Sehr geehrte Kameraden,
ich habe aus gegebenen anlass ein paar Fragen bezüglich Verlängerung und DPäk:
Szenario:
Soldat A (DP vorhanden; DZE Ende 2019) und Soldat B (Nachfolger von Soldat A; als DPäk in der Einheit von Soldat A; DZE 2022).
Soldat A Plan seine Dienstzeit zu verlängern (Grund ist nicht von interresse). Der Nachfolger von Soldat A, Soldat B, ist schon seit geraumer Zeit in dessen Einheit und auf DPäk gesetzt.
Jetzt meine Fragen:
Was trifft ein wenn Soldat A seine Dienstzeit verlängert?
Wer von den beiden muss sich um ein neuen Dienstposten bemühen?
Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für alle Antworten.
Zitat von: Grimmbo am 21. Mai 2018, 20:55:46
Wer von den beiden muss sich um ein neuen Dienstposten bemühen?
Keiner. Das ist Aufgabe von BAPersBw.
B sitzt ab geplantem Datum auf Dienstposten. A bekommt andere Dienstposten vorgeschlagen, wenn er verlängert.
Nem Kameraden passiert: Will verlängern, müsste aber dafür (da DP nachbesetzt) den Standort wechseln...hat dann abgelehnt.
Da kann man den Antrag auf Verlängerung nur rechtzeitig stellen.
Gibt auch einige Soldaten, die damals befragt wurden, ob sie die Wandeloption in Erwägung ziehen und dies verneinten. Jetzt kurz vor BFD-Beginn fällt denen ein, dass sie noch garkeinen Plan für später haben und doch die Wandeloption beantragen möchten... und wundern sich dann, dass ihr Dienstposten bereits nachbesetzt ist. Ist leider so, kann man nichts machen, da kann man auch dem BAPersBw nichts vorwerfen.