:02
F_K gibt es da eine Vorschrift drüber?
Muss ich jetzt TrArzt A und B das Vertrauen entziehen um zu Arzt C zu kommen, der 1. mit meinem Fall vertraut ist und dem ich vertraue?
Und ja ich habe mich schon beschwert, das hat aber nichts geändert bzw. es mir in ärztlicher Hinsicht schwerer gemacht.
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: San-Verzweiflung am 24. April 2018, 15:08:56
Zitat von: KlausP am 24. April 2018, 12:42:48
Dann aber nicht rumflennen, wenn die Sanis machen was sie wollen. Manchen Leuten ist nicht zu helfen ...

War selbst bisher nicht betroffen. Finde es trotzdem nicht optimal. Ist irgendwie absurd, dass es überhaupt so ist und von alleine kein Verantwortlicher sich veranlasst fühlt, etwas zu ändern. Sowas muss wirklich nicht sein finde ich.

Gilt meine Meinung dazu bei euch auch als Geflenne? Wirkt etwas unangebracht das so zu bezeichnen. Attraktivität und so. Hier lesen doch auch Interessenten mit, die mit UTV gelockt werden. Und später erlebt man Dinge wie bei mir oder man hat ein sensibles Thema zu besprechen, was man vielleicht als jüngere Kameradin nicht mit einem uralten Truppenarzt besprechen will oder sowas.

War hier eigentlich schon mal jemand ernsthaft, aber nicht lebensbedrohlich krank am Wochenende und wohnt nicht in der Nähe von einem BwK? Bei den Mitarbeitern dieser 0800 Nummer scheint ja richtig Panik zu herrschen, wenn jemand zum zivilen Arzt im eigenen Ort gehen will.

Aber wie gesagt, nicht alles ist schlecht. Ich hab aber auch Verständnis, wenn jemand anonym Rat sucht. Geflenne ist das nicht.
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: KlausP am 24. April 2018, 15:18:39
Wenn sich kein Verantwortlicher veranlasst fühlt solche Zustände zu ändern, hilft eben nur die Brschwerde - und zwar konsequent von jeder Soldatin und jedem Soldaten, die/der betroffen ist. Wenn jeder immer alles hinnimmt ändert sich nichts und da hilft dann auch keine Nachfrage in einem privaten Internetforum. Warum die Vorgesetzten der/des TE sich das auf Dauer gefallen lassen ist mir unverständlich. Bei meinen Vorgesetzten im Standort wäre das zu meiner Zeit jedenfalls nicht lange so gewesen und ich hätte mir das mit Sicherheit als Spieß auch nicht lange mit angesehen. 
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: Andi am 24. April 2018, 15:36:17
Zitat von: ohman am 24. April 2018, 14:08:02
Muss ich jetzt TrArzt A und B das Vertrauen entziehen

Da diese Möglichkeit nicht besteht braucht man sich darüber auch gar keine Gedanken zu machen.

Insgesamt ist der ZSanDst an vielen Standorten in einem personell so desolaten Zustand, dass die Grundversorgung der Soldaten nicht mehr sicher gestellt werden kann.

In jedem Fall über tatsächliche Probleme beschweren
- das kann nur jemand, der eine Beschwer hat, nicht dein Chef.
Das ist letztlich ein Politikum welches in der Auflösung des ZSanDst enden muss, um Sanitätspersonal aus Ämtern und Kommandobehörden wieder in ihre originären Funktion bringen zu können.

Gruß Andi
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: Ohman am 24. April 2018, 16:43:18
Zitat von: KlausP am 24. April 2018, 15:18:39
Wenn sich kein Verantwortlicher veranlasst fühlt solche Zustände zu ändern, hilft eben nur die Brschwerde - und zwar konsequent von jeder Soldatin und jedem Soldaten, die/der betroffen ist. Wenn jeder immer alles hinnimmt ändert sich nichts und da hilft dann auch keine Nachfrage in einem privaten Internetforum. Warum die Vorgesetzten der/des TE sich das auf Dauer gefallen lassen ist mir unverständlich. Bei meinen Vorgesetzten im Standort wäre das zu meiner Zeit jedenfalls nicht lange so gewesen und ich hätte mir das mit Sicherheit als Spieß auch nicht lange mit angesehen. 
Zitat von: Andi am 24. April 2018, 15:36:17
Zitat von: ohman am 24. April 2018, 14:08:02
Muss ich jetzt TrArzt A und B das Vertrauen entziehen

Da diese Möglichkeit nicht besteht braucht man sich darüber auch gar keine Gedanken zu machen.

