Guten Tag,
Ich habe vor einiger Zeit erfolgreich das Assessmentcenter Verfahren in Köln bestanden und habe eine Zusage für die Offizierslaufbahn ohne Studium erhalten.
Nun hatte ich heute meine letzte Abiturprüfung bei der ich leider ein schlechtes Gefühl habe.
Meine Frage lautet nun: Falls ich mein Abitur nicht erhalte, kann ich dann auch mit meinem Fachabi anfangen da ich ja kein Studium habe?
Ich weiß diese Frage scheint etwas überzogen aber ich mache mir halt sorgen und würde gerne Klarheit haben.
Danke im voraus für alle Antworten.
Anmerkung: habe nur den schulischen teil da ich Grade erst von der Schule abgehe
Ich würde ja in Köln anrufen. ;)
Ohne Anspruch auf Aktualität: Muss zum Erwerb des Fachabiturs neben dem schulischen Teil noch ein praktischer Teil absolviert werden, reicht dies natürlich nicht aus, um für die Offizierslaufbahn zugelassen zu werden. Denn du hast ja das Fachabitur noch nicht erworben, da noch ein Teil fehlt.
Einer, die mir mir im Juli hätte anfangen sollen hat man in Köln gesagt, dass man den praktischen Teil nicht braucht.
Andererseits hat man mir das bei einem anderen Unternehmen letztes Jahr auch gesagt, was im Endeffekt der Grund ist warum ich jetzt hier bin.
Ist eine Einzelfallentscheidung da dieses auch von den noch zur Verfügung stehenden weiteren Bewerbern abhängt.
Erfüllst du die Laufbahnvoraussetzungen, d.h. hast du das Fachabi, dann ist die Hürde genommen und bei einer Verwendung ohne Studium könnte das weniger Ausschlag geben.
Zitat von: Ralf am 16. Mai 2018, 12:50:22
Ist eine Einzelfallentscheidung da dieses auch von den noch zur Verfügung stehenden weiteren Bewerbern abhängt.
Erfüllst du die Laufbahnvoraussetzungen, d.h. hast du das Fachabi, dann ist die Hürde genommen und bei einer Verwendung ohne Studium könnte das weniger Ausschlag geben.
Dies ist hier ja die Frage, denn meinem Kenntnisstand nach hat man eben nicht das Fachabitur, wenn man nur den schulischen Teil mitbringt.
Hab Grad in Köln angerufen, der Einplaner meinte ohne Studium reicht der schulische teil des Fachabis auch, also nochmal Glück gehabt,
Thread kann geschlossen werden
Danke für die schnellen Antworten
Und dann nach 13 Jahren mit dem schulischen Teil des Fachabis in BFD gehen. Da gibt es angenehmere Voraussetzungen.
Als ich mich 1997 als Offz mit Fachabi beworben habe, konnte man damit noch drei Studiengänge besuchen....
An deiner Stelle mach dir jetzt schon Gedanken, was du nach den 12 Jahren im BFD machst. Hast dann nix, bis um die Mitte 30 und musst bei 0 anfangen! Klar, da kann man noch studieren. Wird aber nicht leichter, vor allem wenn man dann ggf. eine Familie hat.
@Bubbes
Ja aber mit praktischen Teil des Fachabis :D
Zitat von: Bubbes am 16. Mai 2018, 22:17:40
Als ich mich 1997 als Offz mit Fachabi beworben habe, konnte man damit noch drei Studiengänge besuchen....
Man kann mit einem vollen Fachabitur (nicht nur dem schulischen Teil wie hier beim TE) nach meinen Unterlagen immer noch in München im Fachhochschulbereich
- Aeronautical Engineering (B. Eng.)
- Computer Aided Engineering (M. Eng.)
- Management und Medien (B. A./M. A.)
- Maschinenbau (B. Eng.)
- Techn. Informatik und Kommunikationstechnik (B. Eng.)
- Wehrtechnik (B. Eng.)
studieren.
Stimmt, ich hatte zu dem Zeitpunkt schon mein Jahrespraktikum *upsi....
Management und Medien, das hätte ich mir damals gewünscht.
@Lauch
Aber Wehrtechnik war doch nur Zivil oder?
Ja, trotzdem kann man es dort studieren. ;)
Zitat von: Der Lauch am 16. Mai 2018, 23:02:10
Zitat von: Bubbes am 16. Mai 2018, 22:17:40
Als ich mich 1997 als Offz mit Fachabi beworben habe, konnte man damit noch drei Studiengänge besuchen....
Man kann mit einem vollen Fachabitur (nicht nur dem schulischen Teil wie hier beim TE) nach meinen Unterlagen immer noch in München im Fachhochschulbereich
- Aeronautical Engineering (B. Eng.)
- Computer Aided Engineering (M. Eng.)
- Management und Medien (B. A./M. A.)
- Maschinenbau (B. Eng.)
- Techn. Informatik und Kommunikationstechnik (B. Eng.)
- Wehrtechnik (B. Eng.)
studieren.
Insofern die Fachhochschulreife denn auch in Bayern anerkannt ist.
Ich finde es sowieso etwas problematisch, dass die Länder in Sachen Bildung alle ihre eigenen Brötchen backen und sich die Bw als Studienort gerade eins von zwei Bundesländern ausgesucht hat, die nicht in der
Elf-Länder-Vereinbarung (mittlerweile sind es 14) sind. Darüber könnte man herrlich diskutieren, aber das führt zu nichts und deshalb lassen wir das mal. Ich sehe diesen Einwand aber als sehr berechtigt an, danke! Das hatte ich aktuell nämlich gar nicht auf dem Schirm..
