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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Derdiedas am 21. Mai 2018, 18:42:04

Titel: Grundausbildung Stube bezahlen!!
Beitrag von: Derdiedas am 21. Mai 2018, 18:42:04
Guten Abend.
Ich weiß das Thema gibt es schon und es wurde schon mehrfach diskutiert. Trotzdem werde ich nicht wirklich schlau aus den Abrechnungen. Kurz zu mir. Ich bin 26 Jahre alt und habe am 3.4 meine Aga begonnen als Neueinsteiger. Meine Wohnung habe ich mir vorher anerkennen lassen. Trennungsgeld bekomme ich somit auch. Nach Paragraph 3 wenn mich nicht alles täuscht. Ich habe jetzt auf meIner Abrechnung den Punkt ,,Paragraph 39 bbseg" gefunden, der mit 117,xx berechnet wurde. Was mich stutzig macht, ist das es sehr unterschiedlich ist. Bei einem anderen kameraden, über 25, auch anerkannte Wohnung, wurde es nicht abgezogen. Bei einigen Leuten, keine eigene Wohnung wurde es mal abgezogen, mal nicht. Auf die Nachfrage in köln, wurde ich auf den Paragraphen verwiesen und mir wurde mitgeteilt, dass es seine Richtigkeit hat. Gibt es irgendwo was zum nachlesen, wo es eindeutig geregelt ist?
Titel: Antw:Grundausbildung Stube bezahlen!!
Beitrag von: Jens79 am 21. Mai 2018, 19:55:23
Haben Sie denn mal nachgelesen, was in dem §39 BBesG überhaupt drin steht?
Titel: Antw:Grundausbildung Stube bezahlen!!
Beitrag von: TomTom2017 am 21. Mai 2018, 23:08:16
Mal die Suche bedient? Zum Beispiel hier:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=60808.0
Titel: Antw:Grundausbildung Stube bezahlen!!
Beitrag von: Andi am 22. Mai 2018, 09:04:03
Da du über 25 bist darf dir der Anrechnungsbetrag nicht abgezogen werden. Setz dich telefonisch mit deiner bezügezahlenden Stelle (Bearbeiter steht auf der Bezüge-Monatsübersicht)  in Verbindung und klär das.

Gruß Andi
Titel: Antw:Grundausbildung Stube bezahlen!!
Beitrag von: didi62 am 22. Mai 2018, 11:24:57
Zitat von: Andi am 22. Mai 2018, 09:04:03
Da du über 25 bist darf dir der Anrechnungsbetrag nicht abgezogen werden. Setz dich telefonisch mit deiner bezügezahlenden Stelle (Bearbeiter steht auf der Bezüge-Monatsübersicht)  in Verbindung und klär das.

Gruß Andi

Stimmt so nicht ganz: Ein Soldat ist während der ersten 6 Monate grundsätzlich zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflicht. Erst nach Ablauf der 6 Monate gilt das 25. Lebensjahr.
Titel: Antw:Grundausbildung Stube bezahlen!!
Beitrag von: Derdiedas am 24. Mai 2018, 22:28:05
Ja ich habe mir den Paragraphen durchgelesen. Mir ging es lediglich darum, dass quasi alle neu sind, es aber einige Leute bezahlen und andere nicht. Egal ob über 25 oder anerkannte Wohnung und Trennungsgeldempfänger. Als wenn es willkürlich ausgewählt wurde.
Gruß
Titel: Antw:Grundausbildung Stube bezahlen!!
Beitrag von: Aragorn01 am 30. Mai 2018, 18:07:18
Ich werde aus dem Paragraphen auch nicht ganz schlau. Also muss ich, Ü40, in der AGA für die Unterkunft und Verpflegung bezahlen? In der Stamm kann ich das ja verstehen, aber in Ausbildung, wenn ich keine andere Möglichkeit habe?