Das ist aber genau der Fall bei uns. 3 Ärzte und nur einer davon Kompetent! Da jetzt aber keine freie Arztwahl besteht ist die Chance sehr gering zu dem kompetenten Arzt zu gelangen! Und dies hätte ich gerne schriftlich iwo, dass ich keine freie Arztwahl am Standort - mit 3 Truppenärzten habe!
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: F_K am 24. April 2018, 16:48:31
Freie Arztwahl ist ein Begriff aus dem Beihilferecht bzw. für PKV Patienten gültig.

Bei UTV stellt der Dienstherr Dir EINEN Arzt zur Verfügung - und genau dieser ist dann zu nehmen - keine freie Arztwahl, keine Wahlmöglichkeit, Nada.

Im Gegenteil:  Die Weisung, zum Arzt X zu gehen ist ein rechtmäßiger Befehl.
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: Ohman am 24. April 2018, 18:23:19
Zitat von: F_K am 24. April 2018, 16:48:31
Freie Arztwahl ist ein Begriff aus dem Beihilferecht bzw. für PKV Patienten gültig.

Bei UTV stellt der Dienstherr Dir EINEN Arzt zur Verfügung - und genau dieser ist dann zu nehmen - keine freie Arztwahl, keine Wahlmöglichkeit, Nada.

Im Gegenteil:  Die Weisung, zum Arzt X zu gehen ist ein rechtmäßiger Befehl.

Und wo steht das? Sorry für die vielen Fragen, aber bei der Bw ist ja alles iwo in Ner Vorschrift geregelt und die hätte ich gerne!
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: ulli76 am 24. April 2018, 18:47:28
Du kapierst es echt nicht, oder?
Steht irgendwo, dass du freie Arztwahl hast? Nein- also steht dir auch keine zu.
Hast du Probleme mit der Behandlung durch Truppenärzte oder den Verdacht auf Fehlbehandlung steht dir der Beschwerdeweg offen.

Viele SanBereiche ermöglichen die Behandlung beim Wunscharzt SOFERN das organisatorisch überhaupt möglich ist.

Die SanZentren haben bis auf wenige Ausnahmen übrigens keinen Auftrag zur Notfallversorgung mehr. Nur noch der hausärztlichen Versorgung. Wenn du nachmittags anfängst zu kotzen und der SanBereich ist nicht besetzt, dann ist das so. Dann macht an es so wie Millionen Zivilisten- erstmal damit leben oder den zivilen Notdienst in Anspruch nehmen- der ist übrigens auch für Soldaten zuständig.
Kotzerei bei einem jungen, sonst gesunden Menschen ist kein dringlicher Notfall. Normale Menschen versuchen das erstmal alleine auszukurieren.

Wenn der SanBereich Termine für 90/5er oder Medikamentenausgabe vergibt, dann wird das Personal schlichtweg anderweitig nicht verfügbar sein. Warum lässt du dich von einer Drohung, dass das an deinen DV gemeldet wird (was auch immer da gemeldet werden soll), kirre machen? Ist doch gut, wenn er weiss, dass es Probleme gibt. Dann kann der das nämlich auf einer ganz anderen Ebene klären/klären lassen.
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: F_K am 24. April 2018, 19:14:43
"Feste" Impf- und 90/5 Termine dienen der Effizienz - sparen also wertvolle Resourcen.

Dies ist grundsätzlich als zweckmäßig zu bewerten - im Ausnahmefall wird davon durchaus abgewichen.

Ein "rotzfreches" ich will aber JETZT führt da sicherlich nicht zum Erfolg - mit Freundlichkeit, Höflichkeit und dem sachlichen Vortrag der Lage und der Auflagen kann man viel erreichen ...
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: Andi8111 am 24. April 2018, 19:56:14
ZdV A-1455/4
1.3.4 Keine freie Arztwahl
131. Soldatinnen und Soldaten erhalten utV, d. h. ärztliche Versorgung durch die zuständigen
Truppenärztinnen und Truppenärzte. Nur bei Notfällen und Erkrankungen außerhalb des Standortes
gelten abweichende Regelungen. Diese in der A-1455/3 enthaltene Auslegung der Gesetzesregelung
ist rechtmäßig und verletzt insbesondere nicht das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
(Art. 2 GG). Die Interessen der Durchführung des Verteidigungsauftrags stehen einer freien Arztwahl
entgegen. Die Verweisung auf den jeweils zuständigen Truppenarzt entspricht nicht nur dem
Gesamtinteresse an einer zweckmäßigen und rationellen Regelung des Heilfürsorgewesens; sie ist
auch zur Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft geboten (Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln
vom 25. November 1975 - Az 10 K 47/75).
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: Andi8111 am 24. April 2018, 19:57:41
Ich weiß nicht, warum Ihr hier wieder so rumkäst. Die Vorschrift gibts doch schon seit 1975 in unveränderter Auslegung seit Erscheinen der ZdV 60/7....
Titel: Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
Beitrag von: Ohman am 26. April 2018, 10:33:58
Dankeschön! Mehr wollte ich gar nicht!  8)