Guten Morgen,
als ich vor ~ 9 Jahren bei der Bundeswehr war, gab es im Umgang mit den Waffen entsprechende Bestimmungen.
1. Kein Spielerischer Umgang mit der Waffe.
2. Wir zielen nicht auf Mensch und Tier, es sei denn der Auftrag erfordert es.
Natürlich gibt es dazu noch mehr, sofern ich mich erinnere, aber via Google finde ich diese Bestimmungen leider nicht. Kann mir dir mal freundlicherweise jemand nennen, oder gibt es eine PDF Dafür?
Vielen Dank vorab.
Auszug aus der Wiki:
"Die vier grundlegenden Sicherheitsregeln:
1.Jede Waffe ist immer als geladen zu betrachten.
2.Eine Waffe ist nie auf etwas zu richten, das man nicht treffen will.
3.Der Abzugsfinger berührt den Abzug erst, wenn die Visiereinrichtung auf das Ziel gerichtet ist.
4.Man muss sich seines Zieles sicher sein."
Ansonsten hat jede Waffe mittlerweile ihre eigene Sicherheitsbestimmungen gemäß der Waffenvorschrift.
Zitat von: lennble am 03. Mai 2018, 07:21:03
Auszug aus der Wiki:
"Die vier grundlegenden Sicherheitsregeln:
1.Jede Waffe ist immer als geladen zu betrachten.
2.Eine Waffe ist nie auf etwas zu richten, das man nicht treffen will.
3.Der Abzugsfinger berührt den Abzug erst, wenn die Visiereinrichtung auf das Ziel gerichtet ist.
4.Man muss sich seines Zieles sicher sein."
4 wuerde ich gerne ergaenzen um: Man muss sich seines Zieles und des Hintergrunds sicher sein.
Zitat von: db8us am 03. Mai 2018, 11:01:47
Zitat von: lennble am 03. Mai 2018, 07:21:03
Auszug aus der Wiki:
"Die vier grundlegenden Sicherheitsregeln:
1.Jede Waffe ist immer als geladen zu betrachten.
2.Eine Waffe ist nie auf etwas zu richten, das man nicht treffen will.
3.Der Abzugsfinger berührt den Abzug erst, wenn die Visiereinrichtung auf das Ziel gerichtet ist.
4.Man muss sich seines Zieles sicher sein."
4 wuerde ich gerne ergaenzen um: Man muss sich seines Zieles und des Hintergrunds sicher sein.
Das mit dem Hintergrund habe ich tatsächlich noch nicht gehört und ich habe gerade erst das neue SAK erleben dürfen.
Mir wurde es so beigebracht, dass der "Hintergrund" oder eventuelle "Zaungäste" in der 4. Regel schon mit inbegriffen ist
Hallo,
in der damaligen ZDV 44/10 ... in einer Anlage, waren alle Sicherheitsbestimmungen für Handwaffen nummerisch aufgeführt.
1. gibt es die ZDv 44/10 überhaupt noch?
2. Wiki ? = Wikipedia?
LG
Nachbrenner....ZDv 44/10= Schießsicherheit.
Die vier aufgezählten Sicherheitsbestimmungen kamen ja durch NeuSAK.
Da brauch man auch nichts ergänzen, diese gelten so wie sie aufgezählt wurden.
Ich glaube der TE meint diese "alten Regeln". Hab diese 2010 auch noch gelernt.
Kein spielerischer Umgang, die Waffe nicht als Werkzeug nutzen, etc.
Ein in jeder Ausbildung dargebrachter Spruch war auch: "Nicht vor das Rohr der Rohrwaffe treten".
Im Zivilbereich gelten noch folgende Sätze:
Die Waffe ist immer als geladen zu betrachten! Unbeabsichtigte Schussabgaben sollte man wegen falscher Bedienung nie ausschließen
Eine Sicherung kann versagen (soweit denn eine Sicherung an der Waffe vorhanden ist)!
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 04. Mai 2018, 18:41:37
Ein in jeder Ausbildung dargebrachter Spruch war auch: "Nicht vor das Rohr der Rohrwaffe treten".
Der sinnbefreiteste Spruch überhaupt. In Bezug auf das Soldatsein an sich schon fast nicht mehr zu übertreffender Sarkasmus... ;)
Da haben die Ausbilder in Dornstadt bei der SWA seinerzeit ganze Arbeit geleistet, so dass mir diese hohle Spruch auch nach Jahren immer wieder direkt in diesem Zusammenhang einfällt.
Diese Regel wurde mit den Sicherheitsbestimmungen nSAK ja glücklicherweise abgeschafft.
Hatte meinerzeit diesbezüglich eine sehr lustige Diskussion mit einem Stationsausbilder auf dem EKL 1...