Guten Abend,
ist die Prüfung durch den Rechtsberater bereits erfolgt sobald man ins Karrierecenter (MUC) zum Auswahlverfahren eingeladen wird, oder erfolgt diese erst danach?
Vielen Dank im Voraus und kameradschaftliche Grüße
Soweit ich weiß, wird erst nach erfolgreicher Prüfung im KarrC dann im BAPers vor Einstellung geprüft.
In dem Schreiben des Karrierecenters steht, dass mir der Einplaner bei erfolgreichem Bestehen der Eignungsfeststellung eine verbindliche Zusage zum Stammtruppenteil und zur Antrittstermin gibt.
Beißt sich das nicht ein wenig?
Und ist es nicht ziemlich ineffizient erst die Eignungsprüfung durchzuführen um dann den Bewerber abzulehnen?
In dem Schreiben des Karrierecenters steht, dass mir der Einplaner bei erfolgreichem Bestehen der Eignungsfeststellung eine verbindliche Zusage zum Stammtruppenteil und zum Antrittstermin gibt.
Beißt sich das nicht ein wenig?
Und ist es nicht ziemlich ineffizient erst die Eignungsprüfung durchzuführen um dann den Bewerber abzulehnen?
Der Einplaner sagt eine Stelle und ein Datum zu, vorbehaltlich irgendwelcher Einstellungshindernisse. Wenn man z. B. zwischendurch krank wird oder sich verletzt, wird eine solche Zusage auch aufgehoben. Genauso bei Einwendungen durch den Rechtsberater.
Bei Bewerbern, deren Führungszeugnis für Behörden bzw. die unbeschränkte Auskunft aus dem BZR keine Einträge aufweisen ist das doch völlig egal. Außerdem werden ja auch noch alle Bewerber einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen, auch die kann zur Rücknahme der Einstellungszusage führen. Deshalb soll man sich ja auch nicht erst kurz vor Ultimo bewerben.
Wenn du eingeladen wirst und etwas angegeben hattest hat der Rechtsberater schon geprüft. Die Bewerbung ruht immer so lange bis der Rechtsberater eine Entscheidung getroffen hat.
Gruß Andi
Hi Andi,
besten Dank! Ja hatte was angegeben. Deshalb ja auch meine Frage ;-)
Gruß Andi