Moin,
ich hab eben mal das Forum durchgesucht, nach solchen Einträgen, bin aber wenig schlauer daraus geworden!
Meine Verwendung steht entweder im Stabsdienst oder als Kraftfahrer an.
Frage: Was nun, wenn ich als Kraftfahrer eingesetz werden sollte und noch keinen PKW-FS vorweisen kann?? Ich hab nämlich bisher nur (Klasse A + Einschlüsse)
Wird man dann woanders eingeteilt, oder kann ich den PKW-Schein bei der BW machen?
Also als Wehrdienstleistender bekommst du keinen PKW-Führerschein (B), falls du schon zivil einen B hast dann bestehen Chancen auf den C oder sogar CE.
Aber wie gesagt, die Bundeeswehr bezahlt keine B-Führerscheine für Wehrdienstleistende.
Alles klar, mehr wollte ich gar nicht wissen. Das heißt für mich, sputen bis zum 1.7. mit PKW , falls der einzug da erfolgt. ;)
Zitat von: Slider am 08. Mai 2006, 15:41:50
Also als Wehrdienstleistender bekommst du keinen PKW-Führerschein (B), falls du schon zivil einen B hast dann bestehen Chancen auf den C oder sogar CE.
Aber wie gesagt, die Bundeeswehr bezahlt keine B-Führerscheine für Wehrdienstleistende.
Auch nicht immer. Bei uns waren sehr viele neue SaZ und FWDL in der Einheit und die hatten erst mal Vorrang.
Aber B Fortgeschritten (falls es den noch gibt) sollte drin sein.
Kein Mensch hat was von IMMER gesagt was die Führerscheine C und CE angeht. Ich sagte es bestehen Chancen.
In Versorgungseinheiten sind sie größer in anderen Einheiten kleiner.
Toll war das ich während meiner GWD zeit als zweitverwendung Fahrer hatte. Und ich hatte damals noch keinen Führerschein!!! Von meinem Damaligen vorgesetzten weiß ich das jede Einheit nur begrenzt Kammeraden einen Führerschein machen Dürfen. Da Wählen die Vorgesetzen natürlich zuerst die aus die Länger bleiben...
Kommt drauf an.
Bei uns in der MatGruppe gab es nur eine FWDL-Stelle und es waren eigentich alle GWDL die die Vorraussetzungen erfüllt haben mindestens auf C.
Ich sollte auch auf CE (als Soldat im MatNachweis) aber ich hatte damals auch noch keinen B.