Naja die Diskussion erübrigt sich insofern, da die Bundeswehr an einen Offiziersanwärter als Anforderung die Fachhochschulreife stellt, und eben nicht nur den schulischen Teil.
Der Vollständigkeithalber:
- Aeronautical Engineering (B. Eng.)
- Computer Aided Engineering (M. Eng.) Master der Studiengänge Techn. Informatik und Kommunikationstechnik (B. Eng.) und Maschinenbau (B. Eng.)
- Management und Medien (B. A./M. A.)
- Maschinenbau (B. Eng.)
- Techn. Informatik und Kommunikationstechnik (B. Eng.)
- Wehrtechnik (B. Eng.) WTD - und BND - Mitarbeiter, seit 2015/2016 müsste auch ein Master möglich sein, entspricht weitestgehend dem Studium Techn. Informatik und Kommunikationstechnik (B. Eng.)
ZitatNaja die Diskussion erübrigt sich insofern, da die Bundeswehr an einen Offiziersanwärter als Anforderung die Fachhochschulreife stellt, und eben nicht nur den schulischen Teil.
Wie kann es dann passieren, dass jemand nur mit schulischen Teil eingestellt wird?
Zitat von: IcemanLw am 22. Mai 2018, 00:40:29
ZitatNaja die Diskussion erübrigt sich insofern, da die Bundeswehr an einen Offiziersanwärter als Anforderung die Fachhochschulreife stellt, und eben nicht nur den schulischen Teil.
Wie kann es dann passieren, dass jemand nur mit schulischen Teil eingestellt wird?
Bei FWDlern ist das tatsaechlich Gang und Gebe.
12 Monate FWDl entsprechen in diesem Falle dann einem "berufsgelenkten Praktikum", ergo praktischer Teil Fachhochschulreife in Augen des Dienstherrn erfüllt.
Auch das hatten wir schon öfters hier und stimmt in dieser Pauschalität einfach nicht. Denn nicht der Dienstherr verteilt Schulabschlüsse, sondern die Kultusministerien der Länder. Und hier kommt es auf jedes Bundesland an, inwieweit sie den freiwilligen Wehrdienst als praktischen Teil anerkennen.
Noch dazu geht es hier im Thread um die Einstellung in eine Laufbahn, in der das Fachabitur Voraussetzung ist und ob dies nur mit dem schulischen Teil möglich wäre. Eine Einstellung als FWDL war hier nie Thema ;)
@dunstig
Nicht ganz richtig, die Schule bescheinigt das. Nach den Richtlinien des Landes ja, aber Überprüfung naja.
Zitat von: IcemanLw am 22. Mai 2018, 11:07:10
@dunstig
Nicht ganz richtig, die Schule bescheinigt das. Nach den Richtlinien des Landes ja, aber Überprüfung naja.
Das macht die Schule nicht, sondern
der Betrieb, in dem das Praktikum durchgeführt wurde. ::)
Es geht um die Anerkennung des praktischen Teils der FHR.
Zitat von: IcemanLw am 22. Mai 2018, 13:47:44
Es geht um die Anerkennung des praktischen Teils der FHR.
Ja. Das habe ich so verstanden. Bescheinigt die Schule
NICHT.
Allerdings weiss ich nicht, wie die staatlichen Traegerschaften das Handhaben.
Örgs, Leute.
Es gibt einen Unterschied zwischen Fachhochschulreife und fachgebundener Hochschulreife.
Hier geht es um die
fachgebundene Hochschulreife, die zur Vervollkommnung bzw. Vollendung noch eines einjährigen Praktikums bedarf.
Der Inhaber einer Fachhochschulreife hat schon den praktischen Teil durch Ausbildung oder ein gelenktes Praktikum in Klasse 11 der Fachoberschule mit 2 Tagen Berufsschulunterricht erledigt und geht dann an die Fachoberschule Typ Klasse 12 (oder wie das heute so heissen mag) und legt dann die entsprechenden Prüfungen ab und hat dann die
Fachhochschulreife. Die berechtigt bis auf zu vernachlässigende Ausnahmen einzelner Bildungsgänge bundesweit zum Studium an den Fachhochschulen bzw. den "University of Applied Science"/Hochschulen der angewandten Wissenschaften oder wie immer sich die (Fach-) Hochschulen nach Landesrecht jetzt nennen dürfen.
Die
Fachgebundene Hochschulreife erreicht man in der Regel dann, wenn wegen fehlender 2. Fremdsprache oder anderen Gründen keine
Allgemeine Hochschulreife, umgs. auch als "Abi" bezeichnet, erreicht wird.
Damit kann man dann auch einer früheren Universität oder dem heutigen Äquivalent einen universitär ausgerichteten Studiengang studieren, sofern das Landesrecht die
fachgebundene Hochschulreife dafür anerkennt.
Da ja dank der Wischi-Waschi-mach-alles-gleich-Bologna-Reform die Unterschiede zwischen früheren Fachhochschulen und (Technischen) Universitäten bzw. Hochschulen in den Abschlüssen formal (weitestgehend) egalisiert wurden, gilt das wunderbarer, ähm, wundersamerweise, nicht für die Hochschulzugangsberechtigungen.
Also wegen der
fachgebundenen Hochschulreife des TE gda mal nachfragen
https://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html