Frage an die Personaler.
Mich interessiert das Vorgehen und damit die Bewertung der besonderen Eignung bei einer vorliegenden beruflichen Tätigkeit. Ich beziehe meine Frage auf den folgenden Paragraphen. Also wie erfolgt der Vergleich zwischen einer zivilen Stellenanforderung und damit Berufserfahrung zu einem militärischen Dienstposten?
Auszug SLV §26 Abs. 2
Ein der jeweiligen Verwendung entsprechendes Hochschulstudium mit einem Master oder mit einem
gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad
nach dem Erwerb des Abschlusses durch eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und
sechs Monaten erworben hat, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Verwendung
dieses Dienstgrades entspricht.
Danke und Gruß
KTA
Das ist in der SollOrg (also am Dienstposten) hinterlegt. Bei der Erstellung der Dienstposten wurde das aufgrund der 3 (Haupt-)Aufgabenbeschreibungen so festgeschrieben.
Verstanden. Da sich bei einer Bewerbung aus einem bestehen Arbeitsverhältnis, nicht allzu viel aus einem Zwischenzeugnis zur Tätigkeit entnommen werden kann, gehe ich davon aus dass diese SOLL Kriterien dann im Eignungstest abgesprüht werden? Korrekt?
Geprüft!
Das Studium ist ausschlaggebend. Da gibt es ja ein Abschlusszeugnis.
Dann habe ich es noch nicht richtig verstanden.
Konkret.
Bin auf A11 DP als MILNW beordert. Studienfachrichtung für mich wahrnehmbar völlig egal, ist aber Uni.
Zivil bin ich seit 5 Jahren als Pendant zum S2 in einem RÜstungskonzern tätig. Voraussetzung Hochschulabschluss, aber Fachrichtung relativ offen.
WIe wird jetzt in dem Fall die Berufserfahrung, welche deutlich vom Studium abweicht, bewertet. Ich denke die Berufserfahrung sollte in der MILNW-Schiene passen.
Du hast es ja selbst aus der SLV zitiert: das Studium ist ausschlaggebend für die Einstellung mit einem höheren Dienstgrad. Dein Studium muss am Dienstposten stehen. Das ist die grundsätzliche Voraussetzung.
Ein abstraktes, aber einleuchtendes Beispiel: Ein Pädagogik-Studium und anschl. 10 Jahre Berufserfahrung als Informatiker berechtigt nicht zum Seiteneinstieg auf einem ITOffz-DP.
Ok. Auch wenn ich mir gut vorstellen könnte, das das genannte Beispiel in der Wirtschaft vorkommen kann.
Dann schließe ich auf folgende Schlußfolgerung, da die Dienstposten Res gleich sind. Das Studium ist verwertbar und die erworbene Berufserfahrung KANN zählen.
Zitat von: KTA am 03. Mai 2018, 20:46:38
Auch wenn ich mir gut vorstellen könnte, das das genannte Beispiel in der Wirtschaft vorkommen kann.
Aber die Wirtschaft muss sich nicht an Art. 33 Abs. 2 GG halten, die Bundeswehr schon. Deshalb diese Regeln.
Frage beantwortet.
Danke!
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