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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Ra©er am 03. Mai 2018, 07:14:47

Titel: Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: Ra©er am 03. Mai 2018, 07:14:47
Guten Morgen,

als ich vor ~ 9 Jahren bei der Bundeswehr war, gab es im Umgang mit den Waffen entsprechende Bestimmungen.

1. Kein Spielerischer Umgang mit der Waffe.
2. Wir zielen nicht auf Mensch und Tier, es sei denn der Auftrag erfordert es.

Natürlich gibt es dazu noch mehr, sofern ich mich erinnere, aber via Google finde ich diese Bestimmungen leider nicht. Kann mir dir mal freundlicherweise jemand nennen, oder gibt es eine PDF Dafür?

Vielen Dank vorab.
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: lennble am 03. Mai 2018, 07:21:03
Auszug aus der Wiki:

"Die vier grundlegenden Sicherheitsregeln:

1.Jede Waffe ist immer als geladen zu betrachten.
2.Eine Waffe ist nie auf etwas zu richten, das man nicht treffen will.
3.Der Abzugsfinger berührt den Abzug erst, wenn die Visiereinrichtung auf das Ziel gerichtet ist.
4.Man muss sich seines Zieles sicher sein."
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: Andi am 03. Mai 2018, 10:16:34
Ansonsten hat jede Waffe mittlerweile ihre eigene Sicherheitsbestimmungen gemäß der Waffenvorschrift.
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: db8us am 03. Mai 2018, 11:01:47
Zitat von: lennble am 03. Mai 2018, 07:21:03
Auszug aus der Wiki:

"Die vier grundlegenden Sicherheitsregeln:

1.Jede Waffe ist immer als geladen zu betrachten.
2.Eine Waffe ist nie auf etwas zu richten, das man nicht treffen will.
3.Der Abzugsfinger berührt den Abzug erst, wenn die Visiereinrichtung auf das Ziel gerichtet ist.
4.Man muss sich seines Zieles sicher sein."
4 wuerde ich gerne ergaenzen um: Man muss sich seines Zieles und des Hintergrunds sicher sein.
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: lennble am 03. Mai 2018, 14:22:12
Zitat von: db8us am 03. Mai 2018, 11:01:47
Zitat von: lennble am 03. Mai 2018, 07:21:03
Auszug aus der Wiki:

"Die vier grundlegenden Sicherheitsregeln:

1.Jede Waffe ist immer als geladen zu betrachten.
2.Eine Waffe ist nie auf etwas zu richten, das man nicht treffen will.
3.Der Abzugsfinger berührt den Abzug erst, wenn die Visiereinrichtung auf das Ziel gerichtet ist.
4.Man muss sich seines Zieles sicher sein."
4 wuerde ich gerne ergaenzen um: Man muss sich seines Zieles und des Hintergrunds sicher sein.

Das mit dem Hintergrund habe ich tatsächlich noch nicht gehört und ich habe gerade erst das neue SAK erleben dürfen.
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: schlammtreiber am 03. Mai 2018, 15:20:48
Mir wurde es so beigebracht, dass der "Hintergrund" oder eventuelle "Zaungäste" in der 4. Regel schon mit inbegriffen ist
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: Oberstaber123 am 03. Mai 2018, 19:35:32
Hallo,
in der damaligen ZDV 44/10 ... in einer Anlage, waren alle Sicherheitsbestimmungen für Handwaffen nummerisch aufgeführt.

1. gibt es die ZDv 44/10 überhaupt noch?
2. Wiki ? = Wikipedia?

LG
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: Oberstaber123 am 03. Mai 2018, 19:49:18
Nachbrenner....ZDv 44/10= Schießsicherheit.
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: S1NCO am 03. Mai 2018, 19:50:22
Die vier aufgezählten Sicherheitsbestimmungen kamen ja durch NeuSAK.
Da brauch man auch nichts ergänzen, diese gelten so wie sie aufgezählt wurden.

Ich glaube der TE meint diese "alten Regeln". Hab diese 2010 auch noch gelernt.
Kein spielerischer Umgang, die Waffe nicht als Werkzeug nutzen, etc.
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: LwPersFw am 03. Mai 2018, 21:44:28
Zitat von: Oberstaber123 am 03. Mai 2018, 19:49:18
Nachbrenner....ZDv 44/10= Schießsicherheit.

Neu... Siehe hier:

http://www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/VTFEL2VNRWNsMlNhMXBLa1JBL0w1Y0Q2V1B0aENNelZUUzZWZzU2Vm5LUnFvTnZ5U1ZEY2phMEhRM0RjbHRNSGZ2Q1EyakpBeGdpU1ZFbGdKMEkzN0JyMzFndGZqdEFIR05PSW0wV0NQRlE9/Schie%C3%9Fsicherheit_A2_2090_0_0_1.pdf
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 04. Mai 2018, 18:41:37
Ein in jeder Ausbildung dargebrachter Spruch war auch: "Nicht vor das Rohr der Rohrwaffe treten".
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: christoph1972 am 05. Mai 2018, 23:50:15
Im Zivilbereich gelten noch folgende Sätze:

Die Waffe ist immer als geladen zu betrachten! Unbeabsichtigte Schussabgaben sollte man wegen falscher Bedienung nie ausschließen
Eine Sicherung kann versagen (soweit denn eine Sicherung an der Waffe vorhanden ist)!
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: Andi am 07. Mai 2018, 10:45:57
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 04. Mai 2018, 18:41:37
Ein in jeder Ausbildung dargebrachter Spruch war auch: "Nicht vor das Rohr der Rohrwaffe treten".

Der sinnbefreiteste Spruch überhaupt. In Bezug auf das Soldatsein an sich schon fast nicht mehr zu übertreffender Sarkasmus... ;)
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 08. Mai 2018, 02:02:45
Da haben die Ausbilder in Dornstadt bei der SWA seinerzeit ganze Arbeit geleistet, so dass mir diese hohle Spruch auch nach Jahren immer wieder direkt in diesem Zusammenhang einfällt.
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: dunstig am 08. Mai 2018, 06:16:35
Diese Regel wurde mit den Sicherheitsbestimmungen nSAK ja glücklicherweise abgeschafft.
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmung mit den Waffen
Beitrag von: Andi am 08. Mai 2018, 14:19:06
Hatte meinerzeit diesbezüglich eine sehr lustige Diskussion mit einem Stationsausbilder auf dem EKL 1...